Selbstbehalt - Selbstbeteiligung
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Selbstbeteiligung - Selbstbehalt

Der Begriff Selbstbehalt bezeichnet in der KFZ Versicherung die gängige Regelung, dass sich Versicherte im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung bis zu einem gewissen Betrag selbst an den Kosten einer Schadensregulierung zu beteiligen. Dieser Anteil an Selbstbeteiligung an einem Schaden wird faktisch von allen Versicherern auf dem deutschen Markt angeboten und ermöglicht es dem Versicherten, seinen Jahresbeitrag um einen gewissen Anteil zu senken.

Der Selbstbehalt / Selbstbeteiligung findet seinen Einsatz nicht im Bereich der Haftpflichtversicherung, wo der Versicherer in jedem Fall im vollen Umfang die Schadenssumme bezahlt, die durch das eigene KFZ entstanden ist. In diesem Fall erfolgt normalerweise die höhere Einstufung des Versicherten zum folgenden Kalenderjahr, was einen höheren Jahresbeitrag zur Folge hat. Wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließt und somit für den Schaden anteilig selbst aufkommt, muss dabei nicht zwingend mit einer Hochstufung rechnen, was mancher Versicherer an dem Verhältnis bemisst, wie hoch die Selbstbeteiligung bei einem konkreten Schaden ausfällt.

Die meisten Versicherer bieten auch Kaskotarife ohne Selbstbehalt / Selbstbeteiligung, die jedoch mit ihrem Jahresbeitrag erkennbar höher liegen als bei einem Angebot mit Selbstbehalt. Gängige Werte für die Summe der Selbstbeteiligung sind 150, 300, 500 oder auch 500€, können aber auch höher angesetzt werden um so den Jahresbeitrag noch einmal zu drosseln. Sollte es im Kaskobereich zu einem Schaden kommen und ein Selbstbehalt abgeschlossen sein, kann es zudem eine Überlegung Wert sein, ob man der Versicherung den Schaden mitteilen möchte oder lieber die gesamte Schadenssumme aus der eigenen Tasche bezahlen möchte. Hier ergibt ein Rechenmodell Sinn, bei dem man die Differenz zwischen Schadenssumme und Selbstbehalt einer möglichen Hochstufung im nächsten Kalenderjahr gegenüberstellt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, lieber keinen Versicherungsschaden zu melden, da die Hochstufung teurer ausfiele als die Schadensdifferenz, die der Versicherer noch zu zahlen hätte.



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