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Gesetzliche Mindestdeckung bei der KFZ Versicherung

Die gesetzliche Mindestdeckung ist ein wichtiger Teil der KFZ Haftpflichtversicherung in Deutschland. Die Versicherung deckt verschiedene Schäden, die durch den Gebrauch oder den Besitz des Fahrzeugs entstehen.

Höhe der gesetzlichen Mindestdeckung

Die Leistungen dieser Pflichtversicherung sind im deutschen Gesetz festgelegt, dies gilt auch für den Mindestbetrag im Falle einer finanziellen Deckung eines Schadens. Generell wird zwischen der unbegrenzten Deckung und der vom Gesetz festgelegten Mindestdeckung unterschieden.

Warum eine gesetzliche Mindestdeckung?

gesetzliche Mindestdeckung KFZ HaftpflichtIn der Regel ist die gesetzliche Mindestdeckung vollkommen ausreichend, nur bei Ausnahmen wie bei einem sehr teuren Fahrzeug oder bei einem tragischen Personenschaden kann die Höchstgrenze überschritten werden. Je nach Art der Versicherung ist die Mindestdeckung entweder vom Gesetz vorgeschrieben oder variabel.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt genauso wie bei vielen anderen Haftpflichtversicherungen eine gesetzliche Mindestdeckung vor. Durch diese bleibt das Versicherungsunternehmen mit seinen Zahlungen in einer gewissen Grenze. Durch die Festlegung kann der Fahrzeughalter nicht in eine finanzielle Notlage geraten und bekommt seinen Schaden in einer ausreichenden Höhe ersetzt.

Gibt es eine gesetzliche Mindestdeckung bei Teil- und Vollkasko?

Bei der Teil- und der Vollkaskoversicherung gibt es keine gesetzliche Mindestdeckung, der Höchstbetrag kann dabei vom jeweiligen Versicherungsunternehmen festgelegt werden.

Differenz zwischen Schadensfall und gesetzlicher Mindestdeckung

Bei einem Schaden, der über die gesetzliche Mindestdeckung hinausgeht, wird die Differenz zwischen der Mindestdeckung und des tatsächlichen Schadens berechnet. Der Kraftfahrzeuginhaber ist dazu verpflichtet, diesen Betrag aus der eigenen Tasche zu bezahlen. In manchen Fällen lohnt sich eine individuelle Mindestdeckung von einem privaten Versicherungsanbieter. Vor allem die Halter von einem sehr teuren Fahrzeug greifen eher zu einer privaten Alternative. Die gesetzliche Mindestdeckung könnte bei einem schweren Schaden somit nicht den gesamten finanziellen Bedarf decken und der Halter würde zur Kasse gebeten. Aus diesem Grund können solche Versicherungsnehmer die Mindestdeckung auf einen Betrag von 100 Millionen Euro legen, so gehen sie auf jeden Fall auf Nummer sicher.