|
Die Regelungen bei Vertragsstrafen
Bei einer KFZ Versicherung kann die Versicherungsgesellschaft Vertragsstrafen verhängen, falls der Versicherungsnehmer seinen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wie hoch diese Vertragsstrafe dann ist, ist abhängig von der betreffenden Versicherungsgesellschaft und von der jeweiligen Pflichtverletzung. Bis zu der gesamten Jahresprämie kann die Vertragsstrafe allerdings generell betragen.
Wenn in dem Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht werden
Werden wissentlich falsche Angaben in einem Versicherungsantrag gemacht, damit zum Beispiel ein gewisser Rabatt erhalten wird, dann kann die Vertragsablehnung oder auch eine Vertragsstrafe riskiert werden. Das gleiche gilt, wenn Tatsachen verschwiegen werden, die für die Entscheidung über die Vertragsannahme relevant gewesen währen. Ein Versicherungsnehmer muss allerdings auch während der Vertragslaufzeit wichtige Änderungen sofort an die Versicherungsgesellschaft weitergeben. Abgesehen von Vertragsstrafen kommt es auch zu der nachträglichen Erhebung von zu wenig berechneten Beiträgen der Versicherung.
Wenn bei den Kilometern falsche Angaben gemacht wurden
Fährt ein Versicherungsnehmer nur eine gewisse Kilometeranzahl im Jahr, dann gibt es bei vielen Versicherungen einen Rabatt dafür. Der Rabatt wird riskiert, wenn falsche Angaben gemacht werden. In der Regel kommt es durch die Versicherungen nicht zu einer jährlichen Kilometerprüfung, doch bei einem Unfall kann sich eine falsche Angabe bemerkbar machen und es kommt zu Vertragsstrafen. An dieser Stelle müssen Versicherungen dann nur den möglichen Haftpflichtschaden tragen. Wurden Rabatte gewährt, so können diese ab dem Versicherungsbeginn nachberechnet werden. Ein weiteres Problem tritt auf, wenn falsche Kilometer angegeben wurden und der Fahrzeugwert dann nicht richtig geschätzt wird. An dieser Stelle kann es dazu kommen, dass eine Leistung ganz abgelehnt wird, wenn es zum Beispiel zum Diebstahl kommt. In der Zwischenzeit haben unterschiedliche Gerichte diese Verfahrensweise auch bestätigt.
Wenn es bei dem Garagenrabatt zu einer Vertragsstrafe kommt
Sollte der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsantrag angeben, dass ein Fahrzeug über Nacht in der Garage steht, dann sollte er sich auch daran halten. Bei der KFZ Versicherung wird durch den Versicherungsnehmer keine Vertragsstrafe riskiert, wenn das Fahrzeug während des Tages wo anders abgestellt wird. Während des Tages spielt der Abstellplatz von dem Fahrzeug also keine Rolle. Der Versicherungsnehmer auch bei einem Urlaub das Recht, während der Urlaubszeit sein Fahrzeug auf einen öffentlichen Platz zu stellen. Es kommt hier auch nur dann zu Vertragsstrafen, wenn später festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer zum Beispiel gar keine Garage hat.
Welche Vertragsstrafen sind noch möglich?
Dies waren noch nicht alle Fälle und es gibt noch mehrere Fälle, wo es durch eine Versicherungsgesellschaft zu der Verhängung von Vertragsstrafen kommt. Beispielsweise geben Versicherungsnehmer auch an, dass diese als alleinige Person das Fahrzeug nutzen. Somit erhält der Versicherungsnehmer von der Autoversicherung einen gewissen Rabatt. Fährt das Fahrzeug dann eine fremde Person und es kommt zu einem Unfall, dann wird der Versicherungsschutz zumindest bei dem Kaskoschaden riskiert. Abgesehen davon müssen natürlich auch an dieser Stelle die bereits gewährten Rabatte zurückbezahlt werden. Das Fahrzeug darf nur dann von einer dritten Person genutzt werden, wenn es sich dabei um eine Notsituation handelt. Das gleiche gilt auch, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt ist, denn hier dürfen Werkstattmitarbeiter natürlich eine Probefahrt mit dem Auto machen.
KFZ Versicherungsvergleich 