Unterlagen KFZ Zulassung
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Welche Unterlagen brauche ich für die KFZ-Zulassung?

Unterlagen KFZ ZulassungBevor ein Fahrzeug überhaupt gefahren werden darf, muss es zunächst bei der jeweils zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Die Einhaltung dieser Regel ist von großer Wichtigkeit: Ohne vorhergehende Anmeldung nämlich fehlt es am Versicherungsschutz. Eine Ausnahme besteht nur für die direkte Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle, sofern zuvor ein Kurzzeitkennzeichen besorgt wurde. Der Gang zur Zulassungsstelle ist demnach also verpflichtend - erweist sich allerdings oftmals als sehr zeitintensiv. Wer bereits im Vorfeld alle erforderlichen Unterlagen zusammengesucht hat, kann den Vorgang mitunter jedoch deutlich beschleunigen.

Welche Unterlagen Sie der Zulassungsstelle im Einzelfall vorlegen müssen, hängt mit der Art des anzumeldenden Fahrzeugs zusammen. Für den Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle gilt in jedem Fall: Nehmen Sie genügend Bargeld mit. Nicht alle Zulassungsstellen akzeptieren eine Zahlung mit der EC-Karte.

In jedem Fall einzureichende Unterlagen

Wer ein Auto anmelden möchte, muss dazu nicht nur den Personalausweis und den Fahrzeugbrief vorlegen, sondern auch eine Deckungskarte (eVB) seiner Kfz Versicherung. Alternativ zum Personalausweis wird auch ein gültiger Reisepass in Kombination mit einer Meldebescheinigung akzeptiert. Einige Bundesländer fordern zudem im Rahmen der Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer die Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl. Wenn Sie nicht wissen, wie dies in Ihrem Bundesland gehandhabt wird, empfiehlt es sich, diese Daten bei der Anmeldung griffbereit zu haben.

Zusätzlich geforderte Unterlagen

KFZ ZulassungZusätzlich zu den eben genannten Unterlagen müssen auch der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung sowie die Bescheinigungen über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung eingereicht werden, sofern es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. War dieses Fahrzeug zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet, so müssen beim Besuch der Zulassungsstelle auch die alten Kennzeichen mitgenommen werden. Gleiches gilt für bislang stillgelegte Fahrzeuge, nur dass in diesen Fällen auch die Abmeldebescheinigung vorgelegt werden muss. Gebrauchte Fahrzeuge aus dem Ausland können darüber hinaus nur angemeldet werden, sofern ein Vollgutachten sowie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

Zulassung durch Dritte und Minderjährige

Sowohl die An- als auch die Abmeldung eines Fahrzeuges kann auch durch Dritte vorgenommen werden. Dies ist vor allem dann eine interessante Möglichkeit, wenn es dem Fahrzeughalter zeitlich oder aus anderen Gründen unmöglich ist, sich selbst um die Regelung der Angelegenheit zu kümmern. Während die Abmeldung des Fahrzeugs durch Dritte jederzeit völlig unproblematisch vorgenommen werden kann, bedarf es zur Anmeldung einer Vollmacht des Fahrzeughalters. Diese muss zwingend vorgelegt werden. Soll die Anmeldung des Fahrzeuges durch einen Minderjährigen erfolgen, so ist dies darüber hinaus nur dann möglich, wenn eine schriftliche Einwilligungserklärung sowie auch die Personalausweise der Erziehungsberechtigen eingereicht wurden.