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KFZ Versicherung

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Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist eine von zwei Parteien, die im Rahmen der KFZ Versicherung an einem Versicherungsvertrag beteiligt ist. Im Regelfall handelt es sich bei ihm um den Besitzer eines Kraftfahrzeugs, der bei einem Versicherungskonzern die Absicherung bestimmter Risiken sucht, um sein Fahrzeug überhaupt im öffentlichen Raum bewegen zu dürfen.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung im KFZ-Wesen ist für den Versicherungsnehmer Pflicht, da er anderenfalls sein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen kann. Die Haftpflichtversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Fahrer des durch den Versicherungsnehmer versicherten Fahrzeugs einen Schaden verschuldet, so dass der Unfallgegner für die Behebung des Schadens Ansprüche stellen kann. Nicht berücksichtigt wird in diesem Zusammenhang ein möglicherweise selbst erlittener Schaden, für den die Haftpflichtversicherung nicht aufkommt.

Zusatzschutz für Versicherungsnehmer

Sollte ein zusätzlicher Schutz gewünscht werden, kann der Versicherungsnehmer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Während die Teilkaskoversicherung einen Großteil an Schäden ohne eigene Einwirkung finanziell absichert, beispielsweise also Elementarschäden, Vandalismus, Diebstahl oder Wildunfälle, bietet die Vollkaskoversicherung umfassenden Schutz auch bei Unfällen, die man selbst aktiv verschuldet hat. Ein Abschluss der Vollkaskoversicherung ist also gerade bei neuwertigen Fahrzeugen sinnvoll, während ältere Fabrikate oftmals einen so geringen Restwert besitzen, dass eine umfassende Schadensregulierung wirtschaftlich als kaum mehr lohnenswert anzusehen ist.

Der Versicherungsnehmer in der KFZ Versicherung hat die Pflicht, seine Beiträge regelmäßig und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu zahlen. Ein Zahlungsverzug kann zu einem Ausbleiben des Versicherungsschutzes führen. Bei regelmäßiger Zahlung ist im Umkehrschluss der Versicherer verpflichtet, alle Leistungen zeitnah zu erbringen, die durch den Versicherungsvertrag festgeschrieben sind. Zudem besitzt der Versicherungsnehmer besondere Kündigungsrechte, die dem Versicherer nicht gegeben sind. Beispielsweise ist es jedem Versicherten möglich, zum Ende eines jeden Kalenderjahres hin seinen Versicherer durch ein Sonderkündigungsrecht zu verlassen, sofern er mit der jährlich üblichen Beitragsanpassung des Versicherers unzufrieden ist.