Rabattübertragung
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Die Rabattübertragung bei KFZ Versicherungen

Durch die Rabattübertragung können nicht nur Fahranfänger eine Menge Geld einsparen. Auch für Menschen, die schon längere Zeit in Besitz eines Führerscheins sind, aber noch nie ein eigenes Auto auf ihren Namen angemeldet hatten, kann sich die Rabattübertragung sehr lohnen.

Aber wer darf und kann von einer Rabattübertragung am meisten profitieren?

Fahranfänger oder Menschen die das erste Mal ein Auto auf ihren Namen anmelden, zahlen in den meisten Fällen ungefähr 230% des Grundbetrags bei der Autohaftpflichtversicherung. Überträgt nun jemand seinen Schadensfreiheitsrabatt von 70%, so kann die auf fast die Hälfte minimiert werden.

Doch für wen ist die Rabattübertragung möglich?

Verschiedene Versicherungen knüpfen auch verschiedene Bedingungen an eine Rabattübertragung. Egal für welche Versicherung Sie sich auch entscheiden, ausschlaggebend ist es, dass der Empfänger in jedem Fall vorweisen kann, dass er regelmäßig ein Auto gefahren hat.
Darüber hinaus kann bei vielen Versicherungen eine Rabattübertragung nur erfolgen, wenn der "Spender" und der "Empfänger" direkt miteinander verwandt sind. So darf zum Beispiel ein Vater oder eine Mutter ihrem Sohn oder ihrer Tochter den Schadensfreiheitsrabatt übertragen, ihrer Schwiegertochter allerdings nicht. Ebenso kann die Rabattübertragung vom Opa oder Oma an den Enkel erfolgen.

Ebenso können Sie eine Rabattübertragung sowohl an ihren Ehemann oder an ihre Ehefrau als auch an ihren Partner vornehmen. Möchten Sie allerdings ihrem Partner den Schadensfreiheitsrabatt übertragen, so verlangen viele Versicherungen, dass Sie und ihr Partner in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.

In ganz seltenen Fällen bieten ihnen die KFZ Versicherungen allerdings auch eine Rabattübertragung ohne eine Blutsverwandtschaft an. Diese Regelung bei der Rabattübertragung ist noch nicht so lange gültig. Da allerdings viele Menschen ihren Schadensfreiheitsrabatt einfach an andere Personen verkauft haben, haben die Versicherungsgesellschaften diesen Punkt eingeführt.

Allerdings sollten Sie bei ihrer Rabattübertragung daran denken, dass Sie nicht automatisch ihren Schadensfreiheitsrabatt an jeden übertragen können. Haben Sie zur Zeit einen Schadensfreiheitsrabatt von 30%, so können Sie diesen nicht an einen Fahranfänger überschreiben lassen.
Sie können nur einen Schadensfreiheitsrabatt übertragen lassen, den der "Empfänger" auch selber hätte erlangen können.