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Ablehnungsfrist der KFZ Versicherungen
Die Ablehnungsfrist ist ein elementarer Bestandteil bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung und wird im Pflichtversicherungsgesetz festgelegt. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben innerhalb der Frist bis zu 4 Wochen Zeit den Antrag zu prüfen und ihn anzunehmen oder abzulehnen.
Welche Regelung für Ablehnungsfristen gibt es?
Bei der Haftpflichtversicherung und bei den Teil- oder Vollkaskoversicherungen unterscheidet sich die Länge der Ablehnungsfrist je nach Anbieter. Der deutsche Gesetzgeber begrenzt die Frist auf einen sehr kurzen Zeitraum von 2 Wochen. Der Pflichtversicherer muss in diesem Zeitraum entscheiden, ob er den Antrag seines Versicherten annehmen oder ablehnen will. Im Falle einer Ablehnung wird dem Versicherten ein Ablehnungsbescheid zugesendet. Die Ablehnungsfrist bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung ist im § 5 Absatz 3 Pflichtversicherungsgesetz festgelegt und kann nicht geändert werden.
Weitere Möglichkeit während der Ablehnungsfrist
Das Versicherungsunternehmen hat neben der Annahme oder Ablehnung noch eine dritte Möglichkeit während der Ablehnungsfrist. So kann es dem Antragssteller bei Bedarf ein neues Angebot zukommen lassen, mit diesem beginnt eine neue Ablehnungsfrist von 2 Wochen. Die Gründe für eine eventuelle Ablehnung sind ebenfalls innerhalb des Pflichtversicherungsgesetz festgelegt.
Der Zugang zur Pflichtversicherung kann dem Antragssteller verweigert werden, wenn er sich zum Beispiel den Zugang erschleichen will. Weitere Gründe für eine Ablehnung innerhalb der Frist sind verschiedene Sachzwänge wenn es sich zum Beispiel bei der der Versicherung um eine spezielle Oldtimer Versicherung handelt, mit der der Antragssteller ein neues Fahrzeug versichern will. Auch ehemalige Kunden, die ihre Beiträge nicht gezahlt haben, werden in der Regel innerhalb der Ablehnungsfrist mit einer Ablehnung versehen.
Länge der Ablehnungsfristen
In den meisten Fällen beträgt die Länge der Ablehnungsfrist zwischen 2 und 4 Wochen, bei einer privaten Versicherung haben die Antragssteller in der Regel länger Zeit als bei der gesetzlichen Pflichtversicherung. Spricht das betroffene Versicherungsunternehmen innerhalb der Ablehnungsfrist jedoch keine schriftliche Ablehnung aus, so gilt der Antrag laut Gesetz als angenommen.
Gegen die Ablehnungsfrist gibt es in Deutschland keine rechtlichen Mittel, die Frist muss von beiden Parteien akzeptiert und eingehalten werden. Bei einem Antrag für eine Versicherung, die über die gesetzlich geregelte Mindestdeckung hinaus geht, kann unter umständen eine weitaus längere Ablehnungsfrist vereinbart werden. Vor dem Antrag sollten sich die Antragssteller auf jeden Fall über die jeweilige Ablehnungsfrist erkundigen und sich diese auch schriftlich bestätigen lassen.
KFZ Versicherungsvergleich 