Unschuldig Unfall
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Unschuldig in Unfall verwickelt - was tun?

Jahrelange unfallfreie Fahrt, aber dennoch ist ein Autounfall schnell geschehen und das vielleicht sogar durch Fremdverschulden. Dann stellt sich die Frage Unschuldig in Unfall verwickelt - was tun? Nach dem Malheur lautet die unersetzliche Handlungskette: Polizei verständigen, Beweise sammeln, Kontaktdaten notieren, Sachverständigen hinzuziehen und schließlich die Versicherung informieren. Wenn die eigene Unschuld bewiesen ist, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

AutounfallImmer wieder versuchen Unfallverursacher zumindest einen Teil der Schuld auf das Opfer umzuverteilen. Trotz des Schocks nach dem Unfall, dürfen hier keine Zugeständnisse gemacht werden. Spekulationen und unrichtige Aussagen erschweren später die Beweisführung. Bestenfalls wird zuerst die Polizei verständigt, da diese sich dann aus neutraler Sicht ein Bild machen kann und alle Personalien aufnimmt.

Anstelle von Mutmaßungen ist in der Zeit bis zum Eintreffen der Beamten der Griff zur Kamera besser. Heute haben viele Leute durch ihr Handy automatisch eine Digicam dabei. Damit sollte die Szenerie gut sichtbar abgelichtet werden. Aber schon eine aussagekräftige Skizze hilft. Gegebenfalls sind die Kontaktdaten von unbeteiligten Zeugen zu notieren, die den Unfallhergang hinterher beschreiben können. Natürlich sind die Kontaktdaten des Unfallverursachers und das Autokennzeichen aufzunehmen.

unschuldig AutounfallDamit ist die eigene Unschuld in der Regel erwiesen, womit immer noch die Höhe der Kosten für den eigenen Schaden zu ermitteln ist. Hier ist ein unabhängiger Sachverständiger einzuschalten. Viele Autoclubs stellen ihren Mitgliedern Verkehrssachverständige als besondere Dienstleistung an die Seite und gewährleisten eine kompetente Beratung. Aber auch wer keinem Autoclub angehört, findet solche Experten in Versicherungen und als private Dienstleister. Sie erstellen ein Gutachten zur Schadenshöhe. Berücksichtigt werden dabei die Schäden am Fahrzeug, Verletzungen und Krankheit, damit verbundene Verdienstausfälle, die Kosten für das Gutachten selbst, das Abschleppen, sowie für einen Mietwagen. Falls es zum Prozess kommt, Gutachten gegen Gutachten steht, dann zahlt die Versicherung des Verursachers auch das Honorar des Opfer- Rechtsanwalts.

Erst wenn von Seiten des Unschuldigen alle Kosten ermittelt und bewiesen sind, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers per Schadensmeldung zu informieren. Hier wird die Kostenerstattung eingefordert.