Grüne Karte
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Grüne Karte

Die grüne Karte ist eine Art Nachweis über eine bestehende KFZ Haftpflichtversicherung, die der Fahrzeugführer insbesondere bei Fahrten im internationalen Ausland brauchen kann. In der EU und einigen weiteren Staaten, die dem internationalen Abkommen des grüne Karte Systems angehören, hat die Grüne Karte heute keine große Bedeutung mehr.

Grüne KarteDie internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr wird der Einfachheit halber oft auch nur als grüne Versicherungskarte bzw. umgangssprachlich als grüne Karte bezeichnet. Dabei begründet sich die Bezeichnung auf der Tatsache, dass Fahrzeugführer bei Fahrten ins Ausland bis 1965 einen Versicherungsnachweis bei sich zu führen hatten, den es in Form einer grünen Karte gab. Dieser hat in den Staaten Gültigkeit, die sich zu einem Abkommen namens „Grüne Karte Abkommen“ zusammengeschlossen hatten.

Die Funktion der Grünen Karte ist dabei in erster Linie der Nachweis bzw. eine Art Deckungszusage für mögliche Schäden und Unfälle, wenn der Fahrzeugführer mit seinem Kraftfahrzeug das Land verlässt, in dem das Fahrzeug versichert ist.

Heute wird die grüne Karte bei Fahrten im EU Ausland nicht mehr als Notwendigkeit angesehen, da sie durch das Kennzeichenabkommen praktisch abgelöst wurde. Beim Kennzeichenabkommen der europäischen Länder zählt inzwischen das amtliche Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs als Nachweise für die Haftpflichtversicherung. Trotz der nicht mehr bestehenden Pflicht, die Grüne Karte bei Fahrten ins EU Ausland mitzuführen, empfehlen Versicherungsgesellschaften teilweise dennoch die Mitnahme. Bei Unfällen im EU Ausland soll die Grüne Karte nämlich die Abwicklung der Formalitäten erleichtern.

Wenn Sie für einen Aufenthalt oder eine Reise ins EU Ausland eine Grüne Karte haben möchten, ist diese auf Nachfrage bei Ihrem Haftpflichtversicherer erhältlich. In Fahrzeugen von Mietwagenfirmen ist die Grüne Karte in der Regel Bestandteil der an Bord befindlichen Papiere.

Das Grüne-Karte-System

Das internationale grüne Versicherungskarten-System basiert auf die UNO-Empfehlung von 1949 Nr. 5 vom 25. Januar 1949 und umfasst derzeit 45 Länder.