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GAP Deckung
Die GAP Deckung ist ein versicherungstechnisches Konzept, welches alleine bei Leasingfahrzeugen zum Einsatz kommt. Wichtig wird die GAP Deckung ausschließlich in der Situation, dass der Versicherungsnehmer bzw. ein berechtigter Fahrer mit dem Leasing-Fahrzeug einen Totalschaden anrichtet und somit dem Leasingpartner den Restwert des Fahrzeuges finanziell zu ersetzen hat. Da beim Leasing stets ein Missverhältnis zwischen tatsächlichem und vertraglich berechnetem Restwert des Fahrzeuges herrscht, ist eine zusätzliche, finanzielle Deckung der entstehenden Finanzlücke im Normalfall notwendig.
Dass hier eine Finanzlücke herrscht, macht bereits der englische Begriff Gap für Lücke deutlich, wobei das Wort eigentlich für Guaranteed Asset Projection, also den garantierten Schutz der Anlage steht. Die entstehende Lücke, die ausschließlich beim Leasing entsteht, lässt sich dabei wie folgt erklären: Jedes (geleaste oder nicht-geleaste) Fahrzeug erleidet im Laufe seiner Lebensdauer eine zunehmende Minderung seines Wertes. Der Wertverlust ist dabei in den ersten Jahren größer oder bei einem Fahrzeug, welches bereits zehn oder zwölf Jahre alt ist und somit nur noch kaum an Wert verlieren kann. In einem Leasingvertrag wird diese Veränderung in der Wertentwicklung jedoch nicht berücksichtigt, sondern lediglich durch eine pauschale Wertminderungsrate ersetzt, die jährlich beim Leasingvertrag eingerechnet wird.
Die Folgerung hieraus liegt auf der Hand: Zu bestimmten Phasen des Leasings kann der Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug im Falle eines Totalschadens den Ablösewert überschreiten, der pauschal vertraglich berechnet wird. Sollte es gerade in einem solchen Zeitraum zum Totalschaden kommen, tritt die GAP Deckung in Kraft, also eine Versicherungsleistung, die die vorhandene, finanzielle Lücke schließen soll. Auf diese Weise wird zugesichert, dass der Leasingpartner in jedem Fall den vollen Wiederbeschaffungswert für sein Fahrzeug erhält, selbst wenn dieser nach dem Rechenmodell des Leasingvertrages unterfinanziert gewesen wäre.
Weitere Versicherungsfachbegriffe
Elektronische Versicherungsbestätigung
Schufascore bei KFZ Versicherungen
Selbstbeteiligung / Selbstbehalt


