begleitetes Fahren
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Begleitetes Fahren erweitert die Mobilität auf jüngere Autofahrer

Die Mobilität insbesonderer junger Menschen auf dem Land wird durch begleitetes Fahren schon mit 17 Jahren ermöglicht. Der Gesetzgeber hat hier sorgfältig die Interessen junger Menschen und auch die Verkehrssicherheit sorgfältig abgewogen und sich für eine Lösung entschieden, bei dem man ab 17 Jahren schon einen leicht eingeschränkten Führerschein bekommen kann.

Was ist begleitetes Fahren?

begleitetes fahrenBegleitetes Fahren überbrückt die Zeit zwischen der möglichen, erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis mit 17 Jahren und dem vollwertigen Führerschein mit 18 Jahren. Grundsätzlich kann man nach Auslaufen eines befristeten Modells in einigen Bundesländern den Führerschein in allen deutschen Bundesländern schon mit 17 Jahren machen.

Dieser Führerschein berechtigt Sie als jungen Fahranfänger allerdings nicht dazu, alleine ein Auto zu fahren. Vielmehr müssen Sie als Fahrer durch einen Fahrer begleitet werden, der schon mehr Fahrerfahrung als Sie hat und -offen gesprochen- nicht zu sehr als Fahrrowdy aufgefallen ist. Ihr Begleiter darf also maximal 3 Punkte in Flensburg haben, muss über den entsprechenden PKW-Führerschein verfügen und ein Mindestalter von 30 Jahren haben. Begleitetes Fahren heisst aber, dass nicht ausschliesslich die eigene Verwandtschaft begleiten darf, sondern jedermann.

Ist die Prüfung leichter oder schwerer als bei 18-jährigen?

Die Prüfung selbst wird nach genau den gleichen Kriterien vorgenommen, wie bei die Prüfung bei den 18-jährigen auch. Insofern ist begleitetes Fahren eine echte Erweiterung der Mobilität in Richtung jüngerer Autofahrer mit 17 Jahren. Im Alter von 18 Jahren kann dann die bisherige Prüfbestätigung für begleitetes Fahren umgetauscht werden in den echten Führerschein. Weiterer Vorteil ist, dass die Probezeit bereits mit Erteilung der Prüfbescheinigung -also frühestens mit dem 17. Lebensjahr beginnt.

Gibt es zusätzliche besondere Voraussetzungen für die Begleitpersonen ?

Neben den oben genannten Voraussetzungen gibt es leider noch eine weitere Einschränkung: Alle möglichen Begleitpersonen müssen in die Prüfbescheinigung des 17-jährigen Autofahrers eingetragen werden. Somit ist leider die spontane Nutzung eines Autos mit einer nicht gemeldeten Begleitperson unmöglich. Aber ansonsten ist die Anzahl der Begleitpersonen unbeschränkt und das Verkehrsministerium spricht selbst von "je mehr Begleitpersonen gemeldet sind, desto besser".

Welche Führerscheinklassen sind eingeschlossen?

Die Führerscheinklassen M, L und S.

Welche Kosten entstehen zusätzlich fürs begleitete Fahren?