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Elektronische Versicherungsbestätigung

Wer sein Kraftfahrzeug bei der zuständigen Kfz Zulassungsstelle an- oder ummeldet, ist verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz (Kfz Haftpflicht) für das Fahrzeug nachzuweisen und benötigt hierzu eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) seines Versicherers. Die Elektronische Versicherungsbestätigung hat seit 1.März 2008 die bis dahin übliche sogenannte „Doppelkarte“ aus Papier abgelöst. Diese Umstellung ist mittlerweile bundesweit abgeschlossen.

Wie funktioniert die Elektronische Versicherungsbestätigung?

Der Versicherer hinterlegt die notwendigen Daten des Fahrzeugs und des Halters in einer zentralen Datenbank der deutschen Versicherungswirtschaft (bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, kurz GDV DL) und ordnet diesem Datensatz einen siebenstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen zu, die sogenannte VB-Nummer. Diese Nummer wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer legt die VB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vor; diese hat über das Kraftfahrt-Bundesamt Zugriff auf die zentrale Datenbank und ruft online den dort gespeicherten Datensatz ab.

Der Versicherungsnehmer muss darauf achten, dem Versicherer die korrekten Fahrzeug- und Personendaten zu übermitteln: Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn die bei der GDV DL hinterlegten Daten für die Elektronische Versicherungsbestätigung mit denen in den Fahrzeug- und Personalpapieren übereinstimmen. Die Elektronische Versicherungsbestätigung dient lediglich als Deckungsnachweis für die Zulassungsstelle und ersetzt nicht den Versicherungsschein (Versicherungsvertrag). Dieser wird dem Versicherungsnehmer nach wie vor vom Versicherer zusammen mit den Versicherungsbedingungen per Post zugesandt.



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