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KFZ Versicherung Kündigung
Da die KFZ Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschriebenen ist, können Sie Ihre KFZ Versicherung nicht einfach kündigen, wenn Sie nicht zeitgleich Ihr Fahrzeug abmelden. Vielmehr ist nur ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft möglich. Dieser sei reif überlegt: Man sollte verschiedene Tarife vergleichen um das für die entsprechenden individuellen Bedürfnisse günstigste Angebot zu finden.
Hierfür empfehlen wir unseren KFZ Versicherungsvergleich, weiterhin können Sie unsere KFZ Kündigungsschreiben nutzen.
Wann aber haben Sie die Möglichkeit, Ihre KFZ Versicherung zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen?
Zum Ablauf eines Versicherungsjahres: Fristgerechte Kündigung
- Eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen ist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich.
- In der Regel endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, allerdings gibt es auch einige Versicherungen (wie z.B. Direct Line oder Admiral), die abweichende Laufzeiten haben. Das geltende Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, d.h. die Kündigung muss Ihrem Versicherer in der Regel am 30. November vorliegen.
- Um sicherzugehen, sollten Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden oder persönlich abgeben und sich dem Empfang bestätigen lassen.
Sonderkündigungsrecht für die KFZ Versicherung
- Wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht, die Vertragsbedingungen ändert oder sich Ihre Regional- oder Typklasse ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Ab Zugang der entsprechenden Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, Ihre KFZ Versicherung zu kündigen.
- Auch hier sollten Sie einen Nachweis über die Kündigung erbringen können
(Einschreiben oder Empfangsbestätigung).
KFZ Versicherung nach Schadensfall kündigen
- Wenn Sie einen Schadensfall gemeldet haben, so haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls Sie mit der Abwicklung nicht zufrieden waren.
- Nach Bearbeitungsschluss können Sie wiederum innerhalb eines Monats kündigen.
- Hierbei ist es unrelevant, ob die Versicherung den Schaden abgelehnt hat, oder eine Regulierung stattfand.
Fahrzeugwechsel und Neuzulassung
- Wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen und ein neues erwerben, so läuft Ihre alte KFZ Versicherung mit der Abmeldung des alten Fahrzeuges aus. Sie können für Ihren neuen Wagen also eine beliebige neue Versicherung abschließen.
- Bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines KFZ auf Ihren Namen) können Sie Ihre Autoversicherung frei wählen.
Unser Service für Sie: Laden Sie hier unser Musterkündigungsschreiben herunter!
KFZ Versicherungsvergleich 
