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Abweichende Halterschaft

Der Begriff Abweichende Halterschaft bezeichnet einen Zustand in der KFZ Versicherung, bei dem der Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person wie der Fahrzeughalter ist. Mit dieser Abweichung gehen Versicherer der Branche unterschiedlich um, so dass es hier zu höheren Beiträgen ebenso wie zu einem Nichtzustandekommen des Versicherungsvertrages kommen kann.

Die Abweichende Halterschaft findet in der Praxis häufige Anwendung. Ein klassischer Fall sind beispielsweise Familien, wo sich der Sohn bzw. die Tochter erstmals ein Auto leistet und somit zu Fahrzeughalter wird, ein Elternteil jedoch selbst nicht fährt und somit möglicher über viele Jahre hinweg keinen Schaden mit einem KFZ anrichten konnte. In diesem Fall erfolgt die Einstufung des Elternteils in der Versicherung zu einem deutlich günstigeren Tarif, als es der Nachwuchs aufgrund seiner schadenfreien Jahre erreichen könnte.

Den meisten Versicherungsgesellschaften ist das Risiko durch die Abweichende Halterschaft bewusst, weshalb einige Konzerne sie gänzlich nicht erlauben - nicht nur die potenziell höhere Gefahr von Schäden durch einen unerfahrenen Fahrzeughalter soll auf diese Weise gebannt werden. Die Situation selbst kann versicherungstechnisch zudem noch komplizierter werden, wenn der regelmäßige Fahrer des Fahrzeugs weder der Versicherungsnehmer noch der Halter des KFZ ist. All diese Probleme fließen in die Tarifierung der meisten Versicherer im KFZ ein und sorgen dafür, dass die Abweichende Halterschaft meist mit etwas höheren Jahresbeiträgen eingestuft wird, sofern ein entsprechender Tarif überhaupt angeboten wird. Schränkt sich im Umkehrschluss die Zahl der Fahrenden mit dem KFZ ein, beispielsweise nur auf den Versicherungsnehmer oder dessen Lebenspartnern, kann bei vielen Versicherern mit Abschlägen im Jahrestarif gerechnet werden.



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