Wechselkennzeichen
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Das Wechselkennzeichen für Deutschland

WechselkennzeichenDas Wechselkennzeichen, das es in Österreich und der Schweiz bereits gibt, wird voraussichtlich ab Mitte 2012 auch in Deutschland eingeführt. Am 16.12.2011 passierte ein entsprechender Verordnungsentwurf den Bundesrat.

Bedingungen für das deutsche Wechselkennzeichen

Im Gegensatz zu den Nachbarländern, wo bis zu drei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen fahren können und entsprechend nur das teuerste zugelassene Fahrzeug besteuert und versichert wird, entfällt die Kfz-Steuer in Deutschland nicht, sie reduziert sich auch nicht. In Deutschland dürfen künftig zwei Fahrzeuge pro Halter mit einem Wechselkennzeichen fahren, das zu selben Zeit stets nur an einem der Fahrzeuge geführt werden darf. Die Fahrzeuge müssen in die gleiche Klasse fallen (Auto und Auto, nicht Auto und Motorrad, aber möglicherweise Auto und Wohnwagen), die Kennzeichen müssen die gleichen Abmessungen aufweisen.

Es kommen für diese Variante infrage:

Ausgeschlossen Kennzeichen

Aufbau des Wechselkennzeichens

Das Kennzeichen besteht aus zwei Teilen, vorn dem gemeinsamen für beide Fahrzeuge, der am jeweils genutzten Kraftfahrzeug angebracht wird (zusammen mit der Zulassungsplakette), und hinten mit einem kurzen Teil mit HU-Plakette, der nur die letzte Ziffer des Wechselkennzeichens trägt. Das Kennzeichen könnte also B-EL 208-1 oder B-EL 208-2 heißen, die hinteren Teile mit der 1 oder der 2 bleiben permanent montiert, der vordere lange Teil wird ausgetauscht. Damit trägt stets dasjenige Fahrzeug das vollständige Kennzeichen, das auf der Straße fährt. Auf dem kurzen Teil mit der 1 oder 2 wird in Kleinschrift das vollständige Kennzeichen aufgedruckt. Ansonsten ist die Gestaltung ähnlich frei wie bisher, lediglich Leichtkrafträder können nicht ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen tragen.

Regelungen für das Wechselkennzeichen

Die entsprechenden Fahrzeuge dürfen nur auf öffentlichen Straßen stehen, wenn sie das vollständige Kennzeichen tragen, ansonsten sind sie nichtöffentlich abzustellen. Bei Betrieb eines Fahrzeugs mit unvollständigem Kennzeichen wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig, zudem gibt es einen Punkt in Flensburg, bei reiner Abstellung auf öffentlichen Straßen gibt es ebenso einen Punkt, das Bußgeld beträgt dann 40 Euro. Die Zulassung zweier Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen kostet wahrscheinlich rund 105 Euro.

KFZ Tarife zum Wechselkennzeichen

Welche Tarife in der KfZ-Versicherung für die entsprechenden Fahrzeuge genau entstehen werden, ist noch unklar, allerdings befürchtet die Versicherungswirtschaft Einbußen. Es wird jedoch Rabatte geben, der ADAC will mit einem ersten Tarif vorpreschen. Möglicherweise fehlt den Versicherern auch einfach die Kalkulationsgrundlage, denn es entstehen schließlich keinesfalls mehr Schäden, da immer nur ein Fahrzeug unterwegs sein kann. Die Automobilwirtschaft erhofft sich entsprechend höhere Umsätze, auch Zulieferer und Werkstätten. Vor allem der Neuwagenverkauf könnte deutlich belebt werden. Die Opposition hat die Pläne kritisiert, SPD und Grüne halten die Regelung für ein Luxusgesetz, das lediglich gut betuchten Bürgern etwas nutzt. Es macht nur Sinn, wenn ein Fahrzeug in der Garage steht und das andere fährt, während doch die meisten Familien parallel zwei Wagen benötigen. Der deutsche Verkehrsminister Ramsauer (CSU) intendiert allerdings viel eher die unbürokratische Zulassung der Fahrzeuge, zudem erhofft man sich einen Schub hinsichtlich der Elektroautos. Möglicherweise legen sich viele Menschen einen reinen Stadtwagen als E-Car zu, dann würde das Auswechseln der Kennzeichen großen Sinn machen. Diese Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen sollen nach Plänen der Bundesregierung dann auch steuerbefreit werden.