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Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein ist ein von der Straßenverkehrsbehörde ausgestelltes Dokument, welches zusammen mit dem Fahrzeugbrief bei der Neuanmeldung oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges ausgehändigt wird.
Das Dokument trägt offiziell den Namen Zulassungsbescheinigung Teil1, wobei der Fahrzeugbrief den zweiten Teil der beiden zeitgleich ausgeteilten Dokumente darstellt. Der Fahrzeugschein beinhaltet dabei die wesentlichen, technischen Daten des zugehörigen Fahrzeuges sowie einige Zusatzinformationen wie dem nächsten Termin der Hauptuntersuchung, die nicht in den Fahrzeugbrief eingetragen werden.
Der Fahrzeugschein ist stets beim Bewegen des zugehörigen Kraftfahrzeuges mit sich zu führen, unabhängig davon, ob der Fahrer des KFZ zeitgleich der Besitzer des Fahrzeuges ist. Er ist sogar die explizite Betriebserlaubnis, so dass ein Fahrzeug nicht bewegt werden darf, solange der Fahrer nicht im Besitz des Fahrzeugscheins ist. Stellt der Fahrzeugbrief eher eine Besitzurkunde dar, die der Besitzer des Gefährts möglich sicher aufbewahren sollte, ist der Fahrzeugschein eher ein alltägliches Dokument, welches bei Verlust auch problemlos ersetzt werden kann. Die wesentlichen Informationen, die ein Fahrzeugschein enthält, ist der Name und die Adresse des Fahrzeugbesitzers, die wesentlichen, technischen Grunddaten des Fahrzeuges sowie Zusatzdaten für den Betrieb des KFZ, beispielsweise die geeignete Reifengröße für Sommer- und Winterreifen, Maximalwerte für Zuladung oder Zuglast sowie umwelt- und lärmtechnische Informationen.
Einheitlicher Europäischer Fahrzeugschein
Seit dem Jahr 2005 wird der Fahrzeugschein zusammen mit dem Fahrzeugbrief in einheitlicher Weise in allen Ländern der Europäischen Union ausgegeben. Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs wird der Fahrzeugschein neu ausgestellt und durch die Adressinformationen des neuen Halters ergänzt, während der alte Fahrzeugbrief meist seine Gültigkeit behält und lediglich um den Namen des neuen Fahrzeugbesitzers ergänzt wird. Im Vergleich zum früheren deutschen Konzept ist jedoch nur noch der unmittelbare Vorbesitzer dem Dokument zu entnehmen und nicht die Namen potenzieller Vorbesitzer.
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