Stichtag 30.11.
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Stichtag 30. November

Stichtag 30.11. KFZ Versicherung wechseln2011 sind die Prämien bei der KFZ Versicherung wieder einmal gestiegen. Daher spielen viele Kraftfahrer mit dem Gedanken, sich eine günstigere Autoversicherung zu suchen, denn ein Wechsel kann große Einsparungen bringen. Jedoch sollten Kraftfahrer, die wechseln möchten, den Stichtag 30. November für die Kündigung beachten, um einen reibungslosen Wechsel gewährleisten zu können.

Das Kündigungsschreiben sollte zu diesem Zeitpunkt beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Wer das Kündigungsschreiben als ein Einschreiben mit Rückschein verschickt, kann zudem problemlos nachweisen, dass und wann der Brief versendet wurde. Außerdem erhält der Absender hierbei von der Post eine schriftliche Eingangsbestätigung, die die Unterschrift des Empfängers enthält. Anhand dieser kann nachgewiesen werden, dass das Kündigungsschreiben vor dem Stichtag 30. November beim KFZ Versicherer eingegangen ist.

Empehlenswert ist die Abgabe der Kündigung vor dem 30.11

KFZ Versicherung Kündigen Stichtag 30.11Es ist natürlich empfehlenswert, das Kündigungsschreiben bereits einige Tage vor Stichtag aufzugeben, damit sich der bestehende Versicherungsvertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Bei fristgerechter Kündigung der KFZ Versicherung ist der Autofahrer ab 1. Januar des folgenden Jahres bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert. Vor dem Stichtag und dem eventuellen Wechseln sollte natürlich ein KFZ Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Dies ist mit der Hilfe unseres Internet-Vergleichsrechner für Autoversicherungen schnell und einfach möglich. Innerhalb weniger Minuten können mehr als 180 Tarife miteinander verglichen werden. Die erforderlichen Daten werden in den Vergleichsrechner eingegeben und innerhalb kurzer Zeit werden viele günstige Tarife aufgelistet, so dass nur noch das passende Angebot ausgewählt und direkt online abgeschlossen werden kann. Wer die KFZ Versicherung wechselt, kann bis zu 800 Euro jährlich sparen.

30. Nov. - Stichtag für KFZ Versicherungswechsel verpasst

Wer den Stichtag verpasst, hat unter Umständen dennoch die Möglichkeit, zu wechseln, da in einigen Fällen dem Fahrzeughalter ein spezielles Sonderkündigungsrecht zusteht, wodurch der Versicherungsvertrag ebenso außerordentlich beendet werden kann, beispielsweise wenn das aktuelle Versicherungsunternehmen einen Schaden des Kraftfahrers reguliert hat.

In dem Fall darf gekündigt werden, wobei die Frist vier Wochen beträgt. Jedoch muss dies nicht unbedingt bedeuten, dass der KFZ Versicherer einen Schaden auch ersetzt, denn auch wenn dieser Ersatzansprüche abwehrt, gilt dennoch der Schaden als reguliert.

Wenn sich die Versicherungsprämien erhöhen, ohne dass sich der Leistungsumfang erweitert, greift ebenso das Recht der Sonderkündigung, beispielsweise wenn das versicherte Kraftfahrzeug in eine andere Typklasse eingestuft wird. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist ebenso vier Wochen.