Fahrerkreisrabatt
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Was bedeutet der Fahrerkreisrabatt?

FahrerkreisrabattDer Fahrerkreisrabatt meint in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der ergänzenden Kaskoversicherung die Einschränkung des zugelassenen Fahrerkreises, dieser wird typischerweise nicht durch die Nennung konkreter Namen, sondern durch von allen erlaubten Fahrerinnen und Fahrern zu erfüllenden Kriterien eingeschränkt. Die Versicherungsgesellschaft gewährt einen Nachlass, da nach ihren Erfahrungen ausschließlich besonders vorsichtige oder erfahrene Fahrer den versicherten Kraftwagen steuern.

Mögliche Einschränkungen des Fahrerkreises

Versicherungen gewähren einen Fahrerkreisrabatt nach unterschiedlichen Kriterien, zu deren häufigsten das Mindestalter der zugelassenen Fahrer oder eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes gehört. Das Mindestalter wird häufig auf dreiundzwanzig oder fünfundzwanzig Jahre festgelegt, während bei einer geforderten Mindestdauer des Führerscheinbesitzes am häufigsten drei oder fünf Jahre vorgeschrieben werden.

Ebenfalls weit verbreitet sind Versicherungsverträge mit einem Rabatt, welche das Höchstalter der den versicherten Wagen fahren dürfenden Personen auf fünfundsechzig oder siebzig Jahre festlegen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den entsprechenden Rabatt ab einem bestimmten Mindestalter an regelmäßige ärztliche Untersuchungen zu binden, so dass Fahrerkreisrabatte sich direkt positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken. Andere Tarife beschränken den Fahrerkreis bei einem Rabatttarif auf Familienangehörige oder den Halter und seine Partnerin, ohne dabei ein Mindestalter anzugeben.

Fahrerkreisrabatt für gewerbliche Nutzer

KFZ-Tarife mit Fahrerkreisrabatten sind auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen denkbar, sie können sich auf Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung oder auch auf erfahrene Fahrzeuglenker beziehen. Besonders im gewerblichen Bereich ist ein Rabatt für die Einschränkung des Fahrerkreises weit verbreitet, wenn das versicherte Kraftfahrzeug ausschließlich von einen eigenen Wagen besitzenden Fahrern gesteuert wird.

Fahrerkreisrabatt bei Ladytarifen

Bei privaten Kraftfahrzeugversicherungen gewähren einige Gesellschaften Rabatte, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich von weiblichen Fahrerinnen gesteuert wird, entsprechende Tarifmodelle werden bevorzugt als Ladytarife oder Damentarife beworben und erklären sich durch die im Durchschnitt vorsichtigere Fahrweise von Frauen gegenüber Männern.

Die freie Rabattgestaltung bietet Wettbewerbsvorteile

FahrerkreisrabattDie Versicherungsgesellschaften sind bei Angeboten für Fahrerkreistarife frei, so dass sich jede beliebige Definition für einen Beschränkung der erlaubten Fahrergruppe denken lässt. Eine erstmals einen Rabatt für eine bislang noch nicht begünstigte Fahrergruppe anbietende Versicherungsgesellschaft erwirbt einen Wettbewerbsvorteil, da sie zahlreiche Neuabschlüsse durchführen kann.

Was passiert, wenn nicht erlaubte Fahrer den Wagen steuern?

Wenn trotz des vereinbarten Fahrerkreises ein nicht erlaubter Fahrer den Wagen steuert und einen Schaden verursacht, kann die Versicherung die Regulierung eines Teilkaskoschadens oder eines Vollkaskoschadens verweigern. Da es sich bei der Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug um eine Pflichtversicherung handelt, ist eine vollständige Verweigerung der Regulierung des Schadens durch die Versicherung nicht möglich, so dass sie lediglich teilweise Regress beim Versicherungskunden nehmen und eine vereinbarte Vertragsstrafe erheben darf.

Häufig sehen Versicherungsverträge vor, dass auch bei der Vollkaskoversicherung sowie bei der Teilkaskoversicherung bei Verstößen gegen den vereinbarten Fahrerkreis der Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe bezahlen muss. In diesem Fall darf die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die Regulierung nicht verweigern, sondern ist an die für den Kunden vorteilhafte vertragliche Regelung gebunden. Der Versicherungsnehmer ist eigentlich verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, wenn er die vertraglich vereinbarte Eingrenzung des zugelassenen Fahrerkreises nicht mehr einhalten kann oder will. In diesem Fall besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag auf einen normalen Vertrag umzustellen und den Fahrerkreisrabatt nicht weiter in Anspruch zu nehmen.

Eine Kontrolle der Einhaltung der Einschränkungen auf einen festgelegten Fahrerkreis durch die Versicherungsgesellschaft ist gemäß der Vertragsbestimmungen grundsätzlich möglich, in der Praxis erfolgt eine Überprüfung jedoch nur im Schadensfall.