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Die Rückstufung verändert Ihren KFZ Versicherungsrabatt
Viele von Ihnen, die unfallfrei autofahren und keine Schäden verursachen, kommen jedes Jahr in den Genuss höherer Rabatte. Diese sogenannten Schadenfreiheitsrabatte sind eine sehr angenehme Sache, denn aufmerksames und vorsichtiges Fahren wird belohnt. Um das sich ständig verändernde Risiko aber richtig abzubilden muss es auch einen Rückweg von den hohen Rabatten zurück Richtung Normaltarif geben. Dafür gibt es die Rückstufung.
Was ist die Rückstufung und ist diese eigentlich unfair ?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege einer Preisgestaltung: Die "Rasenmähermthode", bei der alle Kunden ganz unabhängig von ihrem Fahrverhalten einen Einheitspreis bezahlen. Im marktwirtschaftlichen Wettbewerb hat sich aber eine verhandlungsorientierte und risikoorientierte Preisgestaltung mehr und mehr durchgesetzt. Wenn Sie also Jahr für Jahr keinen Schaden verursachen, dann wird als Belohnung zwar nicht die Grundprämie heruntergesetzt, sondern der Multiplikator verändert. Wenn ein Fahranfänger beispielsweise mit 125 % oder 175 % der Prämie (also einem Zuschlag von 25 % oder 75 % auf den Normaltarif) losfährt, dann wird schon ab dem nächsten Jahr ein geringerer Beitrag berechnet.
Allerdings kommt der umgekehrte Fall auch vor: Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat gab es beispielsweise im Jahr 2010 160.900 Unfälle nur mit Sachschaden. In allen diesen Fällen muss es natürlich im Gegensatz zu steigenden Rabatten bei Nicht-Schaden eine Möglichkeit geben, diesen Rabatt wieder zurückzuziehen. Dieses Zurückziehen des Schadensfreiheitsrabattes wird Rückstufung genannt. Damit wandert beispielsweise der 10 Jahre unfallfreie Fahrer (Schadenfreiheitsklasse 10) um einige Stufen zurück. Der Multiplikator des Beitrages steigt dann durch diese Rückstufung bedingt von 45 % auf einen höheren Wert. Somit wird durch die Rückstufung dem höheren Risiko Rechnung getragen. Auch wenn dies unangenehm für den Betroffenen ist, ist dies der faire Ausgleich für einen ansonsten jährlich steigenden Rabatt.
Führt jeder Unfall zur Rückstufung ?
Hier kann man glücklicherweise mit einem auf den ersten Blick unklaren "Es kommt darauf an" antworten. Dies wird klar, wenn man das System komplett betrachtet: Für die Rückstufung ist alleine die Tatsache verantwortlich, dass man einen Schaden von der Versicherung ausgleichen bzw. bezahlen lässt. Haben Sie also einen kleinen Unfall verursacht, dann lohnt sich oftmals das selbstzahlen. Damit können Sie die Rückstufung vermeiden. Interessant sind verschiedene Versicherungsangebote, die beispielsweise eine Rückstufung erst beim zweiten Unfall (Rabattschutz) vorsehen!
Im Extremfall und beispielsweise bei falschen Angaben oder auch Vorhandensein von Merkmalen in der Malusdatei (sh. dort) kann der Beitrag bis auf 245 % steigen. Dies ist dann die schlechtest mögliche Rückstufung.
KFZ Versicherungsvergleich 