Deckungskarte
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Wozu dient die Deckungskarte?

Die Deckungskarte wurde als Nachweis für eine KFZ-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle benötigt. Seit dem 01.03.2008 wird hierfür ein elektronisches Verfahren mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung genutzt, wodurch die Deckungskarten überflüssig wurden.

Deckungskarten wurden für verschiedene Anlässe benötigt. Dies ist unter anderem bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs, einem Fahrzeugwechsel, einem Versicherungswechsel, einer Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter, einer Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs, einer Zuteilung eines neuen Kennzeichens wegen eines Wohnsitzwechsels der Fall.

Ohne gültige KFZ-Haftpflichtversicherung ist es in Deutschland nicht möglich, ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Hierfür muss seitens des Autofahrers ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Deckungskarten wurden von den Versicherungsgesellschaften ausgestellt, sobald der Versicherungsnehmer einen Antrag auf KFZ-Haftpflichtversicherung eingereicht hatte. Bis zum 01.01.2003 war die Deckungskarte auch unter der Bezeichnung Doppelkarte bekannt. Ein Teil der Doppelkarte wurde an die jeweilige Versicherung gesendet und der zweite Teil verblieb bei der Zulassungsstelle.

Vorläufiger Versicherungsschutz mit der Deckungskarte

Mit der Deckungskarte war gleichzeitig ein vorläufiger Versicherungsschutz verbunden. Da die Versicherungen eine gewisse Zeit prüfen, können ob sie den Versicherungsantrag annehmen, besteht solange ein vorläufiger Versicherungsschutz. Dies ist erforderlich, damit der Versicherungsnehmer nicht warten muss, sondern sein Fahrzeug sofort zulassen kann. Diese vorläufige Deckung gilt allerdings nur für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Eine zusätzlich abgeschlossene Kaskoversicherung bietet erst dann einen Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsantrag durch die Assekuranz angenommen wurde. Der Vertrag gilt immer dann als angenommen, wenn der Versicherungsnehmer die Police erhält. Soll auch die Kaskoversicherung ab sofort gelten, dann muss dies separat mit der Versicherung vereinbart werden.

Wann greift der Versicherungsschutz?

Sobald der Versicherungsvertrag angenommen wurde, verlieren die Deckungskarten automatisch ihre Gültigkeit und es besteht der im Vertrag vereinbarte Versicherungsschutz. Bis Mitte 2009 besaßen Deckungskarten zusätzlich zur elektronischen Versicherungsbestätigung noch ihre Gültigkeit. Wie bereits erwähnt wurde die Deckungskarte zum März 2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigung abgelöst. Hier erhält der Versicherungsnehmer als Nachweis der KFZ-Haftpflicht einen siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben. Anhand dieses Codes kann die Zulassungsstelle online nachprüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Die elektronische Versicherungsbestätigung wird durch die Versicherung per Mail, SMS, telefonisch oder per Brief übermittelt. Der Vorteil liegt dabei vor allem in der schnelleren Abwicklung des Anmeldeprozesses.