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Glasschaden

Ein Glasschaden ist eine Schadensform im Kraftfahrzeugwesen, die von den meisten Versicherungsgesellschaften im Rahmen ihrer Teilkaskotarif berücksichtigt wird. In welcher Form ein Versicherer für den Glasschaden aufkommt und welche zusätzlichen Leistungen bei einem Schadensfall zusätzlich gewährt werden, hängt dabei entscheidend vom Versicherungsunternehmen ab, welches nicht selten eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers einfordert.

Glasschaden am Kraftfahrzeug

Grundsätzlich wird unter einem Glasschaden jeder Schaden an einem Kraftfahrzeug verstanden, der durch Glasbruch ausgelöst. Dieser Glasbruch kann elementare Ursachen wie Stein- oder Hagelschlag sein oder Folge eines menschlichen Eingriffs durch Einbruch oder Vandalismus. In der Teilkaskoversicherung sind dabei sämtliche Scheiben des Fahrzeugs mit eingeschlossen, konkret also Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie je nach Versicherer auch Sonderverglasungen.

Übernimmt die KFZ Versicherung einen Glasschaden am Kraftfahrzeug?

Kommt es zu einem Glasschaden, übernimmt die KFZ Versicherung je nach abgeschlossenem Tarif die vollständige Deckung der Schadenssumme oder fordert branchenüblich eine Selbstbeteiligung ein. Diese kann in üblichen Fällen 300 oder 600 Euro betragen und wird bis zu dieser Summe aus der eigenen Geldbörse des Versicherungsnehmes entrichtet, erst bei Schadenswerten über der Selbstbeteiligung zahlt der Versicherer den Differenzbetrag. Bei den meisten Versicherern ist es möglich, einen Teilkasko-Tarif ohne jedwede Selbstbeteiligung abzuschließen, jedoch hat diese einen höheren Zahlbeitrag für den Versicherungsschutz zur Folge, den jeder Versicherte im Einzelfall abwiegeln sollte. Mittlerweile hat sich branchenweit zudem durchgesetzt, dass Schäden an der Frontscheibe grundsätzlich ohne Einforderung einer Selbstbeteiligung beglichen werden.

Im Leistungsspektrum der Teilkaskoversicherung sind bei einem Glasschaden nicht alleine nur die Neubeschaffung eines entsprechenden Ersatz sowie deren Einbau bzw. die Reparatur einer nur leicht geschädigten Scheibe integriert. Abhängig vom Versicherer werden auch zusätzliche Kosten durch die Teilkasko erstattet, beispielsweise die Reinigung des Wageninneren bei einem größeren Glasbruchschaden.



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