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Versicherungssumme / Deckungssumme

Der Begriff Versicherungssumme bezeichnet in der KFZ Versicherung den Betrag, der im Falle eines Schadens maximal erstattet wird. Die Versicherungssumme wird üblicherweise auch als Deckungssumme bezeichnet, da sie angibt, bis zu welchem Geldbetrag Schäden bei einem Unfallpartner gedeckt sind.

Im Normalfall ist die Deckungssumme bei jedem Versicherer frei wählbar, wobei jedoch alle Versicherer in ihren Tarifen einige pauschale Vorschläge vorgeben, für die man sich entscheiden oder sie nach eigenen Wünschen abändern kann.

Gestzliche Vorgaben für die Versicherungssumme

Für die Versicherungssumme sind durch den Gesetzgeber bestimmte Mindestbeträge festgelegt. Diese liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die meisten KFZ Versicherer halten einen Versicherungstarif für alle Interessierten in genau dieser Größenordnung bereit, wobei es jedoch empfehlenswert ist, nicht nur auf die geringstmögliche Absicherung bei der Versicherungssumme zu setzen. Die Erfahrung im Versicherungswesen zeigt, dass eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert ist, um so einer drohenden Privatinsolvenz und zahlungstechnischen Pflichten aus dem Weg zu gehen. Eine umfassende Versicherungssumme zwischen 50 und 100 Millionen Euro ist somit markttechnisch üblich und wird auch in den meisten Fällen von gewissenhaften Versicherungsnehmern ausgewählt.

Versicherungssumme / Deckungssumme bei Teil- und Vollkaskoversicherung

Die Höhe der Versicherungssumme hat Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Versicherungsbeitrag, wobei dies alleine für den Bereich der Haftpflichtversicherung gilt. Wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung gewünscht, kann hierfür explizit noch einmal eine andere Schadenssumme festgelegt werden. Die Höhe der Versicherungssumme erfolgt ihr ebenfalls nach individuellen Vorgaben und lässt sich mit unterschiedlichen Höhen an Selbstbeteiligung kombinieren.



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