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KFZ Versicherungswechsel
Wer ein Auto besitzt, muss zwangsläufig auch eine Kfz-Versicherung abschließen. Doch die Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherungen sind je nach Fahrzeugtyp, Wohnort, Schadensverlauf und weiterem meist sehr teuer. Um beim Auto Geld sparen zu können, gibt es bei der Versicherung zwei Möglichkeiten. Einerseits den Wechsel des Anbieters und andererseits den Wechsel in einen neuen Versicherungstarif beim bisherigen Versicherer.
Kfz Versicherungswechsel - so funktionerts!
Zum erfolgreichen Wechsel der Kfz-Versicherung sollten folgende Schritte eingehalten werden.
- Prüfen der alten Versicherung: Zu welchem Zeitpunkte ist ein Wechsel überhaupt möglich? Grundsätzlich immer zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, meist den 31.12. Die allgemeine Kündigungsfrist für Kraftfahrtversicherungen beträgt vier Wochen. Also muss die alte Versicherung spätestens am 30.11. gekündigt werden. Läuft der bestehende Vertrag nicht zum 01.01., 0:00 Uhr aus, muss er immer einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
- Ein Sonderkündigungsrecht hat man immer bei einer Anhebung der Versicherungstarife. Dabei ist es unerheblich, ob die Anhebung durch eine allgemeine Beitragserhöhung oder durch eine Veränderung der Typenklasse des versicherten Kraftfahrzeugs erfolgt.
- Die Veränderung der Schadenfreiheitsklasse durch einen Schadenfall oder Veränderungen sonstiger persönlicher Merkmalen bedingen keine außerordentliche Kündigung.
- Jedoch ist ein Wechsel des Versicherungsanbieters immer bei einem Wechsel des Fahrzeugs und nach einem Schadenfall möglich.
Vergleich der Angebote
Um einen Durchblick bei all den verschiedenen Tarifen und Gesellschaften zu bekommen, sollte man einen unabhängigen Versicherungsvergleich nutzen. Hierzu bieten wir ein Internet KFZ Tarifrechner an. Grundsätzlich gilt, dass die bestehende Schadenfreiheitsklasse in den neuen Vertrag übernommen wird. Die Prozente der einzelnen SF-Klassen können aber je nach Versicherer um bis zu fünf Punkte abweichen. Neben den Preisen sollten auch die Leistungen (zum Beispiel der Kundenservice oder die Schnelligkeit bei der Schadensregulierung) der einzelnen Anbieter betrachtet werden.
Abschluss eines neuen Vertrages
Bevor eine Kündigung des alten Versicherungsschutzes erfolgen kann, sollte der neue Vertrag abgeschlossen sein. Ansonst kann es zu Lücken im Versicherungsschutz kommen. Die so genannte evB wird nach Abschluss direkt online an den neuen Kunden gesandt oder vom neuen Versicherer als Serviceleistung an die zuständige Zulassungsstelle geschickt. Ist die neue Versicherung abgeschlossen, folgt nun der nächste Punkt.
Kündigung der bisherigen Police
Die Kündigung eines Vertrages muss stets schriftlich erfolgen. Der Brief sollte als formloses Einschreiben versandt werden. Ein paar Tage nach Versand sollte beim Versicherer nachgefragt werden, ob die Kündigung eingegangen ist. Auch eine Kündigung per Fax ist möglich; hier aber dringend den Sendebericht aufbewahren.
KFZ Versicherungsvergleich 