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Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung ist eine zusätzliche Versicherungsleistungen, die nicht in der Haftpflichtversicherung sowie im Teil- oder Vollkaskoschutz mit eingeschlossen ist. Diese Zusatzversicherung stellt im Falle eines Unfalls sicher, dass nicht alleine der Fahrer einen Versicherungsschutz genießt, sondern dass auch für die mit im Auto vorhandenen Insassen Risiken wie Unfall und Invalidität mit abgesichert sind.

Wann greift die Insassenunfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung tritt immer dann ein, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeugs einen Unfall verursacht, bei dem auch die Mitfahrer gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Schädigung der Insassen kann dabei von einer notwendigen Behandlung im Krankenhaus über eine dauerhafte Invalidität bis hin zum Todesfall des Mitfahrenden gehen. Für all diese Situationen leistet die Insassenunfallversicherung finanzielle Unterstützung, wobei der Umfang des Versicherungsschutzes von Versicherer zu Versicherer stark variieren kann.

Die meisten Versicherungen machen es dem Versicherungsnehmer bei der Insassenunfallversicherung möglich, zwischen einem pauschalen Angebot für das gesamte Fahrzeug unabhängig von der Zahl der Mitfahrer und einer Versicherung von einzelnen Plätzen im Fahrzeug zu wählen. Letztere ergibt beispielsweise dann Sinn, wenn neben dem Fahrer stets nur eine weitere Person als Beifahrer fungiert und so nur die zusätzliche Absicherung eines weiteren Insassens notwendig ist.

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung findet in der versicherungstechnischen Praxis verhältnismäßig selten im Vergleich zu einem Schutzbrief oder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ab. Hauptgrund hierfür ist die Absicherung der durch einen Unfall entstehenden Risiken durch andere Sparten der Versicherungsbranche, beispielsweise die Krankenversicherung oder eine vom Insassen abgeschlossene Unfallversicherung, die in jedem Fall bei einem Schaden zum Einsatz käme.



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