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Einzelfahrerrabatt

Der Einzelfahrerrabatt ist eine in der KFZ Versicherung gängige Vertragsoption, die nahezu von allen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Der Rabatt wird stets dann gewährt, wenn lediglich eine einzige Person das versicherte Fahrzeug als Fahrer nutzt. Da das Risiko eines Schadens im Vergleich zur Benutzung durch mehrere bzw. beliebige Benutzer geringer ist, belohnen die Versicherungsunternehmen den Umstand eines Einzelfahrers durch einen niedrigeren Versicherungstarif.

Der Einzelfahrerrabatt muss zu Beginn mit dem Versicherer ausgehandelt werden, noch bevor ein entsprechender Versicherungsvertrag zu Stande kommt. Die Abmachung über den Rabatt ist für beide Seiten verpflichtend. Der Versicherer gewährt dauerhaft einen niedrigeren Tarif, während der Versicherte zusagt, dass das Fahrzeug stets nur von einem Fahrer gefahren wird. Dieser Fahrer muss im Regelfall bei Vertragsabschluss angegeben werden, wobei es nicht zwingend notwendig ist, dass der Einzelfahrer ein und dieselbe Person wie der Versicherungsnehmer ist. Wird mit dem versicherten Fahrzeug ein Schaden angerichtet und stellt sich heraus, dass nicht der eingetragene Einzelfahrer im Moment des Schadens das Fahrzeug führte, ist der Versicherer von allen Zahlungen befreit.

Neben dem Einzelfahrerrabatt werden von den meisten Versicherern auch ähnliche Rabattformen angeboten, die sich nicht explizit auf einen Fahrer beziehen. So können auch Abschläge im Jahresbeitrag erreicht werden, in dem beispielsweise nur der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner oder die Familie des Versicherungsnehmers das Fahrzeug als Fahrer nutzen. In all diesen Fällen wird zwar ein Rabatt gewährt, den größten Abschlag hinsichtlich der Benutzerzahl eines Fahrzeugs wird jedoch durch den Einzelfahrerrabatt erreicht.



Weitere Versicherungsfachbegriffe

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Einzelfahrerrabatt

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