Abgabe der Schadensmeldung bei Kfz-Versicherung

Abgabe der Schadensmeldung bei Kfz-Versicherung

Um Leistungen von der eigenen oder der gegnerischen Versicherung zu bekommen, müssen Sie eine Schadensmeldung abgeben. Diese muss in der Regel schriftlich eingereicht werden. Ihre Versicherung hat dafür vorgefertigte Formulare, die Sie sorgfältig ausfüllen müssen. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben mit denen im Unfallprotokoll der Polizei übereinstimmen, denn auch dies liegt der Versicherung vor. Widersprüchliche Aussagen werden mitunter von der Versicherung geprüft beziehungsweise der Polizei vorgelegt.

Die Abgabe der Schadensmeldung ist mündlich oder schriftlich möglich

Die Meldung eines Schadens können Sie mündlich abgeben, wenn Sie von einer Versicherungsagentur vor Ort betreut werden. Sie wird von Ihrem Versicherungsberater aufgenommen. Die Abgabe einer persönlichen Schadensmeldung hat den Vorteil, dass Sie nichts vergessen, denn Ihr Berater weiß, was die Versicherung wissen möchte und wird Ihnen die entsprechenden Fragen stellen. Sie sollten eine Unfallskizze bei uns online zeichnen, den Schaden zudem fotografieren und die entsprechenden Fotos der Schadensmeldung beilegen. Mitunter wird dies von der Versicherung auch gefordert.

Die Meldung eines Schadens bei der Versicherung müssen Sie abgeben, wenn Sie den Unfall verursacht haben, denn so ermöglichen Sie eine schnelle Regulierung des von Ihnen verursachten Schadens. Aber auch bei einem Kaskoschaden, der Ihr eigenes Auto beschädigt hat oder wenn Sie selbst Geschädigter sind, ist eine Schadensmeldung notwendig. Diese wird immer vom Unfallverursacher und vom Gegner eingefordert.

Zusammen mit den Protokollen, welche die Polizei fertigt und in denen der Unfall rekonstruiert wird, kann sich die Versicherung ein Bild vom Hergang des Unfalls machen und feststellen, welcher Unfallbeteiligte zu welchen Prozentsatz den Schaden bezahlen muss. Wenn Sie mit der Regulierung nicht einverstanden sind, können Sie dieser auch widersprechen. Nicht selten müssen die Gerichte entscheiden, wie ein Schaden von der Versicherung zu regulieren ist. Bei Unfällen, an denen viele Verkehrsteilnehmer beteiligt sind, wie etwa nach Auffahrunfällen auf der Autobahn, reichen die Schadensmeldungen den Versicherungen generell nicht. Die warten die Rekonstruktion des Unfallhergangs durch Experten ab und in den meisten Fällen wird erst in einer Gerichtsverhandlung geklärt, wer welchen Schaden bezahlen muss.

Es kann Ihnen bei der Verwicklung in einen solchen Unfall auch passieren, dass Sie eine Teilschuld bekommen. Dies ist häufig der Fall, wenn Sie in einen Auffahrunfall verwickelt wurden, bei dem Sie hinten in ein anderes Auto hereingefahren sind und auch Ihr Auto am Heck beschädigt wurde. Die Schuldfrage ist hier sehr kompliziert, und die Schadensmeldungen aller Unfallbeteiligten müssen analysiert und individuell reguliert werden. Da jeder Unfall anders ist, gibt es zwar vergleichbare Urteile, aber keine generellen Werte, an denen Sie sich orientieren können.

Achten Sie auf Vollständigkeit der Daten

Eine Schadensmeldung enthält in der Regel immer die gleichen Daten, unabhängig davon, ob Sie Geschädigter sind oder einen Schaden verursacht haben. Wichtig sind Ihre persönlichen Angaben, das Datum, die Uhrzeit und der Ort des Unfalls und eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs. Sie sollten auch alle beteiligten Personen angeben und Ihre Schäden so gut es möglich ist beschreiben. Achten Sie auf wahrheitsgemäße Angaben und versuchen Sie nicht, irgendetwas zu beschönigen oder zu dramatisieren. Es werden weitere Zeugen befragt, und Sie tun sich keinen gefallen, wenn Sie unwahre Angaben machen.