Nutzerkreisrabatt
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Die Merkmale des Nutzerkreisrabatts

NutzerkreisrabattDer Nutzerkreisrabatt ist ein Tarifmerkmal, das von den Autoversicherungen zu einer risikogerechten Beitragsberechnung genutzt wird. Der Rabatt bezieht sich auf die Anzahl, das Alter oder das Geschlecht der Nutzer des versicherten Fahrzeugs. Generell lässt sich sagen, dass je weniger Personen ein bestimmtes Fahrzeug nutzen, desto höher fällt der Rabatt aus. Dies gilt auch für das Alter der Fahrer. Sind diese nicht unter 23, ist in der Regel ebenfalls ein höherer Rabatt möglich. Zudem gibt es einen Rabatt, wenn die Fahrer vermehrt Frauen sind, da diese der Unfallstatistik zur Folge wesentlich weniger Unfälle verursachen.

Die Nutzerkreisrabatte

Ein Beispiel für einen Nutzerrabatt ist der Einzelfahrerrabatt. Die KFZ Versicherungen gehen davon aus, dass ein geringeres Schadensrisiko besteht, wenn ein Fahrzeug immer von derselben Person genutzt wird. Ist der Fahrer über 23 Jahre gibt es zumeist einen höheren Rabatt. Ein weiterer Nutzerkreisrabatt ist der Partnerrabatt, wenn der Wagen nur vom Versicherungsnehmer und seinem Partner gefahren wird.

Vertragsstrafen bei Falschangaben

Für den Nutzerkreisrabatt werden die Fahrer namentlich im Versicherungsvertrag genannt. Wer im Versicherungsantrag falsche Angaben zu den einzelnen Nutzern macht, der muss mit einer Vertragsstrafe seitens der Autoversicherung rechnen. Dies gilt auch für den Fall, dass wichtige Änderungen bei den Nutzern nicht an die Autoversicherung gemeldet werden. Die Vertragsstrafe kann bis zu einer vollen Jahresprämie der KFZ Versicherung betragen. Zudem werden von der Autoversicherung alle zu gering erhobenen Beiträge seit dem Versicherungsbeginn nachberechnet.

Sonderregelung im Schadensfall bei nicht eingetragenen Personen in der Versicherungspolice

Kommt es zu einem Schaden durch einen anderen als der im Vertrag genannten Fahrer, kann die KFZ Versicherung die Leistungen bei der Kaskoversicherung einschränken. Ein Haftpflichtschaden muss durch die Assekuranz in vollem Umfang übernehmen. Allerdings kann die Autoversicherung beim Versicherten nachträglich Regress nehmen. Die Höhe des Regresses ist auf einen Betrag von 5000 Euro begrenzt. In Notsituationen darf jedoch auch ein anderer Fahrer das Fahrzeug nutzen. Dies ist zum Beispiel bei Fahrten ins Krankenhaus der Fall. Dies gilt auch bei Probefahrten durch Mitarbeiter einer KFZ-Werkstatt.