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Verpassen Sie diese Frist, befinden Sie sich im Erstprämienverzug
Nach dem Abschluss der Haftpflichtversicherung werden Sie von der Versicherung aufgefordert, die erste Prämie zu bezahlen. Zwar billigt Ihnen die Versicherung eine vorläufige Deckungszusage zu, mit der Sie das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle zum Verkehr zulassen und nutzen können. Allerdings ist diese vorläufige Deckungszusage an die Voraussetzung gebunden, dass Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheines den ersten Beitrag an die Versicherung bezahlen. Verpassen Sie diese Frist, befinden Sie sich im Erstprämienverzug. Mit der vorläufigen Deckungszusage haben Sie lediglich einen vorläufigen und bedingten Versicherungsschutz.
Wenn der Versicherungsschutz wegen Erstprämienverzug erlischt
Durch Ihren Erstprämienverzug gehen Sie ein großes Risiko ein. Wenn Sie die verspätete Zahlung verschuldet haben und davon dürfte regelmäßig auszugehen sein, verlieren Sie Ihren vorläufigen Versicherungsschutz und zwar auch noch rückwirkend. Wenn in dieser Zeit ein Unfall passiert, haben Sie keinen Versicherungsschutz und haften mit Ihrem privaten Vermögen. Sie riskieren damit Ihre wirtschaftliche Existenz, da ein Unfallschaden im Straßenverkehr insbesondere bei einem Personenschaden enorme Größenordnungen erreichen kann.
Der Erstprämienverzug ist auch dann anzunehmen, wenn Sie der Versicherung eine Ermächtigung erteilt haben, die Versicherungsprämien per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen und die erste Lastschrift wegen der nicht ausreichenden Deckung Ihres Girokontos von Ihrer Bank zurückgewiesen werden muss.
Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Versicherungsprämie
Selbst wenn in dieser Zahlungsfrist von zwei Wochen ein Schaden eingetreten ist, bleiben Sie zur fristgerechten Zahlung der Prämie verpflichtet. Andernfalls versagt Ihnen die Versicherung den Versicherungsschutz. Auch im Falle, dass Sie im Erstprämienverzug sind, müssen Sie die Prämie zahlen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie für die Zeit danach versichert sind. Sollten Sie die Zahlungsfrist nachweisbar unverschuldet verpasst haben, erreichen Sie mit Ihrer nachträglichen Zahlung rückwirkend Versicherungsschutz.
Fällt das Ende der Zahlungsfrist auf einen Samstag oder Sonntag, verlängert sich die Zahlungsfrist bis zum darauf folgenden Montag. Als Halter obliegt Ihnen eine Gefährdungshaftung, nach der Sie auch ohne eigenes Verschulden für Unfallschäden haften.
KFZ Versicherungsvergleich 