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Zusatzabsicherung mit dem Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht. Diese Versicherung wird entweder kostenlos oder zu einem geringen Aufpreis angeboten. Sie springt immer dann ein, wenn der versicherte Fahrzeughalter im Ausland in einen Unfall verwickelt worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Deckungssummen im Ausland niedriger sind als in Deutschland. In diesem Falle gleicht dann der Auslandsschadenschutz den entstandenen Differenzbetrag aus. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Form der Regulierung auch in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, denn für sämtliche Formen der Schadensregulierung im Ausland ist immer das nationale Recht zuständig.
Jeder Unfall muss sofort bei den zuständigen Behörden im Ausland angezeigt werden. Passiert er in einem Land, in dem die internationale Versicherungskarte gültig ist, sollte sich der Unfallgeschädigte umgehend an ein sogenanntes Grüne-Karte-Büro wenden. Die Adressen dieser Büros sind auf der Rückseite der internationalen Versicherungskarte vermerkt.
Telefonische Hilfe und Beratung für Unfallopfer gibt es beim Zentralruf der Autoversicherer. Seine Rufnummer lautet 0180 25025, die FAX-Nummer ist 040 33965401.
Empfehlenswert ist immer die zusätzliche Auslandsschadenschutzversicherung
Um jedoch für alle Fälle gerüstet zu sein, empfiehlt sich auch für die Inhaber der internationalen Versicherungskarte eine zusätzliche Auslandsschadenschutzversicherung. Dies wird umso wichtiger, wenn die Reise in ein Land gehen soll, in dem die internationale Versicherungskarte keine Gültigkeit hat.
Der Auslandsschadenschutz wird in der Regel als komplettes Versicherungspaket angeboten. Darin sind dann auch solche Leistungen enthalten, auf die ein Unfallgeschädigter im Ausland normalerweise keinen Anspruch hätte. So kann die Versicherung zum Beispiel veranlassen, dass dem Geschädigten vor Ort ein Mietwagen gestellt wird oder dass er sein beschädigtes Gepäck ersetzt bekommt. Wenn es erforderlich ist, kann die Schadenschutzversicherung auch die Kosten für eine ärztliche Behandlung übernehmen oder dem Unfallopfer ein Schmerzensgeld zahlen.
Ist ein Unfall passiert, genügt ein Anruf bei der Versicherung. Sie wickelt dann den Schaden mit der im Ausland zuständigen Versicherung ab.
Vor dem Abschluss einer Auslandsschadenschutzversicherung empfiehlt es sich grundsätzlich immer, die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Dabei sollte vor allem darauf geachtet werden, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt. Jede Versicherungsgesellschaft verfügt hierfür über eine Länderliste, die sehr genau studiert werden sollte, um im Ausland keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Außerdem sollte auf die Leistungen und den Service sowie auf die Höhe der Deckungssumme im Schadensfall geachtet werden.
KFZ Versicherungsvergleich 