Einzelfahrerrabatt

Einzelfahrerrabatt

Der Einzelfahrerrabatt ist eine in der Kfz-Versicherung gängige Vertragsoption, die nahezu von allen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Der Rabatt wird stets dann gewährt, wenn lediglich eine einzige Person das versicherte Fahrzeug als Fahrer nutzt. Da das Risiko eines Schadens im Vergleich zur Benutzung durch mehrere bzw. beliebige Benutzer geringer ist, belohnen die Versicherungsunternehmen den Umstand eines Einzelfahrers durch einen niedrigeren Versicherungstarif.

Der Einzelfahrerrabatt muss zu Beginn mit dem Versicherer ausgehandelt werden, noch bevor ein entsprechender Versicherungsvertrag zu Stande kommt. Die Abmachung über den Rabatt ist für beide Seiten verpflichtend. Der Versicherer gewährt dauerhaft einen niedrigeren Tarif, während der Versicherte zusagt, dass das Fahrzeug stets nur von einem Fahrer gefahren wird. Dieser Fahrer muss im Regelfall bei Vertragsabschluss angegeben werden, wobei es nicht zwingend notwendig ist, dass der Einzelfahrer ein und dieselbe Person wie der Versicherungsnehmer ist. Wird mit dem versicherten Fahrzeug ein Schaden angerichtet und stellt sich heraus, dass nicht der eingetragene Einzelfahrer im Moment des Schadens das Fahrzeug führte, ist der Versicherer von allen Zahlungen befreit.

Einzelfahrerrabatt bei der Kfz-Versicherung

Der Einzelfahrerrabatt stellt einen der beliebtesten Rabatte der modernen Kfz-Versicherung dar, der von vielen Versicherungsnehmern hierzulande in Anspruch genommen wird. Durch die Zusicherung, dass ausschließlich der Versicherungsnehmer selbst das Fahrzeug führt, gewähren Kfz-Versicherungen eine reizvolle Reduktion des Jahresbeitrags. Diese kann sogar einen dreistelligen Betrag erreichen, wie unser Kfz-Versicherungsvergleich aufzeigt und diesen wie andere Rabatte als lohnenswerte Option überdenken lässt. Wie genau der Alleinfahrerrabatt funktioniert und was bei einer Verletzung der Regelung zu erwarten ist, soll im Folgenden ausführlich dargestellt werden.

Der Einzelfahrerrabatt der Kfz-Versicherung im Profil

Um einen fairen Jahresbeitrag für Fahrzeughalter und Auto festlegen zu können, orientieren sich sämtliche Kfz-Versicherungen an diversen Tarifmerkmalen. Neben zahlreichen Statistiken rund um Typ- und Regionalklassen spielen individuelle Risiken des einzelnen Versicherungsnehmers mit ein. So ist es sinnvoll, einen erfahrenen Fahrer mit vielen schadenfreien Jahren preisgünstiger abzusichern als einen Neuling, der durch seine fehlende Fahrpraxis eher einen Unfall mit einem Auto herbeiführen kann. Leider haben Kfz-Versicherungen beim Vertragsabschluss nicht zwingend einen Überblick, welche Personen überhaupt das versicherte Auto nutzen dürfen. Mit einem eingeschränkten Nutzerkreis des Fahrzeugs und dem hieraus resultierenden Einzelfahrerrabatt entsteht die gewünschte Sicherheit, die mit einem niedrigeren Versicherungsbeitrag belohnt wird.

Konkret sichert der Versicherungsnehmer bei Abschluss seines Vertrags zu, dass ausschließlich er das abgesicherte Auto nutzt. Manche Kfz-Versicherungen erlauben für den Alleinfahrerrabatt auch eine abweichende Regelung, eine andere Person außer dem Versicherungsnehmer kann hier explizit als einziger Nutzer des Fahrzeugs festgelegt werden. Durch die Tatsache, dass das Fahrzeug nur von einem Verkehrsteilnehmer gefahren wird, sinkt für den Versicherer das Risiko der Absicherung. Viele schließen allerdings aus verständlichen Gründen aus, dass es sich beim Einzelfahrer um einen Fahranfänger handelt, manche Kfz-Versicherungen stellen dies durch ein Mindestalter des eingetragenen Fahrers von 23 Jahren sicher.

Sinnvolle Alternativen zum Alleinfahrerrabatt entdecken und abschließen

Natürlich sind die Voraussetzungen sehr strikt, um mit dem eigenen Auto vom Einzelfahrerrabatt profitieren zu können. In der Praxis können viele Versicherte die gewünschten Voraussetzungen nicht einhalten, da das entsprechende Fahrzeug gewohnheitsmäßig von mehr als nur einer Person geführt wird. Auch für diese Fälle bieten die Kfz-Versicherungen in Deutschland verschiedene Rabatte an, die allerdings nicht so hoch wie beim echten Alleinfahrerrabatt ausfallen. Etabliert ist die Klausel beispielsweise für den Versicherungsnehmer und seinen Ehe- bzw. Lebenspartner, in diesem Fall dürfen zwei Personen das Auto nutzen. Auch eine Ausdehnung auf den gesamten Familienkreis ist möglich, so dass nur fremde Fahrer von der Fahrzeugnutzung ausgeschlossen werden. Wie ein Kfz-Versicherungsvergleich zeigt, bringt diese Regelung eher geringe Rabatte mit sich, da die Versicherer hier von Fahranfängern ausgehen müssen. Diese sind selbst bei einem eingeschränkten Nutzerkreis eher für einen Unfall oder sonstige Schäden verantwortlich, was im Vergleich zum Alleinfahrerrabatt deutlich geringfügiger auf den Jahresbeitrag auswirkt.

Der Alleinfahrerrabatt kann auch im gewerblichen Umfeld abgeschlossen werden und ist je nach Betrieb oder Branche sinnvoll. Sollte z. B. eine klare Zuteilung von Geschäftswagen zu einzelnen Personen gegeben sein, lässt sich der Einzelfahrerrabatt bei vielen Kfz-Versicherungen beitragsmindernd berücksichtigen. Verfügt das Unternehmen hingegen über einen bestimmten Fuhrpark mit wechselnden Fahrern, ist von diesem Rabatt leider abzusehen. Natürlich können private und geschäftliche Versicherungsnehmer weiterhin andere Rabatte nutzen, die nichts mit dem Fahrerkreis zu tun haben und dennoch zur gewünschten Beitragsreduktion führen.

Andere Fahrer in Notsituationen sind erlaubt

Der Alleinfahrerrabatt stellt eine starke Einschränkung an den Nutzerkreis eines Autos dar, wird bei vielen Kfz-Versicherungen jedoch auch entsprechend honoriert. Dennoch kann es sich in verschiedenen Verkehrssituationen ergeben, dass der eingetragene Fahrer bzw. Versicherungsnehmer nicht selbst hinter dem Steuer sitzt, wenn ein Schaden oder Unfall eintritt. Wie dies von der einzelnen Versicherung bewertet wird, weicht branchenweit ab und hängt entscheidend mit dem Vertragstext des jeweiligen Versicherers zusammen. Allein gemeinsam ist jedoch die Zustimmung, dass das Fahrzeug in Notfällen auch von anderen Personen bei abgeschlossenem Alleinfahrerrabatt bewegt werden darf.

Beispielsweise kann der Versicherungsnehmer bzw. Alleinfahrer erkrankt oder verhindert sein, das Fahrzeug muss jedoch aus Gründen der Sicherheit bewegt werden. Dies kann z. B. nach einem Unfall oder Teilkaskoschaden der Fall sein, um Umwelt- oder sonstige Folgeschäden zu vermeiden, auch die Entfernung des Fahrzeugs aus einem Hochwassergebiet kann das Bewegen durch eine andere Person rechtfertigen. Keine Versicherung dürfte hier von einer Vertragsverletzung sprechen, da durch das Führen des Fahrzeugs durch eine andere Person möglicherweise größere Schäden verhindert wurden. Eine abweichende Regelung tritt allerdings ein, wenn das Fahrzeug ohne Not von einer nicht zulässigen Person geführt wurde und es zu einem Unfall oder sonstigen Schäden gekommen ist.

Verstoß gegen den Einzelfahrerrabatt bedeutet keinen Verlust des Versicherungsschutzes

Wer unseren Kfz-Versicherungsvergleich online ausnutzen möchte und weitere Informationen rund um Rabatte und Beitragssenkungen einholt, wird sich unweigerlich eine Frage stellen: Was passiert, wenn Rabatte zu günstigeren Jahresbeiträgen führen, die man nicht hätte in Anspruch nehmen dürfen. Beispielsweise kann bei Vertragsabschluss ein Alleinfahrerrabatt ausgehandelt worden sein, der aber nicht dauerhaft vom Versicherungsnehmer eingehalten wird. Stattdessen erlaubt dieser vielen weiteren Personen, sein Auto zu nutzen, genießt jedoch weiterhin die finanziellen Vorzüge seines Rabatts. Kfz-Versicherungen gehen mit solchen Situationen einheitlich um, allerdings zeigen sich erst bei einem Unfall oder sonstigen Schäden die entsprechenden Auswirkungen.

Zunächst gilt: Bei Verstoß gegen den Einzelfahrerrabatt geht der Versicherungsschutz nicht verloren. Der Versicherungsnehmer muss also nicht fürchten, dass der Versicherer den Schadenersatz verweigert. Ausnahmen bestätigen hier wie bei einem normalen Unfall ohne Einzelfahrerrabatt die Regel, beispielsweise wenn der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde. Nach Begleichung des Schadenersatzes wird die Versicherung dem Versicherungsnehmer vorwerfen, gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen zu haben. Diese ist als Klausel in jedem Versicherungsvertrag zu finden und gewährleistet dem Versicherer, dass der Antragssteller sämtliche Konditionen des Vertrags nach bestem Wissen und Gewissen abgeschlossen hat. Dass ein solcher Verstoß vorlag, ist beim Einzelfahrerrabatt besonders einfach festzustellen, da beim Unfall bzw. sonstigen Schaden der abweichende Fahrer festgehalten und protokolliert wird.

Welche Strafen beim Verstoß gegen den Alleinfahrerrabatt zu erwarten sind

Ist es zum Verstoß gekommen, hat der Versicherte mit zwei Strafzahlungen zu rechnen. Eine hiervon wird explizit als Vertragsstrafe bezeichnet und ist den Versicherungsbedingungen selbst zu entnehmen. Diese Strafe ist als klassisches Bußgeld zu verstehen und beläuft sich bei den meisten Kfz-Versicherungen auf einen oder zwei volle Jahresbeiträge. Der Versicherer behält sich in dieser Situation übrigens das Recht vor, von einer Sonderkündigungsfrist Gebrauch zu machen und so das Vertragsverhältnis zeitnah zu beenden. Dies wird jedoch in Extremfällen bei Verstoß gegen den Alleinfahrerrabatt in die Tat umgesetzt, beispielsweise bei einem Unfall mit sehr hohen Schadenkosten oder einem grob fahrlässigen bzw. absichtlichen Fehlverhalten des Versicherungsnehmers.

Zum anderen werden die Jahresbeiträge des laufenden Vertrags rückwirkend neu kalkuliert. Die Versicherung überprüft hierbei, welchen Beitrag der Versicherte hätte zahlen müssen, wenn er ordnungsgemäß seine Angaben zum Versicherungsschutz ohne den Einzelfahrerrabatt gemacht hätte. Hierdurch entsteht für das aktuelle und die letzten Versicherungsjahre ein etwas höherer Beitrag, den ausstehenden Differenzbetrag hat der Versicherungsnehmer nachträglich zu entrichten. Dieses Geld ist weniger als echte Strafe zu verstehen, sondern stellt eine reine Nachzahlung fälliger Beiträge dar.

Weitere Rabatte der deutschen Versicherungslandschaft kennen lernen

Natürlich ist der Einzelfahrerrabatt nicht die einzige Möglichkeit, um einen regulären Versicherungsschutz preisgünstiger zu gestalten. Viele stehen zwar nicht direkt mit dem Alleinfahrerrabatt in Verbindung, treten in der Praxis jedoch häufiger parallel ein. Beliebt ist beispielsweise die Einschränkung der Fahrleistung, der Versicherungsnehmer gibt also eine bestimmte Kilometerzahl als Obergrenze für die jährliche Fahrzeugnutzung an. Wer von einem Einzelfahrerrabatt profitiert und somit nur alleinig ein Fahrzeug führt, wird dieses weniger als eine größere Anzahl von Fahrern nutzen, so dass auch dieser Rabatt sinnvoll erscheint. Unser Kfz-Versicherungsvergleich zeigt im Detail die Vorteile für das eigene Fahrzeug auf.

Auch das Vorhandensein von Wohneigentum oder eigener Kinder wirkt sich durch Rabatte positiv auf den Versicherungsbeitrag aus. Dies gilt natürlich auch für die Schadenfreiheitsklasse, die bei jedem Jahr ohne eingeforderte Leistungen durch die Kfz-Versicherung um eine Stufe erhöht wird. Wer sein Fahrzeug alleine führt und hierbei über eine größere Fahrerfahrung verfügt, wird das laufende Versicherungsjahr umso wahrscheinlicher ohne Unfall oder Schaden beenden können und so finanziell von der Erhöhung seiner persönlichen Schadenfreiheitsklasse profitieren.

Mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich die besten Rabatte ermitteln

Vielen Autofahrern in Deutschland ist gar nicht bewusst, wie groß die Anzahl der Rabatte der Kfz-Versicherungen ist. Unser Kfz-Versicherungsvergleich zeigt diese Vielfalt unmittelbar auf und hilft dabei, die Kosten für einen starken Versicherungsschutz zu optimieren. Neben den eigenen Leistungswünschen und Informationen rund ums Auto nimmt jeder Interessent bei unserem Kfz-Versicherungsvergleich weitere Eingaben zum gewünschten Versicherungsvertrag vor. Auf den ersten Blick mögen manche Fragen nicht direkt mit einer Autoversicherung zusammenhängen. Letztlich zeigt sich aber, dass genau diese Fragen auf verschiedene Rabatte abzielen, mit denen individuell die Jahresprämie reduziert wird. Neben dem rechnerischen Kfz-Versicherungsvergleich stehen auf unserer Webseite natürlich noch weitere Informationen rund um die Kfz-Versicherungen in Deutschland bereit. Ausführlich präsentieren wir hierbei, welche Rabatte neben dem Einzelfahrerrabatt noch ausgenutzt werden können und welche Faktoren sonst noch die Beitragshöhe fürs eigene Fahrzeug beeinflussen.

Weitere Rabattformen für Kfz-Tarife

Neben dem Einzelfahrerrabatt werden von den meisten Versicherern auch ähnliche Rabattformen angeboten, die sich nicht explizit auf einen Fahrer beziehen. So können auch Abschläge im Jahresbeitrag erreicht werden, in dem beispielsweise nur der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner oder die Familie des Versicherungsnehmers das Fahrzeug als Fahrer nutzen. In all diesen Fällen wird zwar ein Rabatt gewährt, den größten Abschlag hinsichtlich der Benutzerzahl eines Fahrzeugs wird jedoch durch den Einzelfahrerrabatt erreicht.