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Welche Kosten werden nicht von der KFZ Versicherung übernommen?
Grundsätzlich gibt die eigene KFZ Versicherung ein gutes Gefühl: Die Haftpflicht kommt, nach Abzug der Selbstbeteiligung, in der Regel für alle Schäden auf, die im Straßenverkehr an Personen, Objekten oder anderen Fahrzeugen entstehen. Dies gilt freilich nur bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme. Diese ist jedoch derart hoch, dass sich die meisten Menschen nie mit dieser speziellen Klausel befassen müssen. Doch schon ein altes Sprichwort sagt: Keine Regel ohne Ausnahme. Dies gilt natürlich auch für die KFZ Haftpflicht.
Wann zahlt die KFZ Versicherung nicht bei Schäden?
Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten, wann die KFZ Versicherung verweigert, die Kosten an einem Personen- oder Objektschaden zu übernehmen. Dies gilt zum einen, wenn der Schaden mutwillig oder fahrlässig durch den Versicherten selbst verursacht wurde, zum anderen, wenn die Versicherung diesen speziellen Schaden nicht abdeckt und zum letzten, wenn die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs dessen Zeitwert übersteigen.
Der mutwillig oder fahrlässig selbstverursachte Schaden
Wenn ein Fahrer sein Fahrzeug alkoholisiert führt (Grenzwerte für gewerblicher Fahrer: 0,0 Promille, privater Fahrer: 0,3 Promille) und dabei einen Unfall mit Schadensfolge verursacht, weigert sich die Versicherung, für diesen aufzukommen. Dieser sei durch den Führer des Fahrzeugs billigend in Kauf genommen worden, daher habe man keine Verantwortung, so die diesbezügliche Begründung.
Ähnliche Regeln gelten für auch anderes fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel dem Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage oder dem Führen des Fahrzeugs mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.
Zeitwert oder Vandalismus-Schaden
Nicht jede Versicherung kommt zudem für einen Vandalismusschaden auf. Bei einer Teilkasko ist dieser sogar generell ausgeklammert. Die Vollkasko deckt ihn hingegen ab. Wird das eigene Fahrzeug mutwillig beschädigt, wobei jedoch nichts gestohlen wurde, zahlt die Teilkasko nicht.
Ein weiteres Problem mit der Versicherung kann man bekommen, wenn der Unfallschaden am eigenen Fahrzeug dessen Zeitwert übersteigt. In diesem Fall zahlt die Versicherung den Zeitwert aus. Auf den restlichen Kosten bleibt man sitzen.
KFZ Versicherungsvergleich 