KFZ Haftpflichtversicherung
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KFZ Haftpflichtversicherung

Doch was genau ist eigentlich unter dem Begriff der KFZ Haftpflichtversicherung zusammengefasst? Zum einen ist damit definiert, dass der Gesetzgeber eine Versicherung für Fahrzeuge zwingend vorschreibt. Das heißt, dass ohne Abschluss einer solchen Versicherung ein Fahrzeug nicht zugelassen und nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Grundlage dafür ist die Idee, dass im Falle eines Unfalls der Fahrzeughalter in der Lage sein muss, das geschädigte Unfallopfer angemessen finanziell zu entschädigen.

Weil das in der Regel Summen übersteigt, die Otto Normalverbraucher aufzubringen imstande wäre, haftet dafür die KFZ Haftpflichtversicherung. Um eine Vorstellung der gesetzlichen Deckungssummen zu erhalten, sollte man sich bewusst sein, dass 7,5 Millionen Euro die maximale Entschädigungsleistung für Personenschäden sind. Einhundert tausend Euro werden immerhin noch maximal für Sachschäden und fünfzigtausend Euro für nicht unmittelbar mit Personen- oder Sachschäden zusammenhängende Vermögensschäden bezahlt. Wenn auch Summen in dieser Höhe eher die Ausnahme als die Regel sind, kann doch davon ausgegangen werden, dass die KFZ Haftpflichtversicherung große Teile der Ansprüche von Unfallopfern begleicht.

Denn auch bei grober Fahrlässigkeit ist die KFZ Haftpflichtversicherung immer verpflichtet, die Leistung zu zahlen – Ausnahmen sind Trunkenheit, Fahrerflucht oder unbefugte Inbetriebnahme des versicherten Fahrzeugs. In diesen Fällen werden Ansprüche zwar von der Versicherung an den Geschädigten bezahlt, die aber im Zuge von Regressforderungen vom Versicherungsnehmer wieder eingefordert werden können. Bis zu 5000 Euro kann das pro Fall ausmachen, und bei vorsätzlichem Handeln des Fahrzeughalters muss dieser überhaupt alle entstandenen Schäden selbst bezahlen, da die Versicherung komplett leistungsfrei ist.