Wann erhalte ich die eVB-Nummer von der Kfz-Versicherung?

Die eVB-Nummer - elektronisch bestätigter Versicherungsschutz für die Fahrzeuganmeldung

Jeder, der in Deutschland ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, benötigt eine Versicherungsbestätigung. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland nicht möglich. Heute ist die sogenannte eVB-Nummer der Nachweis für die Haftpflicht-Versicherung durch den Kfz-Versicherer für die Zulassungsstelle. Alles Wissenswerte rund um die eVB-Nummer beschreibt der folgende Beitrag.

Wann erhalte ich die eVB-Nummer von der Kfz-Versicherung?

Nach Abschluss einer Kfz-Versicherung bekommen Sie eine Bestätigungsmail sowie die eVB-Nummer direkt zu der von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Im Normalfall erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung binnen 24h.

In seltenen Fällen kann es jedoch bei Kfz Abschlüssen am Wochenende oder an Feiertagen passieren, das die eVB erst am nächsten Arbeitstag per E-Mail zu Ihnen gesendet wird.

Was ist eine eVB-Nummer?

Die Abkürzung eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer ersetzt die früher für die Kfz-Zulassung erforderliche Deckungs- oder Doppelkarte des Versicherers. Wie die alte Deckungskarte ist die eVB-Nummer die Bestätigung, dass die für die Zulassung erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung besteht,

Wann benötige ich eine eVB-Nummer?

Neben der Zulassung von neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen wird die elektronische Versicherungsbestätigung noch im weiteren Fällen benötigt. Zum Beispiel

  • nach technischen Änderungen am Kraftfahrzeug
  • wenn ein Wechsel des Kraftfahrzeughalters erfolgt ist
  • wenn der Halter des Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen ist
  • wenn für ein Fahrzeug ein Kurzzeit-Kennzeichen beantragt werden soll
  • wenn ein stillgelegtes Kraftfahrzeug wieder für den Straßenverkehr zugelassen werden soll

Ob ein Fahrzeug normal zugelassen wird oder mit einem Saisonkennzeichen nur für ein paar Monate im Sommer gefahren werden soll, spielt dabei keine Rolle. Auch für eine Oldtimer Zulassung mit H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen ist eine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich.

Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter den Versicherer wechselt, ist keine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich. Eine weitere Ausnahme ist, wenn für ein Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen benötigt wird, muss keine elektronische Versicherungsbestätigung angefordert werden. Hierfür muss nach wie vor die sogenannte gelbe Versicherungskarte beim Versicherer angefordert werden. Allerdings wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis auch hier eine Umstellung auf das eVB-Verfahren erfolgen wird.

Bei der Beantragung einer elektronischen Versicherungsbestätigung müssen Halter beachten, dass die Zulassungsstelle die vom Versicherer übermittelten Daten im Nachhinein nicht mehr verändern dürfen. Fahrzeug-Halter sollten daher die Korrektheit ihre Daten im Antrag überprüfen und darauf achten, dass die Angaben im Antrag den Angaben im Personalausweis entsprechen. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass, wenn zwei Vornamen vorhanden sind, beide Vornamen im Antrag angegeben werden müssen. Die Angabe nur des Rufnamens reicht nicht aus.

Durch die Übermittlung einer VB-Nummer bietet ein Versicherungsunternehmen dem Fahrzeughalter den Abschluss einer Autoversicherung an. Nutzt der Halter die VB Nummer für die Anmeldung eines Fahrzeuges, bestätigt er den Abschluss des Versicherungsvertrages und ist damit an das Versicherungsunternehmen durch einen Vertrag gebunden.

Wo finde ich die eVB-Nummer?

Nach Abschluss einer Kfz-Versicherung über den Vergleichsrechner, erhalten Versicherungskunden die elektronische Versicherungsbestätigung online.

Ist die Versicherungsscheinnummer die eVB Nummer?

Nein - die Versicherungsscheinnummer dient lediglich Ihrem Versicherungsunternehmen den Versicherungsvertrag zuzuordnen.

Wo und wie bekomme ich eine eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung können Fahrzeughalter direkt nach der Berechnung über unseren Kfz-Versicherungsvergleich anfordern. Mit der Vergabe der elektronischen Versicherungsbestätigung wird vom Versicherer eine Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt. In der Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes kann die jeweilige Zulassungsstelle dann die elektronische Versicherungsbestätigung online abfragen. Der Halter muss bei der Kfz Zulassung nur noch seine Nummer nennen, die er vom Versicherer erhalten hat.

Wer vergibt die eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung wird nicht von den Versicherern selbst, sondern von der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) an die Versicherer vergeben. Alle 430 Kfz-Zulassungsstellen in Deutschland, mehr als 130 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer und das Kraftfahrtbundesamt sind an des eVB-System angeschlossen und können darauf online zugreifen. Zur Zeit werden rund 50.000 elektronische Versicherungsbestätigungen täglich bei der GDV Dienstleistungs-GmbH von den Versicherern abgerufen. 2008 wurde das bis dahin gültige Nachweisverfahren mit Doppel- oder Deckungskarte durch das eVB-Verfahren endgültig abgelöst

Woraus besteht eine eVB-Nummer?

Jede eVB-Nummer ist eine 7-stellige Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Die beiden ersten Zeichen der Nummer sind der Kfz-Versicherung zugeordnet. Die restlichen fünf Zeichen werden bei der eVB-Nummer nach dem Zufallsprinzip miteinander kombiniert.

Was kostet die elektronische Versicherungsbestätigung?

Für Kraftfahrzeughalter ist die Vergabe einer elektronischen Versicherungsbestätigung durch einen Kfz-Versicherer kostenlos. Auch für den Fall, dass die elektronische Versicherungsbestätigung am Ende nicht benötigt wird, entstehen für den Halter keine Kosten. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden soll. Hierfür muss in der Regel ein gewisser, vom Versicherungsunternehmen abhängiger Betrag, bezahlt werden, um die Nummer zu erhalten.

Ab wann ist eine elektronische Versicherungsbestätigung gültig?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist sofort, wenn sie übermittelt wurde, gültig und der Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung ist sichergestellt. Sobald die VB-Nummer übermittel wurde, kann die Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle erfolgen.

Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?

Ab der Vergabe hat die eVB-Nummer eine Gültigkeit von 6 Monaten. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Fahrzeugzulassung, verfällt die Nummer und der Halter muss eine neuen beantragen. Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme und die betrifft die Kurzzeitkennzeichen. Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens hat die eVB-Nummer nur eine dreimonatige Gültigkeitsdauer.

Was ist, wenn die eVB-Nummer von der Zulassungsstelle nicht akzeptiert wird?

Manchmal kann es passieren, dass die elektronische Versicherungsbestätigung von der Zulassungsstelle nicht im System gefunden werden kann. Gründe hierfür sind falsch eingetragene Ziffern, Übermittlungsfehler oder es wurde ganz einfach eine Ziffer falsch notiert. In der Regel ist dies jedoch kein Problem, da die meisten Versicherer eine Hotline eingerichtet haben, mit der die Halter direkten Kontakt aufnehmen können. Der Versicherer kann dann in wenigen Sekunden eine neue eVB-Nummer ausstellen und die Zulassung des Fahrzeugs ist möglich.

Benötigt man auch für ein Motorrad eine eVB-Nummer?

Für jedes zulassungspflichtige Kraftfahrzeug - also nicht nur für´s Auto, sondern auch für Motorräder und Kleintransporter oder LKW - benötigen die Halter eine elektronische Versicherungsbestätigung, um das Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen zu können.

Was sind die Vorteile der eVB-Nummer gegenüber der alten Deckungskarte?

Für den Kfz-Halter bietet die elektronische Versicherungsbestätigung in erster Linie eine wesentlich schnellere Bearbeitung und sofortigen Schutz. Wird die Nummer übermittelt, kann das Fahrzeug sofort bei der zuständigen Zulassungsstelle zugelassen werden. Der Halter muss nicht mehr wie in der Vergangenheit darauf warten, dass die Deckungskarte auf dem Postweg zugestellt wird. Allgemein gilt die eVB-Nummer als fälschungssicher. Daher sind in Deutschland wesentlich weniger Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz auf den Straßen unterwegs als in anderen europäischen Ländern.

Kann ich auch ohne eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren?

Die eVBNummer ist ein siebenstelliger Code, den die Zulassungsstelle benötigt. Die Kfz-Zulassung kann Ihr Auto zulassen, wenn dieser Code vorliegt. Sie weisen durch den siebenstelligen Code eine elektronische Versicherungsbestätigung eVB nach. Ohne diese spezielle eVBNummer ist keine Zulassung möglich. Nachdem Sie über den Vergleichsrechner den Beitrag berechnen, erhalten Sie eine eVBNummer online oder via E-Mail.

Darf ich ohne Kennzeichen zur Zulassung fahren?

Nein, Sie dürfen jedoch mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen ein Auto überführen.

Erhalte ich eine eVB-Nummer beim Versicherung wechseln?

Nur wenn Sie ein Auto zulassen, benötigen Sie eine eVB-Nummer. Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung benötigen Sie keine elektronische Versicherungsbestätigung eVB.

Benötige ich die eVBNummer beim Kfz-Versicherung wechseln?

Nur wenn Sie ein neu Auto zulassen, benötigen Sie eine eVB-Nummer. Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung benötigen Sie keine elektronische Versicherungsbestätigung eVB.

Benötige ich beim Zweitwagen versichern auch eine eVB-Nummer?

Für jedes Fahrzeug, das Sie bei der Kfz-Zulassung anmelden möchten, benötigen Sie eine eigene Nummer. Für jedes Fahrzeug müssen Sie daher bei der Kfz-Versicherung eine eVBNummer beantragen.

Wie überprüft die Kfz-Zulassung ob ich eine Autoversicherung habe?

Nach Abschluss einer Kfz-Versicherung erhalten Versicherungskunden die eVB-Nummer. Diese Nummer befindet sich in der Datenbank der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Mithilfe der Zahlen- und Buchstabenfolge überprüft die Zulassungsstelle mit wenigen Schritten in der Datenbank der GDV, ob Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) besteht. Nur mit der gesetzlichen vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht darf ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.