Neupreisentschädigung
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Die Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Ihr Kraftfahrzeug wegen eines Unfalls, den Ihr Unfallgegner verschuldet hat, in die Werkstatt zur Reparatur muss, haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie auf ein Mietfahrzeug als Ersatzfahrzeug verzichten. Nutzungsausfallentschädigung und Ersatzfahrzeug sind also alternativ zu sehen und können nicht gleichzeitig beansprucht werden. Der Zweck besteht schließlich darin, Sie dafür zu entschädigen, dass Sie Ihr eigenes Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können.

Erbringen Sie einen Nachweis für die Nutzungsausfallentschädigung

NutzungsausfallentschädigungSie müssen darlegen, dass Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich benutzt hätten und zur Benutzung auch in der Lage gewesen wären. Anders als bei der Abrechnung der Reparaturkosten kommt eine fiktive Nutzungsausfallentschädigung nicht in Betracht. Wenn Sie also ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung haben, fehlt es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung Ihres eigenen Fahrzeuges.

Sie müssen beweisen, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wurde und in dieser Zeit fahruntüchtig war. Dieser Nachweis kann mit einer Fotografie des reparierten Fahrzeuges, am besten mit einer in das Bild einbezogenen aktuellen Tageszeitung, geführt werden. Zeugen müssen den Umfang der Reparatur und die genaue Reparaturzeit bezeichnen können. Auch ein Sachverständigengutachten kommt in Betracht.

Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung

NutzungsausfallentschädigungBei der privaten Nutzung des Fahrzeuges wird die Nutzungsausfallentschädigung nach einer Tabelle ermittelt. Diese gliedert die Fahrzeuge in Klassen, in der die einzelnen Fahrzeuge aufgelistet werden, gegebenenfalls wird ein vergleichbares Fahrzeug zugrunde gelegt. Wenn Ihr Fahrzeug zwischen fünf und zehn Jahre alt ist, erfolgt meist ein Abzug, der in der Regel in einer Herabstufung innerhalb der Tabelle um eine Stufe besteht.

Bei Fahrzeugen über zehn Jahre wird die Nutzungsausfallentschädigung regelmäßig auf die reinen oder angemessen erhöhten Vorhaltekosten Ihres Fahrzeuges reduziert. Lediglich bei Fahrzeugen bis fünf Jahren wird dann die übliche Nutzungsausfallentschädigung gemäß der Tabelle gewährt. Bei älteren Fahrzeugen kann die Nutzungsausfallentschädigung allerdings auch höher anfallen, wenn sie über einen sehr guten Erhaltungs- und Pflegezustand verfügen.

Wann steht noch eine Entschädigung bei Nutzungsausfall zu?

Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie das beschädigte Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen und sich ein anderes Fahrzeug kaufen. Hier ist die Entschädigung bis zum Zeitpunkt der Anschaffung des neuen Fahrzeuges zu berechnen, die allerdings wiederum auf die Zeit der alternativ erforderlichen Reparaturdauer des beschädigten Fahrzeuges begrenzt ist. Die Reparaturdauer ergibt sich aus dem regelmäßig zu erstellenden Schadensgutachten des Sachverständigen.