Fahrerflucht
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Fahrerflucht ist eine Straftat - Was bedeutet das?

FahrerfluchtOft sind es nur Bruchteile von Sekunden, in denen man entscheiden muss: Hat irgendjemand gesehen, wer das fahrende Auto gerammt hat? Sollte man stehen bleiben und sich versichern, ob die Unfallgegner an dem von einem selbst verursachten Unfall unverletzt sind und sich so den Konsequenzen stellen oder ergreift man aus Angst vor den Folgen die Flucht? Die Justiz beantwortet diese Fragen eindeutig: Fahrerflucht ist eine Straftat - Was bedeutet das?

 

Ab wann begeht man Fahrerflucht?

Der zuständige Paragraph des Strafgesetzbuches (StGB), der sich mit der Fahrerflucht beschäftigt, trägt die Nummer 142. Er definiert die Fahrerflucht als das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Auffällig dabei ist, dass die Fahrerflucht dem Flüchtenden nicht automatisch die Schuld am Unfall zuschiebt. Jeder Unfallbeteiligte, der sich ohne Erlaubnis vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht.

Die Erlaubnis des Verlassens des Unfallortes wird dann erteilt, wenn die Personalien aller Unfallbeteiligten aufgenommen sind. Diese werden entweder von den Behörden aufgenommen, die anschließend die Erlaubnis zum Verlassen des Unfallortes erteilen oder einvernehmlich unter den Unfallgegnern ausgetauscht. In diesem Fall, so erklärt es die Rechtspraxis, hat man sich gegenseitig die Erlaubnis zum Verlassen des Unfallortes erteilt und begeht keine Fahrerflucht mehr.

Unterscheidung der Fahrerflucht?

Das deutsche Recht unterscheidet in der Strafgesetzgebung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. In beiden Fällen verstößt der Täter gegen das Gesetz, unterschieden wird jedoch nach der Intensität des Gesetzesbruchs. Straftaten sind gröbere Verstöße, die in der Folge mit einer Strafe (Freiheitsentzug, Arbeitsdienst, Geldstrafe) belegt werden müssen, wohingegen Ordnungswidrigkeiten mit Belehrungen und Bußgeldern (im Gegensatz zur "Geldstrafe") sanktioniert werden. Die Antwort lautet deshalb konkret, dass Fahrerflucht einen Gesetzesverstoß darstellt, der so ernst ist, dass er vom Gesetzgeber bestraft wird. Konkret drohen dem Täter bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Die zugehörige Rechtsnorm

Unfallflucht StraftatDas Ziel hinter dieser Klassifikation der Fahrerflucht ist die Abschreckung. Durch die Strafandrohung sollen die Täter dazu animiert werden, von der strafbaren Handlung Abstand zu nehmen und den Unfallgegnern Hilfe zu leisten. Allerdings hat diese Klassifikation im Laufe der deutschen Geschichte wiederholt zu juristischen Bedenken geführt. Zum einen, so argumentieren die Experten, helfe die Strafandrohung nur bei leichten Unfällen. Sobald die Konsequenzen schlimmer werden (z.B. ein verschuldeter Unfall mit Todesfolge), am Unfallort zu verharren, anstatt zu fliehen, werden die Menschen in der Mehrzahl den Ausweg der Fahrerflucht wählen. Außerdem gab es verfassungsmäßige Bedenken, denn dadurch, dass die Fahrerflucht eine Straftat ist, werde der Unfallverursacher dazu verpflichtet, zur Beweissicherung anderer Delikte, die er im Rahmen des Unfalls begangen hat, beizutragen.

Ein Beispiel: Verursacht eine Person einen Unfall aufgrund von Trunkenheit am Steuer, registriert die Polizei dies sofort, wenn sie am Unfallort ankommt. Ein Deutscher kann aber laut Grundgesetz nicht dazu verpflichtet werden, an Ermittlungen gegen seine Person aktiv mitzuwirken. Das Bundesverfassungsgericht hat mit BVerfGE 16, 191 allerdings die Verfassungskonformität der Fahrerflucht als Straftat bejaht, weil es die Normen des Opferschutzes und der Täterhaftung höher bewertete.