Nachhaftung bei Kfz-Versicherungen

Die Nachhaftung ist ein nach deutscher Gesetzgebung verpflichtender Bestandteil eines jeden Kfz-Versicherungsvertrags, der für jede im Inland abgeschlossene Haftpflichtversicherung gilt. Durch die Nachhaftung erhält der Versicherungsnehmer die Sicherheit, auch nach Beendigung seines Haftpflichtvertrags über einen bestimmten Zeitraum auf Leistungen der Versicherung im Schadensfall vertrauen zu können. Die Dauer der Nachhaftung kann individuell durch den Versicherer festgelegt werden, im Regelfall beträgt sie einen Monat. Für die Inanspruchnahme dieser Regelung ist es unwesentlich, ob es zu einer Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer gekommen ist oder ob die Versicherung selbst ein Interesse an der Aufhebung des bestehenden Vertrags gezeigt hat.

Die Nachhaftung der Kfz-Versicherung nach Abmeldung bei der Zulassungsstelle

Bei der Nachhaftung der Kfz-Versicherung für ein Auto handelt es sich um einen integrierten Versicherungsschutz für KFZ Halter, welcher nach der Beendigung des eigentlichen Versicherungsvertrages beginnt. Um eine Versorgungslücke zu schließen und in gewissen Fällen den Versicherungsschutz der Haftpflicht bis zu einem Monat nach Beendigung des Versicherungsvertrages zu erhalten, tritt hier die Nachhaftung in Kraft und schützt den KFZ Halter vor hohen unvorhergesehenen Kosten. Passiert ein Unfall beispielsweise in dem Zeitraum kurz bevor das eigene Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle komplett abgemeldet wurde, würde ein durch den Unfall geschädigter auf den Kosten sitzen bleiben, sollte der KFZ Halter nicht liquid genug zur Zahlung aus eigener Tasche sein. Hier greift die Nachhaftung der Kfz-Versicherung und übernimmt den entstandenen Schaden, sind alle wichtigen Aspekte zur Nachhaftung vom Versicherungsnehmer erfüllt und es handelt sich um eine Kostenübernahme, die sich im Rahmen der Nachhaftung der Kfz-Versicherung nach Beendigung des Vertrages befindet.

Die Nachhaftungspflicht in der Praxis

Moderne Versicherungsverträge im Bereich Kfz-Haftpflicht unterscheiden sich von klassischen Privat-Haftpflichtverträgen durch das Fehlen einer Ausfalldeckung. Diese leistet in der Privathaftpflicht einem Geschädigten dann einen Schadensersatz, wenn der Schädigende faktisch zahlungsunfähig ist und z.B. durch einen fehlenden Versicherungsschutz die Kosten für den Schaden nicht eigenständig aufbringen kann. Durch die Verpflichtung, bei Führen eines Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sah der Gesetzgeber eine Regelung zur Ausfalldeckung als überflüssig an, allerdings ergaben sich in der Praxis immer wieder Unfallsituationen mit nicht mehr haftpflichtversicherten Fahrzeugen. Zu diesen Fällen zählen z.B. Überführungsfahrten eines abgemeldeten Fahrzeugs ins Ausland, die selbst durch den früheren Versicherungsnehmer übernommen wurden und letztlich illegal, da ohne gültigen Versicherungsschutz durchgeführt wurden. Ein Geschädigter würde im Falle eines Unfalls ohne Nachhaftungspflicht stets auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben.

Die Regelung der Nachhaftung

Durch die Regelung der Nachhaftung gewährt die Versicherung auch dann noch eine Übernahme von Haftpflichtschäden, selbst wenn der Versicherungsvertrag offiziell beendet wurde. Beim üblichen Zeitraum von einem Monat wird davon ausgegangen, dass der ehemalige Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter sein Fahrzeug mittlerweile verkauft, exportiert oder verschrottet hat und somit kein Versicherungsschutz mehr für das Fahrzeug nötig ist. Der gebotene Schutz während der Nachhaftungsfrist umfasst dabei nicht die Leistungen, die zuvor im abgeschlossenen Haftpflichtvertrag zu finden waren, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Mindestdeckungssummen.

Versicherungsschutz mit beendigter Nachhaftungsfrist

Sollte nach Verstreichen der Nachhaftungsfrist ein Haftpflichtschaden mit dem eigentlich nicht mehr versicherten Fahrzeug entstehen, hat der Geschädigte nur noch in Ausnahmesituationen die Möglichkeit, diesen Schaden finanziell geltend zu machen. Die ehemalige Autoversicherung wird nur noch unter strengen Voraussetzungen für die Begleichung der entstandenen Kosten herangezogen, z.B. wenn der nicht mehr versicherte Fahrzeughalter Fahrerflucht begangen hat. Sollte der Unfallpartner nach der Fahrerflucht nicht ermittelt werden können, ist die Verkehrsopferhilfe als Verein der deutschen KFZ-Versicherer der richtige Ansprechpartner. Der Verein verfügt über einen Fonds, der explizit Schäden dieser Art begleichen soll, vor der Gewähr von Ersatzleistungen ist allerdings mit einer sehr genauen Prüfung des Unfallhergangs zu rechnen.

Warum die Nachhaftung der Kfz-Versicherung wichtig ist

Die Kfz-Haftpflicht gilt als Pflichtversicherung für jedes Auto, welches im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und geführt wird. Vor der Einführung einer Nachhaftung konnte es passieren, dass ein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle komplett abgemeldet wurde und bis zum Zeitraum der Haftung einer neuen Versicherung von einer Deckungslücke begleitet war. Heute ist zwar eine nahtlose und lückenlose Haftpflicht vorgeschrieben, doch kommt es für den Halter nicht selten zu Problemen, hat er ein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle vollständig angemeldet und beispielsweise auf der Heimfahrt einen Unfall. Die neue Versicherung ist zwar zur Zahlung verpflichtet, kann sich aber aufgrund ungeklärter Umstände oder dem Unfall vor der Bekanntgabe der Anmeldung bei der Zulassungsstelle in der Kostenübernahme weigern. Auch wenn die Beendigung des bisherigen Versicherungsvertrages bekannt ist, muss die vorher bestehende Kfz-Versicherung den Schadensfall übernehmen und hier von der Nachhaftung der Kfz-Versicherung Gebrauch machen. Der Grund zur Beendigung eines Versicherungsvertrages durch den Halter kann ein Fahrzeugwechsel, die Abmeldung bei der Zulassungsstelle durch einen wirtschaftlichen Totalschaden, aber auch die gänzliche Abmeldung durch Stilllegung sein. Ursprünglich bestand nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses kein Haftpflichtschutz mehr für den Halter, so dass es nicht selten zu Liquiditätsproblemen kam, war das Auto in diesem Zeitraum in einen Unfall verwickelt.

Viele Versicherungsnehmer wissen nichts von der Nachhaftung

Wer auch zu den Menschen gehört, die bisher noch nichts von der Nachhaftung der Kfz-Versicherung nach Beendigung des Vertrages gehört hat, der sollte sich zeitnah informieren und bei der Versicherung erfragen, welche Kostenübernahme in diesem Zeitrahmen zu erwarten ist. Hier unterscheiden sich die Anbieter für Kfz-Versicherungen in der Deckungshöhe, aber auch in der Übernahme der Schäden die durch den Halter und früheren Versicherungsnehmer entstanden sind. Jede Versicherung für ein Auto muss diese Nachhaftung für einen Monat nach KFZ-Abmeldung bieten.