Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten, die in Deutschland abgeschlossen werden. Millionen von Autos, Motorrädern und anderen motorisierten Fahrzeugen sind auf deutschen Straßen unterwegs, alle sind auf den leistungsstarken Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko angewiesen. Auch wenn dieser Versicherungsschutz mit gesetzlichen Mindestdeckungssummen vom Gesetzgeber für die Kfz-Versicherung vorgeschrieben ist und deshalb von fast allen Versicherungen in Deutschland angeboten wird, gibt es zwischen Hunderten von Tarifen auf dem deutschen Versicherungsmarkt große Unterschiede. Die Überprüfung der jeweils gebotenen Deckungssumme oder Versicherungssumme sowie das Einrechnen einer Selbstbeteiligung gehören ebenso wie die Gewähr besonderer Rabatte zu den essenziellen Eigenschaften einer guten Kfz-Haftpflicht. Im Folgenden zeigen wir auf, worauf beim Abschluss einer starken Kfz-Haftpflichtversicherung zu achten ist und wie sich dieser Versicherungsschutz sowohl in seinen Leistungen als auch seinen Kosten optimieren lässt. Über unseren Vergleichsrechner lassen sich die Tarife deutscher Autoversicherer dabei besonders einfach kennen lernen. Die höhe der Prämie sowie ein umfassender Schutz mit Deckungssumme oder Versicherungssumme lässt sich zudem schnell vergleichen. Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie zudem sofort, nachdem Sie die Autoversicherung berechnen und online abschließen.

Geschichte und Sinn der Kfz-Haftpflicht in Deutschland

Die Kfz-Haftpflicht als gesetzlich verpflichtender Bestandteil der Autoversicherung gilt in Deutschland seit circa fünf Jahrzehnten. Bis zum damaligen Zeitpunkt war eine Absicherung des eigenen Fahrzeugs durch eine Autoversicherung nicht zwingend vorgeschrieben, führte jedoch bei vielen Schäden zu immer größeren, finanziellen Problemen. Mit immer leistungsstärkeren und teureren Fahrzeugen stiegen auch die Schadenswerte, die nach einem Unfall oder sonstigen Schaden zu erwarten waren. Wer sich in dieser Situation nicht auf eine Kfz-Versicherung verlassen konnte, war gezwungen, dem Geschädigten einen Schadenersatz aus dem privaten Vermögen zu zahlen. Da hierbei schnell ein vier- oder fünfstelliger Betrag erreicht wurde und im Extremfall sogar in die Millionenhöhe ging, kam ein größerer Schadensfall dem individuellen, finanziellen Ruin gleich. Die Verpflichtung, für jedes motorisierte Fahrzeug auf deutschen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sollte diesen Zustand abändern. Wer heutzutage unverschuldet einen Schaden im öffentlichen Verkehr erleidet, kann sich daher sicher sein, dass die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners die anfallenden Schadenskosten übernimmt.

Es reicht für die Kfz-Zulassung aus, den günstigsten Basistarif zu wählen, es ist aber auch möglich im Kfz-Versicherungsvergleich höherer Deckungssummen als gesetzlich vorgeschrieben auszuwählen. Die Kfz-Versicherungsunternehmen, orientieren sich häufig an den erhöhten Versicherungssummen.

Schadenart Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen
Personenschäden: mind. 7,5 Millionen Euro
Sachschäden: mind. 1,12 Millionen Euro
Vermögensschäden: mind. 0,05 Millionen Euro

Erst die Kfz-Haftpflicht abschließen, dann das Fahrzeug nutzen

Die gesetzlichen Auflagen für die Nutzung motorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr sind sehr streng und eng an den Abschluss einer Autoversicherung gekoppelt. Sollte ein Fahrzeug nicht über einen Versicherungsschutz mit der vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme verfügen, ist dieses aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, stattdessen darf das Fahrzeug nur in einer privaten Garage abgestellt werden. Mit elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug versichert ist.
Auch für die Anmeldung von PKW oder Motorrad bei der Kfz-Zulassungsstelle muss nachgewiesen werden, dass wenigstens eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dieses Wagnis abgeschlossen wurde. Andere Tarifvarianten wie die Teil- oder Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung sind hingegen auf freiwilliger Basis abzuschließen und müssen somit nicht nachgewiesen werden. Der Grund hierfür ist, dass die Kaskotarife für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen und nicht wie die Kfz-Haftpflicht zur Absicherung eines Unfallgegners benötigt werden.

Wer einen neuen oder gebrauchten Wagen erwirbt und diesen zulassen möchte, muss somit zunächst den Weg zu einer Kfz-Versicherung gehen. Hier ist ein Vertrag über eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen und hierbei eventuell eine Selbstbeteiligung auszuhandeln. Gerne können Sie bei uns im Kfz-Versicherungsvergleich nach der günstigsten Autoversicherung suchen, aber auch Kfz-Tarife mit höherer Deckungssumme oder ein zusätzlicher Schutz mit Kasko-Select bzw. Kasko-Plus (Leistungen der Teilkasko), können Sie bei einer Autoversicherung online abschließen. Sollten verschiedene Tarife geprüft und die richtige Kfz-Haftpflicht abgeschlossen sein, sendet die Autoversicherung Ihnen eine sogenannte eVB-Nummer und zum Abgleich an eine Datenbank für die zuständige Kfz-Zulassungsstelle. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung wird bestätigt, dass sich der Fahrzeughalter um einen Versicherungsschutz für sein Fahrzeug bemüht und diesen bei der entsprechenden Kfz-Versicherung abgeschlossen hat. Hiernach kann der Versicherungsnehmer zu seiner Zulassungsstelle gehen und sein Fahrzeug wie gewünscht anmelden. Vertragliche Details, wie die jährliche Fahrleistung, Teilkasko oder Vollkasko, versichertes Haarwild, höhere Deckungssummen, die berechtigten Fahrer, Telematik-Plus, Einschluss grober Fahrlässigkeit usw. fallen in den Bereich des Datenschutzes und werden nicht an die Kfz-Zulassung übermittelt. Die Kfz-Zulassung erfährt lediglich das Versicherungsschutz besteht!

Die Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht auf sinnvollem Niveau festlegen

Der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend und wird von fast allen Versicherungen in Deutschland angeboten. Allerdings bieten nicht sämtliche Gesellschaften den gleichen Versicherungsschutz, der Unterschied zeigt sich dabei bereits in der sogenannten Deckungssumme. Mit der Deckungssumme ist der maximale Eurobetrag gemeint, den die Autoversicherung als Schadenersatz nach einem Unfall oder sonstigen Schäden gewährt. Der Gesetzgeber schreibt hierbei zwei Grundvarianten vor - einen eher schwächeren Versicherungsschutz mit der Mindestdeckung sowie einen stärkeren Versicherungsschutz mit 100 Millionen Euro. Fast jede Autoversicherung in Deutschland orientiert sich am zweiten Wert, gelegentlich bieten sehr schwache Tarife in der Kfz-Haftpflicht. Der Vorteil bei diesen Tarifmodellen liegt in den sehr geringen Jahresbeiträgen, Versicherungsexperten empfehlen jedoch zwingend, sich für die 100 Millionen Euro als Deckungssumme zu entscheiden.

Noch größere Unterschiede weisen Tarife in der Deckungssumme für einzelne Schadensbereiche auf. In der Kfz-Haftpflicht wird hierbei traditionell zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden getrennt, für die der Gesetzgeber jeweils eigene Vorschriften für die minimale Deckungssumme macht. Schäden an einzelnen Personen muss eine Kfz-Versicherung beispielsweise minimal mit 7,5 Millionen Euro absichern, Basistarife verschiedener Versicherungen bieten genau diesen Betrag als eher preisgünstige Absicherung an. Nach praktischer Erfahrung in der Kfz-Versicherung reichen solche Beträge leider nicht für sämtliche Schäden an Personen aus, hier ist eher ein Abschluss zwischen zehn und zwölf Millionen zu empfehlen. Der einzelne Versicherungsnehmer sollte sich somit nicht nur für einen möglichst preiswerten Versicherungsschutz interessieren und diesen eventuell noch durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung preiswerter gestalten. Vielmehr ist darauf zu achten, dass starke Leistungen für das eigene Fahrzeug geboten werden, die nicht alleine eine minimale Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht zu bieten haben.

Entstandene Schäden über die Kfz-Haftpflicht abwickeln

Sind Schäden nach einem Verkehrsunfall entstanden, ist im ersten Schritt die Schuldfrage zu klären. In vielen Fällen ist diese eindeutig zu belegen, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder Schädigers hat dann für die Schäden aufzukommen und den betroffenen Personen einen Schadenersatz zu leisten. Damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt, werden am Unfallort die Personalien ausgetauscht und hierbei auch die gegenseitigen Versicherungen benannt. Sollten es zum Streit über den Unfallhergang kommen und die Schäden nicht eindeutig zu klären sein, kann die Polizei zur Protokollierung des Schadens und zum Austausch der jeweiligen Kfz-Versicherung nötig sein.

Ist man selbst der Geschädigte, sollte möglichst zeitnah der Kontakt zur gegnerischen Kfz-Versicherung gesucht werden. Hier sind die eigenen Schäden zu benennen und gegebenenfalls über Rechnungen nachzuweisen. Bei Schadenswerten bis zu einem Grenzbereich von 700 oder 750 Euro wird in der Kfz-Versicherung von einem sogenannten Bagatellschaden gesprochen, eine genauere Untersuchung des Schadens durch Sachverständige ist hierbei unüblich. Die Kfz-Versicherung des Gegners rechnet hier meist nach ihrer eigenen Erfahrung für die entsprechenden Schäden ab, in Sondersituationen kann die Abrechnung der eigenen Kfz-Werkstatt für einen höheren Schadenersatz aus der generischen Autoversicherung sorgen.

Muss die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, ist vom Schadenswert zunächst eine Selbstbeteiligung abzuziehen. Mit dieser Selbstbeteiligung verpflichtet sich der Versicherte dazu, zunächst einen festgelegten Eurobetrag bei entstandenen Schäden zu zahlen, die Autoversicherung übernimmt hiernach lediglich noch den Differenzbetrag. Bei den meisten Versicherern ist heute noch immer eine Kfz-Haftpflicht ohne Selbstbeteiligung etabliert, hier übernimmt die Kfz-Versicherung also den kompletten Schadenersatz. Leider geht dies nicht komplett ohne Folgen für den Versicherungsnehmer vonstatten, wie die Prämienzahlung im nächsten Versicherungsjahr zeigt.

Schadenersatz auch ohne eine Kfz-Haftpflicht erhalten

In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass der Geschädigte nicht von der Kfz-Haftpflicht seines Unfallgegners profitiert. Beispielsweise kann dieser die Schäden absichtlich herbeigeführt haben oder gar nicht unter einem Versicherungsschutz gestanden haben, da er das Fahrzeug zuvor gestohlen hatte. In dieser Situation muss kein Geschädigter fürchten, auf den Kosten des Unfalls oder des erlittenen Schadens sitzenzubleiben. Das System der Kfz-Versicherung in Deutschland ist auf diese Extremsituationen eingestellt und bietet jedem Verkehrsteilnehmer die Garantie, in jedem Fall einen Schadenersatz zu erhalten.

Sollte keine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz zuständig sein, tritt hierfür ein Ausfallfonds der deutschen Versicherungswirtschaft ein. An diesem sind alle Unternehmen beteiligt, die eine Kfz-Versicherung anbieten, so dass die entsprechenden Risiken auf alle Schultern gleichmäßig verteilt werden. Bei einem absichtlich herbeigeführten Schaden kann die Autoversicherung des Unfallgegners in jedem Fall belangt werden, die zu einem Schadenersatz gegenüber der eigenen Person verpflichtet ist. Diese kann es sich jedoch offenhalten, im Nachhinein seinen Kunden in Regress zu nehmen und den zu zahlenden Schadenersatz zurückzufordern. Diese Fälle sind in Deutschland zwar die Ausnahme, treten jedoch gelegentlich ein und sollten auch vom einzelnen Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bedacht werden. Die Vertragsbedingungen der einzelnen Tarife zeigen auf, wie die Autoversicherung mit derartigen Extremsituationen umgeht.

Sonderkonditionen in der Kfz-Haftpflicht kennen lernen und abschließen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat heutzutage mehr zu bieten als einen reinen Schutz bei Schadenssituationen mit dem eigenen Fahrzeug. Viele Versicherungen gestalten ihre Tarife bewusst leistungsstark und möchten sich durch besondere Rabatte oder die Gewähr einer Selbstbeteiligung bewusst von ihren Konkurrenten abgrenzen. Nicht alle Sonderregelungen einer solchen Kfz-Haftpflicht ergeben für das eigene Fahrzeug Sinn, weshalb die Tarife der deutschen Versicherungslandschaft genau auf ihre jeweiligen Konditionen mit ihrem individuellen Nutzen zu überprüfen sind.

Ein beliebter Standard in der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sogenannte Mallorca-Police geworden. Mit dieser leistet die eigene Autoversicherung einen erhöhten Schadenersatz, falls der Versicherungsnehmer mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs ist. Kommt es hier zu Schäden, werden diese maximal bis zur landesüblichen Deckungssumme erstattet, die in vielen Nationen unter dem deutschen Niveau liegt. Sollte hierdurch ein Differenzbetrag verbleiben, kommt die eigene Autoversicherung für diese Summe auf und ergänzt die Deckungssumme bis zum deutschen Niveau. Ein weiterer Vertragsstandard in der Kfz-Haftpflicht ist die Absicherung von Umweltschäden, z. B. wenn Motoröl nach einem Unfall öffentliche Gewässer beschmutzen sollte. Manche Kfz-Versicherung bietet einen solchen Schutz standardmäßig an, bei anderen müssen Tarife der Kfz-Haftpflicht gezielt um solche Leistungen ergänzt werden. Vor dem Abschluss sind daher die einzelnen Vertrags- und Tarifvarianten zu überprüfen.

Die verschiedenen Varianten der Kfz-Haftpflicht kennen lernen

Vor zwei oder drei Jahrzehnten war es üblich, dass eine Kfz-Versicherung nur einen Tarif zum Schutz von Fahrzeugen aller Art anbot. Mittlerweile ist das Spektrum der Tarife erheblich gewachsen und stellt den Versicherungsnehmer vor die große Wahl, den richtigen Vertrag abzuschließen. Auch wenn jede Autoversicherung hier eigene Wege geht, sind einige Standards in der deutschen Kfz-Versicherung zu entdecken. Grob kann dabei zwischen drei Varianten unterschieden werden: Dem Basisschutz, dem Komfortschutz und dem Premiumschutz.

Als Basisschutz wird in der Kfz-Haftpflicht ebenso wie in der Kasko mit oder ohne Selbstbeteiligung ein Versicherungsschutz bezeichnet, der sich leistungstechnisch an den gesetzlichen Vorgaben orientiert. Der Versicherungsschutz ist eher preisgünstig zu finanzieren, hält jedoch nur ein sehr geringes Leistungsspektrum für den Versicherungsnehmer bereit. Tarife im Premiumbereich gehen den anderen Weg: Hier bietet die Kfz-Versicherung ein sehr weitreichendes Spektrum für alle Verkehrssituationen, Schäden und Lebenslagen, häufig werden z. B. Leistungen eines Schutzbriefs mitversichert. Die Stärke dieses Schutzes spiegelt sich in einem deutlich höheren Beitrag im Vergleich zum Basistarif wider. Der Komfortschutz geht den Mittelweg und bietet ein mittleres Leistungsspektrum zu einem mittleren Preis.

Pauschal kann nicht zur ein oder anderen Variante geraten werden - jeder Versicherungsnehmer sollte selbst entscheiden, welcher Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht für ihn sinnvoll ist. Allerdings sollte zunächst auf gute Leistungen geachtet werden, die hiernach preislich zu optimieren sind. Möglichkeiten hierzu gibt das Aushandeln einer Selbstbeteiligung, mit denen Kosten nach Schäden anteilig vom Versicherten selbst übernommen werden. Die Selbstbeteiligung ist ein Klassiker in der Kaskoversicherung, setzt sich allmählich jedoch auch in der Kfz-Haftpflicht durch. Noch besser als das reine Aushandeln einer Selbstbeteiligung ist es natürlich, mit unserem Vergleichsangebot sämtliche Tarife der deutschen Kfz-Versicherung zu analysieren und so zu einem besonders günstigen und leistungsstarken Versicherungsschutz zu finden. Wer hierbei weiß, wie die Jahresbeiträge zustande kommen, wird besonders intelligent auf die Suche nach der besten Kfz-Haftpflichtversicherung gehen können.

Wie die Kosten einer Kfz-Haftpflicht zustande kommen

Neben dem gebotenen Versicherungsschutz spielen die zu erwartenden Kosten eine wesentliche Rolle, wenn sich Versicherungsnehmer in Deutschland für eine Autoversicherung entscheiden sollen. Zahlreiche Tarifmerkmale spielen dabei in die Tarife aller Autoversicherer in Deutschland ein, wobei zwischen harten und weichen Merkmalen unterschieden wird.

Also harte Merkmale der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung gelten Faktoren, die von allen Versicherern in Deutschland angewendet werden. Diese Tarifmerkmale basieren vorrangig auf Statistiken, die den Schadenshergang des letzten Versicherungsjahres in der Autoversicherung widerspiegeln. Waren z. B. bestimmte Fabrikate besonders häufig in Schäden verwickelt und musste die Kfz-Versicherung somit sehr häufig einen Schadenersatz leisten, müssen Fahrer des entsprechenden Fabrikats ab dem nächsten Jahr mit einer höheren Prämie rechnen. Neben dieser sogenannten Typklasse spielt auch die Regionalklasse als hartes Tarifmerkmal ein, der einzelne Versicherungsnehmer muss somit bei einer höheren Anzahl an Schäden in seinem regionalen Umfeld einen teureren Versicherungsschutz bezahlen.

Weiche Tarifmerkmale der Autoversicherung gehen auf individuelle Gegebenheiten des Versicherungsnehmers ein. Hiermit ist vor allem die Schadenfreiheitsklasse gemeint, die mit jedem Jahr des schadenfreien Fahrens um eine Klasse erhöht wird. Mit jeder Klasse sind Prozentsätze verbunden, die so Schritt für Schritt bei sicheren Fahrern die Kosten für die Kfz-Haftpflicht absenken. Sollte es hingegen zu einer Schadensmeldung gekommen sein, sinkt im nächsten Jahr die individuelle Schadenfreiheitsklasse und die Versicherungskosten steigen. Liegen die Schäden im Rahmen der vereinbarten Selbstbeteiligung, muss nicht mit einem Anstieg der Kosten gerechnet werden. Weitere weiche Tarifmerkmale sind individuelle Rabatte, die z. B. für einen Einzelfahrer, eine geringe Kilometerleistung oder das Vorhandensein einer Garage gewährt werden. Auch diese Faktoren können den Jahresbeitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung ebenso wie in der Kaskoversicherung positiv beeinflussen, jede Autoversicherung rechnet solche Rabatte allerdings auf eine eigene Art und Weise ein. Letztlich spielen natürlich auch die vereinbarte Deckungssumme und weitere Tarifleistungen in die Beitragshöhe ein.

Leistungen und Kosten in der Kfz-Haftpflichtversicherung sinnvoll verbinden

Eine ausreichende Deckungssumme, vielfältige Rabatte, die persönliche Schadenfreiheitsklasse - in der Autoversicherung beeinflussen viele komplexe Faktoren die Höhe der zu erwartenden Versicherungsprämie. Gerade diese Vielfalt von Deckungssumme bis Selbstbeteiligung sorgt dafür, dass Laien in Versicherungsfragen die Suche der individuell besten Autoversicherung als schwierig empfinden.

Wie kann man den Versicherungsschutz erweitern?

  • Die Teilkaskoversicherung erweitert Ihren Versicherungsschutz über die reine Haftpflicht hinaus. Sie deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die durch Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch, Wildunfälle und ähnliche Ereignisse verursacht werden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Ihr Fahrzeug einen gewissen Wert hat und Sie es vor einer breiteren Palette von Gefahren schützen möchten.
  • Die Vollkaskoversicherung geht noch einen Schritt weiter und bietet den umfassendsten Schutz für Ihr Fahrzeug. Neben den Leistungen der Teilkasko deckt sie auch Schäden ab, die durch Unfälle verursacht werden, bei denen Sie selbst schuldhaft sind. Dies schließt sowohl Schäden am eigenen Fahrzeug als auch eventuelle Fremdschäden ein. Die Vollkasko eignet sich besonders für Neufahrzeuge oder hochwertige Autos, bei denen eine umfassende Absicherung im Vordergrund steht.
  • Der Schutzbrief hingegen ist eine praktische Erweiterung, die Ihnen im Falle einer Panne oder eines Unfalls umfassende Unterstützung bietet. Er umfasst Leistungen wie Pannenhilfe, Abschleppdienst, Ersatzwagen, Übernachtungskosten und im Notfall sogar medizinische Hilfe. Der Kfz-Schutzbrief sorgt für Ihre Mobilität und Bequemlichkeit, egal ob Sie sich in Ihrer Heimatstadt oder auf einer Reise befinden.

Vorsatz beachten: Die Kfz-Haftpflicht sollte unbedingt den Versicherungsschutz bieten, der dem individuellen Schutzbedürfnis entspricht. Es nützt nichts, die Kosten einer Kfz-Haftpflicht so stark es geht zu senken, hierbei jedoch nur noch eine geringe Deckungssumme und schwache Leistungen zu erhalten. Erst wer eine Klarheit darüber hat, welchen Versicherungsschutz er zwingend von seiner Autoversicherung erwartet, wird im nächsten Schritt die Kosten für seine Kfz-Haftpflicht absenken können.

Mit unserer Hilfe jedes Fahrzeug leistungsstark und günstig absichern

Jedes Fahrzeug besitzt seine eigene Typklasse, jeder Versicherungsnehmer seine eigene Schadenfreiheits- und Regionalklasse. Versicherungen in Deutschland bieten umgekehrt stets eigene Tarife und unzählige Rabatte, die sie alle mit einer unterschiedlichen Gewichtung in ihren Versicherungsschutz und die hierfür zu zahlenden Prämien einrechnen. Wer in dieser komplexen Vielfalt der deutschen Kfz-Versicherung den Überblick behalten möchte, nutzt unseren Vergleichsrechner im Internet. In diesem sind viele Tarife zu finden, die aktuell von der deutschen Autoversicherung angeboten werden und somit potenziell für einen Versicherungswechsel infrage kommen. Sie können bei uns rund um die Uhr den Beitrag berechnen und für verschuldete Unfälle an fremden Fahrzeugen oder Personen absichern.

Grundlegende Eingaben zum eigenen Fahrzeug und zum gewünschten Versicherungsschutz sind bereits ausreichend, um eine fundierte Analyse der Versicherungslandschaft in Deutschland vorzunehmen. Schnell zeigen sich hierbei alle Tarife der Kfz-Haftpflichtversicherung, die den gewünschten Leistungen entsprechen und somit einen Wechsel lohnenswert erscheinen lassen. Vorrangig präsentieren wir hierbei natürlich alle Tarife, die dieses Leistungsspektrum der Kfz-Haftpflicht zu einem besonders günstigen Jahresbeitrag anbieten.

Jetzt über unseren Kfz-Versicherungsvergleich die Kfz-Haftpflichtversicherung als Fahrer berechnen, damit Sie vom Leistungsstarken Schutz für Ihr Auto profitieren. Weitere Infos zum Schutzbrief, zu Sachschäden sowie bei Personenschäden, zur Mallorca Police zum Kfz-Versicherer oder auch zum kündigen der Kfz-Versicherung finden Sie in unserem Lexikon.

Ordentliche Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder Versicherungsnehmer hat das Recht, seine Kfz-Haftpflichtversicherung zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Meist enden die Verträge am 31. Dezember, entsprechend muss die Kündigung den Versicherer am 30. November erreichen. Bei einem Vertrag mit Versicherungsbeginn ab 01. Oktober 2016 genügt eine E-Mail an das Versicherungsunternehmen. Bei älteren Verträgen erfolgt eine wirksame Kündigung per Brief oder Fax.

Kfz-Versicherung kündigen mit Sonderkündigungsrechten

Wenn die Versicherung die Beiträge anhebt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss einen Monat nach Erhalt des Informationsschreibens eingehen. Dieses Kündigungsrecht gilt nur, wenn der Versicherer die Kostensteigerung verantwortet. Wer aufgrund einer niedrigeren SF-Klasse mehr bezahlen muss, darf nicht außerordentlich kündigen. Auch eine Erhöhung der Versicherungssteuer berechtigt nicht dazu. Nach einem Schadenfall dürfen Versicherte immer eine Kündigung aussprechen. Es kommt nicht darauf an, ob die Versicherung den Schaden reguliert. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt mit dem Antwortschreiben, das der Versicherer als Reaktion auf die Anzeige des Schadens sendet.

Abmeldung und Ummeldung

Melden Autobesitzer ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab, ist keine explizite Kündigung notwendig. Die Behörde informiert die Versicherung automatisch, diese beendet den Vertrag. Verkauft ein Eigentümer sein Auto, leitet die Zulassungsstelle diese Information im Rahmen der Ummeldung ebenfalls an die Versicherungsgesellschaft weiter.

Inhalt eines Kündigungsschreibens und Beleg

Versicherte geben ihre Adresse, ihre Versicherungsnummer und bestenfalls das Kfz-Kennzeichen an. Insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung empfiehlt es sich, den Grund zu nennen. So wissen Sachbearbeiter sofort, auf welches Sonderkündigungsrecht sich Versicherungsnehmer berufen. Bei einem postalischen Kündigungsschreiben sollten Verbraucher ein Einschreiben mit Rückschein vorziehen, um den fristgerechten Eingang beweisen zu können. Bei einem Fax sollten sie die Sendebestätigung aufbewahren, bei einer E-Mail die Lesebestätigung und die gesendete Mail.

Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln

Wollen Autobesitzer zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln, besteht dafür mindestens ein Mal im Jahr die Chance. Sämtliche Policen sind auf ein Jahr Laufzeit begrenzt, einen Monat zuvor läuft die Kündigungsfrist ab. Bei fast allen Versicherern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, die Kündigung muss demnach spätestens am 30. November beim Unternehmen eingehen. Diese Regelung gilt für alle Zweige der Kfz-Versicherung, für die Haftpflichtpolice genauso wie für die Kaskoversicherungen inklusive Kfz-Schutzbrief.

Recht auf Sonderkündigung

Darüber hinaus hinaus gewährt der Gesetzgeber Versicherungsnehmern in zwei Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Sie können nach jeder Preiserhöhung die Kfz-Versicherung wechseln, sofern sie auf eine durch die Versicherung verursachte Kostensteigerung beruht. Bei einer Erhöhung aufgrund einer teureren Schadensfreiheitsklasse existiert dieses Recht nicht. Zweitens können Verbraucher nach einem Schadensfall kündigen. Die Frist beträgt jeweils einen Monat ab Eingang des Informationsschreibens über die Erhöhung oder dem Schreiben zur Schadensregulierung.

Kündigung: Bestätigung für den fristgerechten Eingang wichtig

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, bei Policen mit Vertragsbeginn ab 01. Oktober 2016 genügt eine E-Mail. Bei allen Varianten sollten Versicherte einen Beleg aufbewahren, der den rechtzeitigen Eingang des Kündigungsschreibens beweist. Wer die Kündigung per Post senden, sollte deshalb ein Einschreiben mit Rückschein wählen.

Zuerst eine preiswerte Kfz-Police finden und abschließen.

Bevor Versicherungsnehmer ihren Vertrag kündigen, sollten Sie einen preiswerteren Anbieter suchen. Erstens ergibt die Kündigung nur Sinn, wenn Sie zu einer besseren Kfz-Versicherung wechseln. Das müssen Sie durch einen Vergleich recherchieren. Zweitens sollten Versicherte bei der Teilkasko oder Vollkasko prüfen, ob die gewählte Versicherungsgesellschaft dem Antrag zustimmt. Während Versicherer einen Antrag auf Haftpflichtversicherung nicht ablehnen dürfen, steht es ihnen bei einer Kaskoversicherung sowie dem Kfz-Schutzbrief frei. Deswegen sollten Autobesitzer erst eine Kündigung aussprechen, wenn der neue Versicherer die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung bestätigt hat.

Autoversicherung online berechnen und die günstigste Kfz-Versicherung finden

Mit wenigen Angaben können Sie bei uns die Höhe der Prämie rund um die Uhr berechnen und die Autoversicherung online abschließen. Ein zusätzlicher Schutz für selbst verschuldete Unfälle bieten die Tarifbausteine Teilkasko und Vollkasko. Nur durch diese zusätzlichen Tarifbausteine ist Ihr eigenes Fahrzeug versichert.