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Billigungsklausel

Die Billigungsklausel ist ein wesentliches Element bei Versicherungsverträgen, das sich sowohl bei der KFZ Versicherung wie auch in anderen Versicherungssparten finden lässt. Die Klausel gibt dabei dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei einer potenziell anderen Endfassung des Versicherungsvertrages im Vergleich zum ausgehandelten Tarif sich eine Bedenkzeit zu gönnen, ob er den Vertrag unter den nun gegebenen Umständen abschließen möchte oder nicht.

Notwendig wird die Billigungsklausel im KFZ-Bereich vor allem deshalb, weil es beispielsweise bei der Tarifierung der zu versichernden Fahrzeuge spontan zu Änderungen in den Stammdaten des Versicherers kommen kann. Diese werden von der Zentrale des Versicherungskonzerns in regelmäßigen Abständen an alle Agenturen weitergegeben und sind von diesem Zeitpunkt an bindend. Ein gerade ausgearbeiteter Probevertrag würde somit nicht mehr den richtigen Tarif präsentieren, sondern noch einmal nachgebessert werden müssen.

Ein weiterer Sinn der Billigungsklausel kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherungsmakler vorsätzlich oder fahrlässig während der Vertragsverhandlungen gehandelt hat und z.B. verschiedene Vertragsboni einräumte, die zusammen nicht abgeschlossen werden können. Bei letztlich aufzusetzenden Versicherungsvertrag würden diese Schwierigkeiten deutlich werden und dem potenziellen Versicherungsnehmer ein Angebot vorgelegt, welches von den eigentlich ausgehandelten Konditionen abweichen kann.

Branchenüblich hat der Versicherungsnehmer einen Monat nach Zugang des Versicherungsvertrages Zeit, sich mit den möglicherweise neuen Vertragselemente und dem hieraus resultierenden Tarif auseinanderzusetzen. Die Billigungsklausel erlaubt ihm dann, ohne Probleme vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, falls sich Änderungen ergeben haben die ursprünglich nicht absehbar waren. Verstreicht der Monat ohne einen Einspruch des Versicherungsnehmers, so gilt der Vertrag als angenommen.



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