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Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung?
Die Kaskoversicherung für ein Fahrzeug kommt für die Zerstörung und den Verlust desselben und für Schäden am Kfz auf und ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung eine freiwillige Inanspruchnahme. In erster Linie werden mit der Kasko die Schäden abgedeckt, welche die Haftpflicht ausschließt, nämlich die am eigenen Fahrzeug. Eine Kaskoversicherung kann immer nur zusätzlich zur gesetzlichen Kfz Versicherung abgeschlossen werden, nicht stattdessen.
Einer kürzlich durchgeführten Umfrage zufolge, kennen nur wenige Wagenlenker den genauen Unterschied zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung und wissen nicht so genau, welche Police nun tatsächlich welchen Schutz bietet. Sie fragen sich daher: Brauche ich Teil- oder Vollkaskoschutz?
Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist das eigene Kfz in folgenden Fällen versichert:
- Brand und Explosionen
- Diebstahl (inklusive Teilediebstahl bei Einbruch oder Raub)
- unmittelbare Wettereinwirkung wie Sturm, Hagel- oder Blitzschlag, sowie nach starkem Regen bei Überschwemmung (Eingeschlossen sind dabei Schäden, die durch Gegenstände verursacht werden, die aufgrund einer Naturgewalt gegen das Fahrzeug prallen, beispielsweise wenn ein Baum vom Sturm umgeknickt wird und aufs Auto fällt.
Ausgeschlossen sind Schäden, die vom Fahrer verursacht werden, wenn er auf eine schwierige Wettersituation reagiert, zum Beispiel, wenn er dem umfallenden Baum ausweicht und das Kfz dabei gegen ein entgegenkommendes Auto lenkt - hier würde die Haftpflichtversicherung zwar die Schäden am anderen Fahrzeug übernehmen, die am eigenen müsste man in diesem Fall selbst bezahlen. Hier würde allerdings die Vollkasko greifen (Die Anerkennung eines solchen Unwetterschadens muss von einem Wetteramt bestätigt werden). - Zusammenstoß mit Haarwild (laut §2 des Bundesjagdgesetzes handelt es sich dabei um Wisent, Rot-, Dam-, Reh-, Gams-, Elch-, Stein-, Muffel-, Sika- und Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Schneehase, Murmeltier, Marder, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Hermelin, Wiesel, Iltis, Nerz, Dachs, Fischotter, Mauswiesel, Seehund), aber nur, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist (läuft also ein Hirsch in Panik in ihr parkendes Auto, ist dieser Schaden nicht versichert).
- Marderbiss (ohne Folgeschäden)
- Schäden durch Glasbruch
- Schmorschäden, die an Kabeln aufgrund eines Kurzschlusses entstehen
Bei manchen Versicherungsunternehmen ist es möglich, den Leistungskatalog zu modifizieren. Ist man jetzt beispielsweise oft in ländlichen Gegenden unterwegs, kann man den Begriff "Haarwild" um Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen erweitern lassen.
Die Jahresbeiträge richten sich hauptsächlich nach der Typenklassen-Einstufung des PKW. Bei der Teilkaskoversicherung wird, im Gegensatz zur Vollkasko, kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt.
Zusätzliche Absicherung mit Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung schließt üblicherweise die Teilkasko mit ein. Zusätzlich sind im Rahmen dieser Versicherung allerdings zusätzlich Schäden abgedeckt, nämlich solche die durch Vandalismus, also eine mutwillige Beschädigung des Kfz durch Fremde, entstehen, außerdem Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn dieser Unfall selbst verschuldet wurde.
Da die häufigste Ursache für Schäden am Kfz immer noch Unfälle sind, lohnt es sich also durchaus, wenn man sich zum Abschluss einer Kaskoversicherung entschlossen hat, eine Vollkasko zu wählen.
KFZ Versicherungsvergleich 