Fahrerunfallversicherung
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Die Fahrerunfallversicherung

Wer einen Unfall selbst verursacht, bekommt den Schaden nicht von der Kfz-Versicherung ersetzt. Zumindest nicht, wenn eine dauerhafte, gesundheitliche Beeinträchtigung entsteht. In diesem Fall wird der Schaden jedoch von der Fahrerunfallversicherung übernommen. Die finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls können extrem ausfallen: Akademiker die ihre Hand verlieren oder Maurer die einen Fuß verlieren und arbeitsunfähig werden. Die finanzielle und psychische Belastung kann oftmals nicht vorausgesehen werden. Die Fahrerunfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die eine sinnvolle Erweiterung zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen darstellt. Die Fahrerunfallversicherung umfasst viele verschiedene Konditionen, Leistungen und Schadenssituationen. Vor dem Abschluss sollte die Notwendigkeit einer Versicherung überprüft werden, da viele Risiken bereits über andere Versicherungen abgesichert sind. Hierdurch werden für die gleichen Schadenssituationen mehrere Versicherungen abgeschlossen.

Grundlegendes zur Fahrerunfallversicherung.

Generell muss angemerkt werden, dass Beifahrer stets über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Eine Zusatzversicherung kommt nur für den Fahrer des Fahrzeuges in Betracht. Die Fahrerunfall-Versicherung erstattet je nach Lebensverhältnissen und Einkommensgrundlage des Fahrers Schadensleistungen wie Schmerzensgeld, Folgekosten, Verdienstausfallkosten und finanzielle Versorgungsleistungen für Hinterbliebene. Die Jahresbeiträge für eine Fahrer-Unfallversicherung sind äußerst gering und halten sich im überschaubaren Rahmen. Der Schadensfall tritt bei einer Fahrerunfallversicherung immer dann ein, wenn der Schaden durch den Fahrer selbst verursacht wurde oder die Schuld nicht eindeutig zugewiesen werden kann. Versichert ist immer der Fahrer des Automobils. Als Fahrer werden alle Personen eingestuft, die mit Wissen und Wollen des Eigentümers das Fahrzeug führen. Ausgenommen sind zum einen natürlich Diebe, zum anderen aber auch Beifahrer und Berufsfahrer. Der Versicherungsschutz ist bei manchen Versicherern stark eingeschränkt: Beispielsweise werden oftmals nur Personen von 23 bis 65 Jahren versichert.

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