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Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung ist eine seit dem Jahr 1951 verpflichtend vorgeschriebene Maßnahme im Verkehrswesen, durch welche die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und die Tauglichkeit einzelner Fahrzeuge im Speziellen gewährleistet sein soll. Die Hauptuntersuchung, im Volksmund auch meist nur TÜV genannt, ist dabei für alle Fahrzeuge des öffentlichen Straßenverkehrs verpflichtend und kann dafür sorgen, dass bei Nichtbestehen die Erlaubnis entzogen wird, das entsprechende Gefährt im öffentlichen Straßenraum zu nutzen.
PKW Fristen der Hauptuntersucherung
Für PKW ist die Hauptuntersuchung nach einem Intervall von 24 Monaten verpflichtet, bei erstzugelassenen Wagen verlängert sich diese Frist einmalig auf 36 Monate. Bei der Hauptuntersuchung selbst werden alle Bereiche des Kraftfahrzeugs auf mögliche, technische Mängel untersucht, die es bei Vorhandensein vor der Erteilung der Prüfplakette zu beseitigen gilt. In diesem Fall wird eine Nachuntersuchung binnen weniger Wochen fällig, bei denen der Fahrzeugbesitzer belegen kann, die erkannten Menge beseitigt und das Fahrzeug wieder in einen gefahrlosen Gegenstand für den öffentlichen Verkehr gebracht zu haben.
Prüfplakette der Hauptuntersucherung
Erkennt die Prüforganisation entweder bei der Hauptuntersuchung oder erst bei einer Nachuntersuchung die Tauglichkeit des Fahrzeugs an, wird eine runde Prüfplakette auf das hintere Nummernschild das Fahrzeugs aufgeklebt. Die Plakette dient nicht alleine nur dazu, auch von Außen erkennbar die Sicherheit und Tauglichkeit des Kraftfahrzeugs nachzuweisen, sondern ermöglicht auch das schnelle Ablesen des Termins zur nächsten Hauptuntersuchung. Hierfür befinden sich die zwölf Monatszahlen auf dem Rand des Prüfzeichens, wobei die nach oben gedrehte Zahl den Monat der nächsten Hauptuntersuchung angibt, während die Zahl in der Mitte des Jahr benennt.
Wird einem Kraftfahrzeug dauerhaft, also sowohl bei der Hauptuntersuchung wie auch bei einer oder mehrerer Nachuntersuchung und trotz Nachbesserung, die Verkehrstauglichkeit abgesprochen, darf der Fahrzeugbesitzer vom Moment der Feststellung an sein Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen. Nicht selten ist eine Stilllegung des Fahrzeugs die Folge.
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