Saisonkennzeichen - Was beachten
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Was sollte man bei einem Saisonkennzeichen beachten?

In Deutschland wächst der Bestand an zugelassenen Fahrzeugen und saisonal genutzten Fahrzeugen stetig. Das Saisonkennzeichen kommt oftmals für Motorräder, Oldtimer, Liebhaberfahrzeuge und Cabriolets in Frage. Hierbei gibt es einiges zu beachten, dabei kann der Fahrzeughalter Zeit und Geld sparen.

Bedeutung der Angaben auf dem Saisonkennzeichen

SaisonkennzeichenAnhand von der Angabe des letzten und des ersten Monats des Gültigkeitszeitraums ist das Saisonkennzeichen zu erkennen. Durch einen waagrechten Strich sind die übereinander stehenden Zahlen getrennt. Der Zulassungszeitraum beträgt zwischen zwei und elf Monate und ist frei wählbar, wobei Ende und Anfang des Zeitraums immer volle Kalendermonate markieren. Steht über dem Trennstrich 04 und unter dem Strich 10, dann ist das Fahrzeug von dem ersten April bis zum 31. Oktober zugelassen. Möchte ein Halter den Saisonzeitraum ändern, dann muss er sich ein neues Kennzeichen und eine Versicherungsbestätigung holen.

Zeit und Geld mit dem Saisonkennzeichen sparen

Das Saisonkennzeichen wurde im Jahr 1995 in Deutschland eingeführt und die Saisonfahrzeuge, die für einen begrenzten Zeitraum im Jahr verwendet werden, profitieren davon. Viele fragen sich, was sollte man bei einem Saisonkennzeichen beachten? Zeit und Geld werden gespart, denn eine Ab- und Anmeldeprozedur samt den Gebühren entfällt. Zusätzlich verringern sich die Versicherungsprämie und die KFZ-Steuer, denn in den Monaten ohne Nutzung werden keine Beiträge bezahlt.

Absicherung mit Kaskoversicherung via Saisonkennzeichen

Wurde eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen, dann ist das Fahrzeug auch in der Ruhezeit gegen bestimmte Vorkommnisse versichert. Dazu gehört der Diebstahl des ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuges oder wenn es bei einem Sturm beschädigt wird. Während der Ruhezeit dürfen die Fahrzeuge überhaupt nicht gefahren werden und auch nicht auf öffentlichen Parkplätzen oder Straßen abgestellt werden.

Der Schutz der Versicherung hilft nur bei privaten Garagen oder umfriedete, private Stellplätze. Zwar darf ein Cabrio im Winter auf dem eigenen Grundstück parken, nicht jedoch auf einem gemeinschaftlichen Parkplatz für mehrere Bewohner eines Mehrfamilienhauses.

Wird das Fahrzeug während der Ruhezeit bewegt, dann ist dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Fahrer riskiert drei Punkte in Flensburg und etwa 50 Euro Bußgeld. Zusätzlich kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen und die Versicherung muss bei einem Unfall in der Ruhezeit nicht zahlen. Springt die Versicherung nicht ein, so muss der Halter mit seinem Vermögen haften.

Natürlich muss für ein Saisonkennzeichen gut kalkuliert werden, denn auch ein Garagenstellplatz für das Fahrzeug kann teuer sein. Jeder Fahrzeughalter sollte sich überlegen, ob sich dieser Schritt rentiert. Auch für das Saisonkennzeichen können die aktuellen Tarife verglichen werden, denn auch hier gibt es Unterschiede und es kann Geld gespart werden.