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Die Insasssenunfallversicherung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung, die man beim Anmelden eines PKW sowieso abschließen muss, im Schadensfall ausreichend sein sollte. Problematisch könnte es nur werden, wenn bei der Haftpflichversicherung die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Dann werden die Versicherungen versuchen, die Leistungspflicht für die Personenschäden zurückzuweisen.
Kann also bei einem Unfall, an dem meherer Fahrzeuge beteiligt sind, die Unfallschuld nicht eindeutig nachgewiesen werden, könnte es theoretisch sein, dass ein verletzer Bei- oder Mitfahrer gar keinen Schadenersatz bekommt oder erst nach langer Zeit, wenn sich die Haftpflichtversicherer über die Schuldfrage geeinigt haben. Bei einer Insassenversicherung wird die Frage nach dem Unfallverursacher nicht gestellt. Die Personen, die im PKW mitbefördert worden sind, erhalten im Schadensfalle Leistungen.
Brauche ich eine Insassenunfallversicherung?
Unfallvorgänge bei denen die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht greift, sind sehr selten. In 99.0% der Unfälle mit Personenschäden kommt die Versicherung anstandslos für die Regulierung der Schäden an Personen auf.
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Insassenversicherung also nicht zwingend nötig. Man sollte sich wirklich überlegen, ob ein Unfallszenario vorstellbar ist, bei dem eine KFZ-Haftpflichtversicherung gar nicht zahlen würde und die Wahrscheinlichkeit, mit der dieses Ereignis im alltäglichen Leben eintreten kann.
Die Frage "Brauche ich eine Insassenunfallversicherung? " sollte jedoch jeder für sich selbst beantworten können. Falls man den Abschluss aus persönlichen Gründen, oder weil man sich dann beim Autofahren einfach sicherer fühlt, sinnvoll erscheint, sollte man ihn durchaus in Erwägung ziehen.
KFZ Versicherungsvergleich 