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Der Abschluss eines Versicherungsvertrages ist mit Obligenheiten versehen
Für den Versicherungsnehmer bedeuten diese Obligenheiten, dass er sich an bestimmte Regeln halten muss, um einen Versicherungsschutz im Schadenfalle nicht komplett oder zumindest teilweise einzubüßen.
Obligenheiten des Versicherungsnehmers beinhalten bestimmte Verhaltensvorschriften, die sich aus dem so bezeichneten Versicherungsvertragsgesetz in Kombination mit dem Versicherungsvertrag ergeben. Die Obligenheiten innerhalb des Versicherungsvertrages ergeben sich für den Versicherungsnehmer immer aus den beigefügten Versicherungsbedingungen. Wichtig ist es, diese Obligenheiten zu kennen, da eine Versicherungsgesellschaft ansonsten möglicherweise frei von Leistungen ist und somit kein Schadenersatz geleistet wird.
Unterschieden wird beim Versicherungsvertrag in Obligenheiten, die vor bzw. nach dem Versicherungsfall vom Versicherungsnehmer zu erfüllen sind
Auch wenn diese Unterscheidung für den Laien unverständlich erscheint, kann sie sich im Streitfall um die Leistungen durch unterschiedliche Rechtsfolgen niederschlagen. Die Bedigungen, die der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, bestehen darin, dass Gefahren durch ihn gemindert werden müssen oder dass eine Gefahrerhöhung auch ausdrücklich vermieden werden muss. Wer also beispielsweise bei einem Kfz mit abgefahrenem Profil der Reifen einen Unfall verursacht, hat damit die Obligenheiten vor dem Versicherungsfall missachtet, die Versicherung bleibt damit oftmals zumindest teilweise leistungsfrei.
Die Versicherung kann neben der Verweigerung der Leistungen in bestimmten Fällen sogar das Versicherungsverhältnis aufgrund der Missachtung der Vertragsbestandteile, kündigen. Diese Kündigung ist allerdings nicht bei Unwissenheit des Versicherungsnehmers anwendbar.
Bestehende Obligenheiten nach Versicherungsfall
Weiterhin bestehen die Obligenheiten nach dem Versicherungsfall. Aus diesen Obligenheiten soll sich eine Schadensbegrenzung ergeben, eine bessere Aufklärung des Hergangs des Versicherungsfalls erzielen lassen und eine Schadenhöhe fixieren lassen.
Eine der wichtigen Obligenheiten des Versicherungsnehmers liegt in der unverzüglichen Meldung des Schadens. Der Begriff der Unverzüglichkeit ist allerdings hier nicht klar festgelegt und individuell unterschiedlich zu bewerten. Auch eine Schadenbegrenzung ist eine der Obligenheiten der Versicherungsnehmers. Bei einem Wasserschaden muss beispielsweise umgehend dafür gesorgt werden, dass die Wasserzufuhr gestoppt wird. Verletzungen der Obliegenheit nach dem Versicherungsfall können nur dann eine Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft nach sich ziehen, wenn dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder aber grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Und auch eine grobe Fahrlässigkeit rechtfertigt die Versicherungsgesellschaft nur dann zu Leistungsverweigerung, wenn diese Verletzung einen wesentlichen Einfluss auf den Schaden oder die Feststellung des Schadens hatte.
KFZ Versicherungsvergleich 