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Das Widerrufsrecht bei KFZ Versicherungen
Das Widerrufsrecht gewährt privaten Verbrauchern eine in der Regel 14-tägige Frist, innerhalb derer Verträge ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können. Die Rechtsgrundlagen sind im § 355 BGB formuliert. Ein Unternehmen muss seine Kunden über das Recht zum Widerruf schriftlich informieren, ansonsten ist der Widerruf unbefristet möglich. Sollte die Belehrung erst nach Vertragsabschluss beim Kunden eintreffen, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Die letzten Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht gab es im Jahr 2010.
Gültigkeit des Widerrufsrechtes
Das Recht gilt in dieser Form ausdrücklich für private Verbraucher (§ 13 BGB), Selbstständige und Unternehmen, die Verträge für ihre gewerbliche Tätigkeit abschließen (auch Versicherungsverträge), unterliegen anderen Rechtsnormen. Es kann ihnen jedoch die gleiche Frist zum Widerruf eingeräumt werden, wenn beispielsweise eine Versicherungsgesellschaft dies in ihren Verträgen so formuliert. Besonders bei Versicherungsverträgen ist das Widerrufsrecht fest etabliert und wird in sämtlichen Policen deutlich ausformuliert, während es diverse Geschäftsbereiche gibt, wo dies nicht so klar geschieht und es daher immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Das betrifft unter anderem Haustürgeschäfte (von denen Versicherungsverträge ausgenommen sind) und seit den 1990er Jahre verstärkt Fernabsatzverträge, die über das Internet geschlossen werden. Das ist nicht zu verwechseln mit dem Online-Abschluss einer Kfz-Versicherung, für diesen wird immer noch eine gedruckte Police zugesandt. Erst mit Unterschrift unter diese ist der Vertrag gültig, dieser enthält das Widerrufsrecht. Es gibt hierzu EU-Regelungen, die adäquat im nationalen Recht umgesetzt werden.
Der Widerruf des Versicherungsvertrags - Wann ist dieser gültig?
Ein Widerruf ist gültig, wenn er nachweislich erklärt wurde. Bei Versicherungsgesellschaften gibt es gewöhnlich keine Schwierigkeiten, ein Brief oder Fax genügen, auch ein einfaches Einschreiben. Als Datum für die Wahrung der Frist gilt der Poststempel des letzten Tages der Frist, nicht das Eintreffen des Schreibens bei der Gesellschaft. Im Zweifelsfall ist allerdings ein Einschreiben nicht so wertvoll, wie allgemein kommuniziert wird. Der Empfänger kann die Annahme verweigern, dann gelangt das Einschreiben verschlossen zum Absender zurück, der es für den gerichtlichen Nachweis unbedingt verschlossen aufbewahren muss, erst der Richter darf es öffnen.
Prekär wäre es, wenn der Empfänger das Einschreiben annimmt und trotzdem auf den Widerruf nicht reagiert. Der Kunde könnte sich mit dem Schreiben herzlich für die gute Beratung bedankt haben. Ein Fax mit Sendeprotokoll ist daher wirksamer, ansonsten der Einwurf in den Hausbriefkasten des Empfängers unter glaubwürdigen Zeugen oder der Gerichtsvollzieher.
Folgen eines Widerrufs
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die Leistung erbracht wurde. Im Falle von Versicherungsverträgen ist dies ab Vertragsabschluss der Fall, da der Versicherungsschutz in diesem Moment beginnt, unabhängig von der ersten Prämienzahlung. Diese Fristgestaltung ist eigentlich für den Vertrieb von Waren formuliert worden, die Frist soll mit dem Eintreffen der Ware beim Empfänger beginnen. Die Folgen des Widerrufs sind dementsprechend, dass gegenseitige Leistungen rückzugewähren sind, also die Ware zum Unternehmen zurückgelangt, das sogar eine akzeptable Wertminderung in Kauf nehmen muss (in der Regel 20 Prozent), Zahlungen werden erstattet.
Bei Versicherungen entsteht eine schwierige Situation, wenn ein Versicherungsfall in der Widerrufsfrist eingetreten ist, die Versicherung bereits Vorkehrungen zur Regulierung getroffen hat und der Kunde dennoch sein Widerrufsrecht innerhalb der 14-tägigen Frist wahrnimmt. Die Versicherungsgesellschaft könnte zu Recht Ersatz für die unternommenen Aufwendungen verlangen, die unter Umständen sehr hoch sein können. Da gerade Kfz-Versicherungen aber ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht im Falle eine Schadenregulierung einräumen, wäre ein Widerruf in solchen Fällen absolut überflüssig.
KFZ Versicherungsvergleich 