Motorschaden - wer zahlt?
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Motorschaden - Wer zahlt

Obwohl ein Motorschaden zu einem der teuersten und ärgerlichsten Schäden gehört, die einem Autofahrer passieren können, ist der Motorschaden im allgemeinen Fall leider von keiner Versicherung abgedeckt. Deshalb möchten wir im Folgenden darlegen, in welchen seltenen Fällen der Autofahrer einen Kostenerstattungsanspruch haben könnte und wie er dabei vorgehen sollte.

Die Aufgaben der Vollkaskoversicherung

Wer zahlt den MotorschadenDie Vollkaskoversicherung, die insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen fast schon üblich ist, deckt im Wesentlichen Schäden durch Diebstahl und Vandalismus ab und weitere Schäden am Fahrzeug, die beispielsweise auf einem Parkplatz entstehen, wenn der Verursacher nicht gefunden werden kann. Das wesentliche Merkmal der Vollkaskoversicherung ist also eine Schädigung von außen, die also nicht durch Fehlfunktionen des eigenen Fahrzeuges ausgelöst wird. Motorschaden - wer zahlt ? kann dahingehend beantwortet werden, dass es di Vollkaskoversicherung sicher nicht ist.

Die Neuwagengarantie kann bei einem Motorschaden ein Ansatzpunkt sein

In der europäischen Union gilt bei Kauf aller Waren eine gesetzliche Gewährleistungsfrist. In diesem Zeitraum muss das gekaufte Produkt einwandfrei funktionieren und der Hersteller haftet bei Ausfall oder Mängeln für die Wiederherstellung des Produktes. Im Klartext heißt dies, dass der Autokäufer als Privatkunde bei Neuwägen eine Herstellergarantie für einen Zeitraum von 2 Jahren genießt. Ein Motorschaden in diesem Zeitraum führt zwar zu Ärger, allerdings muß der Hersteller die Kosten übernehmen. Ob und wann sich die Vertragswerkstätte den Betrag vom Autohersteller zurückholt, ist für Sie nebensächlich. Wenn der Händler- oder Autohersteller also nicht nachweisen kann, dass Sie die falsche Benzinsorte getankt haben oder zu wenig Schmieröl im Motor war, dann wird Motorschaden zu Lasten des Herstellers beantwortet.

Der Praxistipp: Gleich von Anfang an alle Tankbelege und Ölbelege aufheben, auch wenn es nur in einem Schuhkarton ist.

Bei 3, 5 oder 7 Jahres-Garantie sollte man aufpassen

Insbesondere einige Autohersteller aus Fernost bewerben eine 3,5 oder 7 Jahres-Garantie. Wenn man die Frage Motorschaden - wer zahlt? hier beantworten will, so wird man meistens leider enttäuscht sein. Denn es gibt sowohl eine Begrenzung auf eine bestimmte Kilometerleistung, als auch oftmals den Ausschluß von Abnutzungs- bzw. Verschleißteilen. Und im Zweifelsfall wird der Autohersteller bei zunehmender Laufleistung immer argumentieren, dass es sich um eine Abnutzung bzw. unterlassene Wartung handelt.

Nach einer großen Inspektion beispielsweise mit Zahnriemen-Wechsel stehen die Chancen besser

Wenn der Autobesitzer sein Auto gerade hat reparieren lassen. Wurde beispielsweise der Zahnriemen rechtzeitig laut Herstellervorschrift gewechselt und tritt gerade an diesem Bauteil ein Schaden auf, dann hat man einen Anspruch aus der abgeschlossenen Reparatur und dem dabei verwendeten Ersatzteil. Deshalb sollten Sie bei Auftreten des Motorschadens erst einmal keine Reparatur beauftragen, sondern sich das defekte Bauteil oder den Grund genau und an ihrem Auto erklären lassen.

Auf alle Fälle sollten die betroffenen Teile nicht weggeworfen werden, denn aufgrund des hohen Schadensbetrages wird es nur selten gelingen, die Werkstatt von der Garantie zu überzeugen. Achten Sie bei Reparaturen deshalb auch darauf, dass Sie eine ordentliche Reparaturrechnung bekommen. Da sollte dann bei Zahnriemenwechsel oder anderen beweglichen Teilen immer detailliert aufgeführt sein, was repariert wurde. Nur so können Sie vorab ihre Position stärken.

Haben Sie von den letzten Kundendiensten einfach eine kleine Quittung als Beleg, auf dem draufsteht "Großer Kundendienst" oder "Auto TÜV fertig gemacht", dann stehen die Chancen schlecht. Zusätzlich sollten Sich sich von der Werkstatt die Durchführung der Inspektion im Kundendienst-Heft des Fahrzeuges bestätigen lassen. Damit bestätigt die Werkstätte auch, nach Herstellervorgaben gearbeitet zu haben und legt damit ein bessres Fundament.