Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug für die kurze Zeit von fünf Tagen zulassen. So ist selbst mit einem Fahrzeug ohne TüV eine vorübergehende Straßenzulassung für bestimmte Fahrten möglich.

Wenn Sie ein Fahrzeug, gleich ob PKW, LKW, Zweirad, Anhänger oder dergleichen innerhalb Deutschlands für einen vorübergehenden kurzen Zeitraum auf den Straßen bewegen wollen, ist das mit einem 5 Tages Kennzeichen – dem Kurzzeitkennzeichen – möglich. Dieses wird angemeldet und behält für fünf Tage seine Gültigkeit, bevor es automatisch verfällt. Das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie allerdings nicht für beliebige Fahrten mit dem Fahrzeug. Laut Straßenverkehrsamt sind mit einem Kurzzeitkennzeichen lediglich Probefahrten oder Fahrten zu Vorführterminen bei TüV oder Dekra erlaubt, sowie die Überführung des Fahrzeugs vom Standort des Fahrzeugs beim Verkäufer zu ihrem Wohnort.

Einsatz des Kurzzeitkennzeichen

Für die Überführung eines Fahrzeugs bis zur endgültigen Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle im heimischen Wohnbezirk ist der Einsatz sogenannte Kurzzeitkennzeichen in Deutschland etabliert. Über einen Zeitraum von fünf Tagen kann das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen für spezielle Fahrten genutzt werden, ohne dass gleich ein umfassender und dauerhafter Versicherungsschutz bestehen muss. Mit dem Kurzzeitkennzeichen lässt sich vielfach auch vom Service eines Autohändlers oder anderer Dienstleister profitieren, die eine Überführung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs übernehmen oder dieses beim TÜV vorstellen. Da es preisliche Unterschiede für Kurzzeitkennzeichen in der Kfz-Versicherung gibt, lohnt auch hier der Vergleich. Mit diesem lässt sich zudem einfach ermitteln, wo das Kennzeichen mit der zusätzlich benötigten eVB-Nummer online beantragt werden kann.

Sinn und Zweck der Kurzzeitkennzeichen in Deutschland

Grundsätzlich ist die Nutzung eines Neu- oder Gebrauchtwagens nach dem Ankauf relativ einfach. Ist der Fahrzeughalter zum Eigentümer geworden, kann er mit allen notwendigen Unterlagen zu seiner zuständigen Zulassungsstelle gehen und hier die offizielle Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen. Ist diese erfolgt, erhält er seine regulären Kennzeichen, montiert diese am Fahrzeug und kann mit den neu ausgestellten Zulassungspapieren durchstarten.

Was formal einfach wirkt, ist in der Praxis von verschiedenen Umständen begleitet, die ein Bewegen des Fahrzeugs auch ohne dessen offizielle Zulassung notwendig machen. Beispielsweise kann das Fahrzeug an einem anderen Ort in Deutschland oder dem EU-Ausland gekauft worden sein und ist erst einmal für die Zulassung an den Heimatort zu transportieren. Da für die erfolgreiche Zulassung ein AU- und TÜV-Bericht vorliegen muss, ist das Auto einem Prüfer vorzuführen, was nach der Abmeldung ohne eigenes Kennzeichen kaum mehr möglich ist. Überhaupt ist die Überführung eines Fahrzeugs in gewerblicher Hinsicht interessant und betrifft Autohersteller ebenso wie Händler, Logistikunternehmen oder Wirtschaftsunternehmen mit eigenem Fuhrpark. Für all diese privaten oder beruflichen Zwecke ist das Kurzzeitkennzeichen die richtige Wahl.

Informationen rund um das 5-Tages-Kennzeichen

Vielfach wird das Kurzzeitkennzeichen als 5-Tages-Kennzeichen bezeichnet, was seine Gültigkeitsdauer benennt. Wie lange das Kennzeichen genutzt werden darf, ist ihm durch einen Aufdruck im rechten Bereich des zugehörigen Schildes zu entnehmen. Informationen werden hierbei über das Ablaufdatum gegeben, das sich aus drei verschiedenen Zahlen auf dem Kennzeichen herleiten lässt. Untereinander sind Tag, Monat und Jahr des letzten Datums genannt, an dem das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen öffentlich bewegt werden darf. Ist das Kennzeichen nicht mehr gültig und noch keine reguläre Zulassung durch die örtliche Zulassungsstelle erfolgt, muss das Fahrzeug aus dem öffentlichen Raum entfernt und privat untergestellt werden.

Die Zeitspanne von fünf Tagen reicht üblicherweise aus, um notwendige Fahrten mit dem Fahrzeug durchzuführen und für diesen einen Service wie die TÜV-Prüfung und ähnliche Formalitäten vorzunehmen. Eine Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist heute im Regelfall nicht zu erwarten, das Fahrzeug muss nach den genannten Fahrten und Prüfungsterminen bis zur regulären Zulassung also nicht Teil des öffentlichen Straßenverkehrs sein. Dennoch kann es passieren, dass das Kurzzeitkennzeichen seine Gültigkeit nach fünf Tagen verliert und die gewünschten Dokumente nicht vorliegen. Beispielsweise kann die TÜV-Prüfung nicht erfolgreich gewesen sein und eine Nachprüfung ist vorzunehmen. Leider lässt es sich in diesem Fall nicht vermeiden, den Service einer Kfz-Versicherung oder eines Automobilclubs in Anspruch zu nehmen und ein weiteres Kurzzeitkennzeichen zu bestellen.

Die Kfz-Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen abschließen

Für alle Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr benötigt ein Fahrzeug den Schutz einer Kfz-Versicherung. Das Kurzzeitkennzeichen macht hierbei keine Ausnahme, wobei eine besondere Regelung gegenüber der herkömmlichen Kfz-Versicherung gilt. Der Versicherungsschutz für Fahrten mit dem 5-Tages-Kennzeichen wird nicht nach individuellen Risiken und Rabattmöglichkeiten ermittelt, sondern ausschließlich pauschal berechnet. Jede Kfz-Versicherung in Deutschland kann somit direkt Informationen über die Kosten des Versicherungsschutzes bei einem solchen Kennzeichen geben, ohne viel über den entsprechenden Versicherungsnehmer wissen zu müssen. Eine eVB-Nummer online zu beantragen oder persönlich in der Versicherungsagentur anzufragen, ist vor Aushändigung des Kennzeichens ebenfalls unvermeidlich. Erst wer seine eVB-Nummer online oder regional bestellt und einen Vertrag über die kurzfristig gültige Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, erhält dieses Kennzeichen und kann sein Fahrzeug für Probe-, Überführungs- oder sonstige Fahrten bewegen.

Ist eine eVB-Nummer online bzw. vor Ort beantragt und die Kfz-Versicherung abgeschlossen, muss ein erster Gang zur Zulassungsstelle vollzogen werden. Hier wird der Versicherungsschutz bestätigt und ein Kurzzeitkennzeichen vergeben, die zugehörigen Schilder sollten im Idealfall direkt hiernach angefertigt werden. Formal sind meist nur die eVB-Nummer sowie der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters vorzulegen. Hierbei sollte sich kein Versicherungsnehmer wundern: Die modernen Kurzzeitkennzeichen haben nichts mehr mit den "roten Kennzeichen" zu tun, die noch vor einigen Jahren für Sonderfahrten ausgegeben wurden. Derartige Kennzeichen kommen nur noch für gewerbliche Fahrten zum Einsatz, z. B. bei KFZ-Händlern oder Herstellern von Automobilen. Die neue Optik des Kurzzeitkennzeichens mit seinem Datumsfeld am rechten Rand ist für private Fahrten binnen fünf Tagen zum Standard geworden.

Weitere Informationen zu Regelungen und Gebühren

Für den Verwaltungsakt sowie die Anfertigung der Schilder sollten Fahrzeughalter in Deutschland um die 20 Euro einreichen, jede Zulassungsstelle in Deutschland legt allerdings individuelle Gebühren für diese und weitere Vorgänge fest. In diesen Preis ist noch nicht der Versicherungsschutz eingerechnet, der für eine Überführung oder andere Fahrten benötigt wird. Dieser weicht von Kfz-Versicherung zu Kfz-Versicherung ab und sollte deshalb im Vorfeld genau geprüft werden, um kein teures Geld von der Überführung bis zur endgültigen Anmeldung bei der Zulassungsstelle zu zahlen. Manche Anbieter im Internet bieten den Service, die eVB-Nummer online kostenlos zu vergeben und zudem einen Rabatt auf den Versicherungsschutz zu gewähren. Letzteres ist vor allem dann üblich, wenn der Versicherte auch nach der regulären Zulassung eine Kfz-Versicherung bei der entsprechenden Gesellschaft abschließt.

Wer sich Stress und Mühen rund um die Überführung oder die Anmeldung bei einer Zulassungsstelle ersparen möchte, kann hierfür den Service eines Dienstleisters in Anspruch nehmen. Dieser wird von immer mehr Anbietern in Deutschland gewährt und umfasst Leistungen wie die Beantragung der eVB-Nummer online über die Überführung bis zur Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Natürlich kostet dieser Service zusätzliches Geld, was unter Umständen jedoch gut angemeldet ist und dem Betroffenen viel Zeit und Mühen erspart. Ein Blick in die Gelben Seiten oder ins Internet helfen dabei, entsprechende Anbieter mit einem solchen Service zu finden und hierdurch nicht selbst das Kurzzeitkennzeichen beantragen zu müssen. Natürlich muss dem entsprechenden Anbieter eine Vollmacht für die jeweiligen Prozesse erteilt werden.

Genaue Informationen über die Kfz-Versicherung und ihre Kosten einholen

Sowohl traditionelle Versicherer als auch Direktversicherungen im Internet werben verstärkt für ihre Kurzzeitkennzeichen und einen günstigen Preis, der für dieses Sonderkennzeichen auf Interessenten wartet. Viele bieten dabei ein umfassendes Paket an, das von der Beantragung der eVB-Nummer online bis zur Erstellung der Kennzeichen selbst reicht. Da nicht jedes Angebot der Versicherungen und Dienstleister im Internet gleichermaßen alle Leistungen umfasst, ist ein genauer Blick auf die zugehörigen Informationen eines Angebots unverzichtbar.

Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, ein 5-Tages-Kennzeichen sowie eine eVB-Nummer online zu beantragen. Viele Anbieter dürften finanziell überzeugen und bieten eine etwas günstigere Kostenpauschale als klassische Versicherungen vor Ort. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Kennzeichen über den Postweg zugestellt werden und hierdurch mindestens ein Tag der Nutzungsperiode verlorengeht. Wer eine Überführung über lange Strecken plant oder sonstige Fahrten mit größeren Umständen erwartet, sollte überlegen, ob diese kürzere Zeitspanne weiterhin ausreicht. Ansonsten muss schließlich ein weiteres Kurzzeitkennzeichen bei einer Kfz-Versicherung beantragt werden, falls nicht alle Schritte bis zur Zulassung durchgeführt werden konnten.

Letztlich sind auch umfassende Informationen über den Versicherungsschutz einzuholen. Traditionell umfasst der Versicherungsvertrag des Kurzzeitkennzeichens nur die Haftpflichtversicherung, alleine auf Wunsch des Versicherten werden Leistungen der Teil- oder Vollkasko als Service zusätzlich gewährt. Auch die Deckungssummen des jeweiligen Vertrags sind zu überprüfen, vor allem, wenn ein höheres Schutzbedürfnis beim Versicherungsnehmer bestehen sollte. Sehr günstige Angebote für ein Kurzzeitkennzeichen hängen nicht selten mit Deckungssummen zusammen, die gerade einmal das gesetzliche Mindestniveau erreichen. Durch umfassende Informationen bei einem Blick ins Internet oder einer Nachfrage in der Versicherungsagentur lassen sich diese Umstände abklären.

Auch beim Kurzzeitkennzeichen den Kostenvergleich nicht versäumen

Wie angedeutet, fließen in den Versicherungsschutz eines Kurzzeitkennzeichens keine individuellen Schadensrisiken ein. Die Kosten für ein solches Kennzeichen sind daher einfach zu ermitteln und somit auch mühelos zu vergleichen. Wie bei einem vollwertigen Versicherungsvertrag sollten Leistungen und Kosten zueinander im Verhältnis stehen und den Wünschen des Fahrzeughalters entsprechen, damit sich dieser während der Überführung oder sonstigen Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen sicher fühlt. In der aktuellen Versicherungslandschaft ist es mühelos möglich, das 5-Tages-Kennzeichen für einen Preis von 100 Euro zu beantragen, was die Bestellung der eVB-Nummer online, die Schilder sowie den Versicherungsschutz selbst umfasst. Dieser Preis gilt ausschließlich für einen gemäßigt starken Schutz einer Haftpflichtversicherung, mit zusätzlicher Kasko ist ein entsprechend höherer Beitrag zu erwarten.

Wann immer ein Kurzzeitkennzeichen gewünscht wird, hat der Fahrzeughalter den Wunsch, sehr schnell einen Vertragsabschluss umzusetzen und mit der Überführung bzw. sonstigen Fahrten zu beginnen. Diese Eile sollte jedoch nicht dazu verleiten, spontan bei einer beliebigen Kfz-Versicherung die eVB-Nummer online zu beantragen oder zufällig eine Agentur vor Ort zu besuchen. Auch wenn es sich lediglich um eine Ersparnis im zweistelligen Eurobereich handelt, dürfte kein Versicherungsnehmer unnötiges Geld für diesen Service einer Kfz-Versicherung ausgeben wollen. Gerade eine Überführung über längere Strecken hinweg bringt durch den Treibstoff einen zusätzlichen Kostenfaktor mit sich - Geld, dass bei der Auswahl der richtigen Kfz-Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen eingespart werden kann.

Mit unserer Hilfe nach der Überführung die beste Kfz-Versicherung finden

Sind alle Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen erfolgt und die Überführung gelungen, steht der finale Gang zur örtlichen Zulassungsstelle an. Schließlich muss nun die richtige Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, die das Fahrzeug dauerhaft schützt und nach individuellen Gegebenheiten kalkuliert wird. Hier heißt es, vom Service unserer Webseite zu profitieren und weiterführende Informationen rund um die Kfz-Versicherung einzuholen. Unser rechnerischer Tarifvergleich hilft sowohl beim Kurzzeitkennzeichen als auch bei der regulären Kfz-Versicherung weiter und zeigt, wo sich die eVB-Nummer online oder vor Ort besonders günstig bestellen lässt. Binnen weniger Minuten ermitteln alle Fahrzeughalter, wie sie ihr Fahrzeug mit einem dauerhaft gültigen Kennzeichen preiswert versichern können und dennoch auf keine wichtigen Vertragsleistungen einer Kfz-Versicherung verzichten müssen.

Was ist bei einem Kurzzeitkennzeichen zu beachten?

Zusätzlich ist zu beachten, dass Kurzkennzeichen nur für ein Fahrzeug angemeldet werden, sie dürfen also nicht für mehrere Fahrzeuge verwendet werden, auch wenn von den fünf Tagen „noch etwas übrig ist“. Dafür haben Kurzzeitkennzeichen die Besonderheit, das sie auch an Fahrzeugen verwendet werden dürfen, die über keine bestandene Abgasuntersuchung (AU) oder Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Das gilt auch für Abgasplaketten, auch sie sind für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens nicht nötig.

Um ein Kurzzeitkennzeichen anmelden zu können brauchen Sie in der Regel die Deckungskarte oder Doppelkarte Ihrer Versicherung und Ihren Personalausweis oder den Reisepass inklusive Meldebescheinigung. Handeln Sie im Auftrag einer anderen Person, so ist dafür meistens auch eine Vollmacht erforderlich. Möchten Sie als gewerblicher Kunde ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle anmelden, so ist nach den Informationen des Straßenverkehrsamtes auch eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Auszug aus dem Handelsregister beizubringen.

Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen

Die Kosten für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens basieren auf einer Verwaltungsgebühr, die bundeseinheitlich geregelt ist. So sollen die Zulassungsdienste laut Straßenverkehrsamt derzeit 10,20 Euro Gebühr für die Anmeldung bekommen. Zusätzlich kommen die Kosten für die Nummernschilder hinzu, die je nach Anbieter variieren können. Hier lohnt es sich oftmals, vor Ort nach einem günstigen „Schildermacher“ Ausschau zu halten. Ein weiterer variabler Posten bei den Kosten für die Anmeldung des Kurzzeitkennzeichens sind die Kosten, die die Kfz-Versicherung verursacht. Je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsumfang (zum Beispiel Teilkasko oder Vollkasko) fallen unterschiedliche Beträge für die elektronische Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) an.