Abzug Neu für Alt

Der Abzug Neu für Alt

Der Begriff "neu für alt" findet ausschließlich bei der Kaskoversicherung Anwendung. Durch den Abzug neu für alt soll eine eventuelle Wertsteigerung aus einer Reparatur ausgeglichen werden. Wer einen Kaskoschaden bei seiner Versicherung zur Regulierung einreicht, erhält bei einer Reparatur eventuell nicht den gesamten Schaden ersetzt. Bei einer Reparatur nach einem Schaden werden in der Regel beschädigte Altteile durch neue Fahrzeugteile ersetzt. Durch den Einbau der neuen Teile erhöht automatisch auch der Wert des betreffenden Fahrzeugs. Die gesetzlichen Regelungen sehen allerdings vor, dass der Versicherungsnehmer aus einem Schaden keinen Gewinn erzielen darf. Aus diesem Grund müssen die Versicherungen nur den aktuellen Wert der beschädigten Altteile ersetzen. Den Differenzbetrag muss der Versicherte dann aus eigener Tasche bezahlen. Dies kann gerade bei hochwertigen Neuwagen zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen. Bei manchen Fahrzeugen kann es erforderlich sein, bereits bei geringen Schäden komplette Teile der Karosserie auszutauschen.

Gerichturteile bei dem Abzug "Neu für Alt"

Es gibt mittlerweile jedoch einige Gerichtsurteile, die einen Abzug neu für alt nur bei dem Ersatz von sogenannten Verschleißteilen, die unabhängig von einem Schaden regelmäßig ausgetauscht werden als korrekt ansehen. Dies sind beispielsweise bei Reifen, Brems- und Kupplungsbeläge. Dagegen haben Karosserieteile in der Regel dieselbe Lebensdauer wie das Fahrzeug selbst. Nach Auffassung der Gerichte ist stellt ein Austausch deshalb für den Besitzer des Fahrzeugs keine wirkliche Wertsteigerung dar. Für diesen stelle es keinen Mehrwert dar, ob er mit einem neuen oder älteren Karosserieteil fährt.

Was können Versicherungsnehmer gegen den Abzug Neu für Alt tun?

Versicherungsnehmer die verhindern möchten bei einem Schaden einen Teil des Schadens selbst zu bezahlen, sollten einen Tarif wählen, der auf den Abzug neu für alt verzichtet. Dies ist jedoch in der Regel nur bei den höherwertigen Premiumtarifen der Fall. Um einen entsprechenden Tarif zu finden, sollten Versicherungsnehmer vorab einen Versicherungsvergleich durchführen. Hierbei kann man speziell nach Tarifen suchen, die auf einen solchen Abzug verzichten. Zudem lassen sich durch einen Tarifvergleich und den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Jedoch sollte man bei einem Wechsel der Versicherung auch immer die Leistungen im Auge behalten. Denn gerade bei sehr billigen Tarifen kommt es oftmals zu erheblichen Einschränkungen bei den Leistungen. Dies gilt insbesondere auch für einen Abzug neu für alt. Bei sehr günstigen Tarifen wird dieser Abzug fast immer angewendet, was in einem Schadensfall um ein Vielfaches teurer werden kann als die Ersparnis bei der Versicherungsprämie.

Abzug Neu für Alt

Die Beschädigung des eigenen Fahrzeugs mit teuren Schadenskosten wird von vielen Autofahrern in Deutschland ebenso gefürchtet wie der Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung lassen sich entstandene Schäden an den eigenen Versicherer weitergeben, sofern der Versicherungsnehmer selbst der Geschädigte ist. Hierbei ist die Erwartungshaltung vieler Geschädigter, dass der entstandene Schaden bei dieser Sache komplett beseitigt wird und hierfür die Versicherung die gesamten Kosten übernimmt - dies ist in der Praxis allerdings nicht immer der Fall. Durch den sogenannten Abzug Neu für Alt besitzen manche Versicherer eine Regelung in ihren Tarifen, die dem Geschädigten lediglich einen Teil des Schadenswertes zugesteht.

Grundlagen der Kfz-Versicherung: Neuwert und Zeitwert

Welche Art von Schaden an einem KFZ vorliegen mag - stets stellt sich die Frage, welche Schadenshöhen sich bei der Regulierung anrechnen lassen. Auch für Versicherungslaien ist es nachvollziehbar, dass die Versicherung nach einem Totalschaden bei 15 Jahre alten Auto nicht den kompletten Neuwert des Fahrzeugs als Schadenersatz leistet. Durch den alltäglichen Einsatz und Verschleiß verliert das Fahrzeug über die Jahre an Wert, der Geschädigte erhält so bei einem Totalschaden in der Vollkaskoversicherung nur einen Anteil als Schadenersatz ausgezahlt.

Bei diesem Anteil wird vom Zeitwert gesprochen, der nur in den ersten Monaten nach der Erstzulassung eines Fahrzeugs dem Neuwert entspricht. Hiernach wird Jahr für Jahr ein Abschlag vorgenommen, der dem Geschädigten nach einem Unfall nur noch anteilig die umfassende Beschädigung erstattet. Damit der Geschädigte keinen Vor- oder Nachteil bei der Versicherungswahl erfährt, richten sich aktuell alle Versicherungen nach der sogenannten Schwacke-Liste. Diese führt sämtliche Fabrikate mit allen Baujahren auf und zeigt so, welchen Rest- bzw. Zeitwert eine Versicherung für die Kostenerstattung anrechnen sollte. Die Schwacke-Liste wird einheitlich von allen Versicherungen in Deutschland verwendet.

Der Zeitwert bei einzelnen Fahrzeugteilen

Obige Überlegungen sind von der Situation ausgegangen, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem Unfall komplett aufgeben muss und die Beschädigung zu kostspielig für eine umfassende Reparatur ist. Was ist jedoch, wenn nur Teile des Fahrzeugs beschädigt sind und ausgetauscht werden müssen? Auch hier liegt das Anrechnen des sogenannten Zeitwertes nahe, wie es von sämtlichen Versicherungen in früheren Jahrzehnten auch praktiziert wurde. Treffen einen Geschädigten nach einem Unfall Kosten, z. B. durch den Austausch von Bremsen, Reifen oder anderen Fahrzeugteilen, übernahm die Versicherung früher nicht den kompletten Wert. Auch für einzelne Teile wurde die Schwacke-Liste herangezogen, die vom Alter des Fahrzeugs und der Art der Beschädigung ausging und angab, welche Beträge sich konkret anrechnen lassen.

Der Abzug Neu für Alt und die drohende Wertsteigerung

Die oben genannte Regelung wird als Abzug Neu für Alt bezeichnet und ist aus Sicht der Autoversicherungen einfach nachzuvollziehen. Jede Versicherung ist vertraglich dazu angehalten, dem Geschädigten einen Schadenersatz zu leisten, der sich nach dem tatsächlich vorliegenden Schadenswert richtet. Bei einer Beschädigung von Bremsen, Stoßdämpfern und ähnlichen Fahrzeugteilen, die bereits fünf Jahre alt sind, würde die komplette Kostenübernahme brandneuer Ersatzteile eine Wertsteigerung des Fahrzeugs bedeuten. Der Versicherte gewinnt durch den Unfall bzw. Schadensfall mehr, als ihm eigentlich für die Schadensregulierung zustünde.

In der Praxis heißt dies für den Versicherten: Selbst bei einem Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung hat er bei gültigem Abzug Neu für Alt einen Teil der Schadenskosten selbst zu zahlen. Nach der Schwacke-Liste berechnet die Kfz-Versicherung den Zeitwert der Fahrzeugteile und stellt diesen dem Neuwert der zu montierenden Ersatzteile gegenüber. Nur der Zeitwert wird von der Versicherung übernommen, der Geschädigte muss den Differenzbetrag für die entstandene Beschädigung aus eigener Tasche übernehmen.

Abweichungen von der Regelung Abzug Neu für Alt

Die genannte Regelung soll nicht andeuten, dass eine Kfz-Versicherung nie die kompletten Kosten für einen Kaskoschaden übernimmt. Tatsächlich wurde und wird der Abzug Neu für Alt nur dann angewendet, wenn die Beschädigung im Zusammenhang mit dem Verschleiß einzelner Fahrzeugteile steht. So wird bei einer Beschädigung der Karosserie stets der komplette Schadenswert übernommen. Hierbei handelt es sich schließlich nicht um Verschleißteile, sondern lediglich Fahrzeugteile, die zum Funktionieren des PKW benötigt werden. Bei der Kostenerstattung wird nicht davon ausgegangen, dass der Geschädigte hierdurch einen erheblichen Vorteil durch eine enorme Wertsteigerung seines Fahrzeugs erfährt. Bei Stoßdämpfern, Bremsen & Co. als echte Verschleißteile, die auch ohne Unfall oder sonstige Beschädigung im Laufe der Jahre ausgewechselt werden müssen, ist das Anrechnen des Zeitwertes nach dem Abzug Neu für Alt jedoch Standard.

Der Abzug Neu für Alt in der heutigen Versicherungspraxis

Über viele Jahre war der Abzug Neu für Alt in der Diskussion, da er gefühlt eine Benachteiligung des Versicherten darstellte. Gerade bei Teilkaskoschäden, für die der Geschädigte keinerlei Mitschuld trägt, wurde das Anrechnen des Zeitwertes als ungerecht empfunden. Über die letzten beiden Jahrzehnte hat daher bei verschiedenen Versicherungen in Deutschland ein Umdenken stattgefunden, so dass dem Geschädigten mittlerweile vielfach der Neuwert anstelle des Zeitwert ausgezahlt wird. Dies ist vor allem dem wachsenden Konkurrenzkampf der Versicherungen zu verdanken, die mit stärkeren Leistungen auf sich aufmerksam machen möchten und so z. B. mit der kompletten Übernahme der Beschädigung auch bei Wertsteigerung werben.

Seit der Jahrtausendwende haben viele Versicherungen ihre Regelung umgestellt und den Abzug Neu für Alt aus ihren Tarifen gestrichen. Dennoch sollte hiervon nicht standardmäßig ausgegangen werden, wenn es zu einem Unfall oder einer anderen Form der Beschädigung kommt. Bevor der Geschädigte erst in dieser Situation die Regelung seiner Kfz-Versicherung kennen lernt, sollte vor dem Vertragsabschluss genau auf diese Option in den Tarifbestimmungen geachtet werden. Ein moderner Versicherungsvertrag verzichtet auf das Anrechnen des Zeitwertes beim Abzug Neu für Alt, freiwillig sollte kein Versicherter mehr in diese etwas antiquierte Regelung einwilligen.

Weitere Vorteile für den Geschädigten beim Vertragsabschluss entdecken

Unabhängig vom Alter des Fahrzeugs ist jeder Geschädigte daran interessiert, dass die Kfz-Versicherung nach einem Unfall einen möglichst großen Anteil an den Schadenskosten übernimmt. Neben dem Verzicht auf den Abzug Neu für Alt hat sich über die Jahre eine weitere Tarifregelung durchgesetzt, die in diesem Zusammenhang zu beachten ist. Die Rede ist von der sogenannten Neupreisentschädigung bzw. Kaufpreisentschädigung.

Vereinfacht gesagt gibt diese Regelung vor, ab welchem Zeitpunkt der Versicherer die Beschädigung nach der Schwacke-Liste beurteilt und somit für die Schadensbeseitigung nur noch den Zeitwert anrechnen lässt. Gerade wer erst vor wenigen Wochen oder Monaten ein Fahrzeug erworben hat und dieses z. B. mit Totalschaden wieder verliert, wird durch die Berücksichtigung des Zeitwertes erhebliche finanzielle Nachteile erleiden. Jede Versicherung in Deutschland gesteht dem Geschädigten daher den vollen Preis über eine bestimmte Zeitspanne nach Erstzulassung oder Fahrzeugkauf zu. In dieser können sich Neuwagenbesitzer sicher sein, nach einem Unfall mit Totalschaden wieder den kompletten Neupreis erstattet zu bekommen. Wurde ein Gebrauchtwagen gekauft, erhält der Geschädigte von seiner Versicherung den Kaufpreis und nicht den Zeitwert des gebrauchten PKW erstattet.

Über welche Zeitspanne auf das Anrechnen des Zeitwertes verzichtet wird, hängt von der Tarifart ab. Standard im deutschen Versicherungswesen sind sechs Monate nach Neukauf, bei leistungsstarken Tarifen kann der Versicherte diese Spanne auf zwölf oder sogar 24 Monate ausdehnen. Die Option kostet natürlich einen etwas höheren Versicherungsbeitrag, lohnt sich jedoch gerade bei sehr hochwertigen Fabrikaten. Bei diesem würde bereits nach ein oder zwei Jahren ein erheblicher Abschlag im Zeitwert stattfinden, selbiges gilt auch für die Beseitigung einer Beschädigung nach dem Abzug Neu für Alt.

Konsequenzen für den Versicherungsvergleich

Auch wenn der Abzug Neu für Alt heute immer seltener zum Einsatz kommt - er ist noch nicht komplett aus den Tarifen der Kfz-Versicherer verschwunden. Genau dies ist zu beachten, wenn ein Vergleich der Tarifangebote deutscher Automobilversicherer durchgeführt wird. Dieser ist mühelos im Internet möglich und zeigt mit modernen Vergleichsrechnern in kurzer Zeit lohnenswerte Tarife auf. Gerade die Regelung Abzug Neu für Alt zeigt jedoch, dass es niemals alleine um einen günstigen Jahresbeitrag gehen sollte, wenn Tarife der Kfz-Versicherung miteinander verglichen werden.

Viele Versicherungslaien sind mit dem Abzug Neu für Alt nicht vertraut und wissen daher nicht genau, ob sie diese Option bei einem Tarifcheck auswählen sollen oder nicht. Die Auswirkung zeigt sich schlimmstenfalls erst nach einem Unfall oder anderen Schäden, wo den Geschädigten unerwartet Zusatzkosten durch den Differenzbetrag zwischen Schadenswert und Zeitwert der Ersatzteile treffen. Aus nachvollziehbaren Gründen sind Tarife mit dem Abzug Neu für Alt etwas günstiger als andere Tarifmodelle - schließlich muss die Versicherung hier im Schadensfall nicht zu hohe Leistungen erbringen. Von diesem preislichen Vorteil sollte man sich jedoch nicht blenden lassen, ein Verzicht auf den Abzug Neu für Alt ist dem einzelnen Versicherungsnehmer nur anzuraten.