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Rollsplitt Schaden - Wer zahlt?
Nach der Ausbesserung von Straßen oder Autobahnen wird oft Rollsplitt ausgelegt. Ein wesentlicher Nachteil des Rollsplittes ist, dass er viele Schäden an den darüberfahrenden Autos verursachen kann. Diese reichen vom kleinen Lackkratzer bis hin zum Steinschlag auf die Frontscheibe.
Rollsplitt Schaden: Wer zahlt?
Grundsätzlich gilt, dass die Straßenbaubehörde oder die Autobahnmeisterei immer für den auf der Straße liegenden Rollsplitt haftbar gemacht werden kann. Wer ihn ausgelegt hat, muss auch dazu beitragen, dass die Sicherheit der Autofahrer gewährleistet bleibt. Dazu gehört es auch, dass entsprechende Beschilderungen angebracht und Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet werden. Wird dies von der Straßenwacht oder der Autobahnmeisterei aus irgendeinem Grunde unterlassen oder werden die Schilder zu schnell entfernt, ist die Frage generell immer eindeutig zu beantworten. Die verantwortliche Behörde haftet selbst dann, wenn der Rollsplitt auf der ausgebesserten Fahrbahn klar und deutlich zu erkennen ist.
Wird ein Rollsplitt-Schaden beim Überholen oder durch die überhöhte Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs verursacht, ist es dringend angeraten, die Nummer zu notieren, um den Fahrer später für den entstandenen Schaden zur Verantwortung ziehen zu können.
Die Kfz-Versicherung und die Frage des Rollsplitt-Schadens
Grundsätzlich kann sowohl eine Teil- als auch eine Vollkaskoversicherung für einen Rollsplittschaden aufkommen. Dies geschieht immer abzüglich der bei Vertragsabschluss vereinbarten Selbstbeteiligung.
Da bei der Teilkaskoversicherung kein Schadensfreiheitsrabatt existiert, kann auch keine Rückstufung des Versicherungsnehmers erfolgen. Etwas anders verhält es sich bei der Vollkaskoversicherung. Hierbei hat grundsätzlich jeder Schaden, der von der Versicherung reguliert wurde, eine Rückstufung und damit auch eine Beitragserhöhung im kommenden Jahr zur Folge.
Unabhängig davon, wie die Antwort auf die Frage ausfällt, gilt grundsätzlich immer, dass alle Schäden schnell repariert werden sollten. Dies ist selbst dann ratsam, wenn die Schäden nur geringfügig und für Außenstehende kaum sichtbar sind.
Besonders problematisch können Schäden an der Frontscheibe werden. Wenn das Sicherheitsglas beschädigt ist, kann es unter Umständen auch noch reißen.
Kleinere Schäden lassen sich oft durch Kunstharz ohne Austausch der Scheibe reparieren. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass sich der entstandene Schaden nicht vergrößert und schließlich zur vollständigen Zerstörung der Scheibe führt.
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