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Abzug - Neu für Alt

Neu für AltDer Begriff "neu für alt" findet ausschließlich bei der Kaskoversicherung Anwendung. Durch den Abzug neu für alt soll eine eventuelle Wertsteigerung aus einer Reparatur ausgeglichen werden. Wer einen Kaskoschaden bei seiner Versicherung zur Regulierung einreicht, erhält bei einer Reparatur eventuell nicht den gesamten Schaden ersetzt. Bei einer Reparatur nach einem Schaden werden in der Regel beschädigte Altteile durch neue Fahrzeugteile ersetzt. Durch den Einbau der neuen Teile erhöht automatisch auch der Wert des betreffenden Fahrzeugs. Die gesetzlichen Regelungen sehen allerdings vor, dass der Versicherungsnehmer aus einem Schaden keinen Gewinn erzielen darf. Aus diesem Grund müssen die Versicherungen nur den aktuellen Wert der beschädigten Altteile ersetzen. Den Differenzbetrag muss der Versicherte dann aus eigener Tasche bezahlen. Dies kann gerade bei hochwertigen Neuwagen zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen. Bei manchen Fahrzeugen kann es erforderlich sein, bereits bei geringen Schäden komplette Teile der Karosserie auszutauschen.

Gerichturteile bei dem Abzug "Neu für Alt"

Abzug Neu für AltEs gibt mittlerweile jedoch einige Gerichtsurteile, die einen Abzug neu für alt nur bei dem Ersatz von sogenannten Verschleißteilen, die unabhängig von einem Schaden regelmäßig ausgetauscht werden als korrekt ansehen. Dies sind beispielsweise bei Reifen, Brems- und Kupplungsbeläge. Dagegen haben Karosserieteile in der Regel dieselbe Lebensdauer wie das Fahrzeug selbst. Nach Auffassung der Gerichte ist stellt ein Austausch deshalb für den Besitzer des Fahrzeugs keine wirkliche Wertsteigerung dar. Für diesen stelle es keinen Mehrwert dar, ob er mit einem neuen oder älteren Karosserieteil fährt.

Was können Versicherungsnehmer gegen den Abzug Neu für Alt tun?

Versicherungsnehmer die verhindern möchten bei einem Schaden einen Teil des Schadens selbst zu bezahlen, sollten einen Tarif wählen, der auf den Abzug neu für alt verzichtet. Dies ist jedoch in der Regel nur bei den höherwertigen Premiumtarifen der Fall. Um einen entsprechenden Tarif zu finden, sollten Versicherungsnehmer vorab einen Versicherungsvergleich durchführen. Hierbei kann man speziell nach Tarifen suchen, die auf einen solchen Abzug verzichten. Zudem lassen sich durch einen Tarifvergleich und den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Jedoch sollte man bei einem Wechsel der Versicherung auch immer die Leistungen im Auge behalten. Denn gerade bei sehr billigen Tarifen kommt es oftmals zu erheblichen Einschränkungen bei den Leistungen. Dies gilt insbesondere auch für einen Abzug neu für alt. Bei sehr günstigen Tarifen wird dieser Abzug fast immer angewendet, was in einem Schadensfall um ein Vielfaches teurer werden kann als die Ersparnis bei der Versicherungsprämie.